„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst der Scharia. Alle Mächte des alten Europa haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen das Gespenst verbündet, der Papst und die Kanzlerin, David Cameron und Henryk Broder, französische Radikale und deutsche Innenminister.“
So – oder so ähnlich – begannen Marx und Engels 1848 das „Kommunistische Manifest“, und setzten ihren Lesern dann auseinander, was dieses Gespenst denn eigentlich an sich habe. Genauso wie die damaligen Autoren beweisen wollten, dass die Angst vor ihnen zu einem großen Teil aus Missverständnissen nährte, möchte ich nun ein paar fundamentale Missverständnisse über die legitime Rolle der Scharia in Deutschland aus dem Weg räumen.
Aber keine Angst: ich bin weder Kommunist noch Islamist. Im Gegenteil. Was in der immer abstruseren deutschen Diskussion über die Scharia gerade fehlt, ist eine klare Anwendung der liberalen Weltsicht auf die Beziehungen zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Religion.
Vater Staat hat zwischen unseren Lebensvorstellungen nicht zu diskriminieren
Also, zunächst einmal ein paar grundlegende Gedanken. Der Staat darf von seinen Bürgern die Einhaltung seiner Gesetze und die Bereitschaft zu gegenseitiger Toleranz einfordern. Er hat deshalb auch ein legitimes Interesse daran, dass heranwachsende Staatsbürger im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erzogen werden.
Damit sind die weltanschaulichen Aufgaben von Vater Staat aber auch erschöpft. Das bedeutet, dass er es nicht versuchen darf, zwischen den verschiedenen Vorstellungen eines erfüllten Lebens, die wir alle als vollmündige Bürger für uns selbst wählen, zu diskriminieren. Im Klartext: konfessioneller Religionsunterricht oder gar eine Kirchensteuer, derer sich manche, aber eben nicht alle Religionsgruppen bedienen können, sollten in einem liberalen Staat Anathema sein. Und Gesetze, die die Einhaltung religiöser Gebote mit Staatsgewalt sichern wollen, sind es sowieso.
So wie die heiligen deutschen Hetzer die Scharia beschreiben, liegen sie mit ihrer Ablehnung deshalb richtig. Einer religiösen Gemeinschaft innerhalb eines liberalen Staates mag es noch so wichtig sein, Sündigern ihre Moralvorstellungen mit staatlicher Waffengewalt aufzuzwingen: sie hat dazu schlicht kein Recht. Und das gilt übrigens für alle Gruppen genauso, egal ob sie nun eine Minderheit oder eine große Mehrheit der Bevölkerung darstellt. Insofern ist jegliche Art von Toleranz oder Multikulturalismus, die für verschiedene Bevölkerungsgruppen verschiedene Regeln gelten lassen möchte, eine gefährliche Verwirrung: denn sie würde nicht Minderheiten schützen, sondern es Minderheiten erlauben, Minderheiten innerhalb von Minderheiten zu unterdrücken.
Das Recht der Imame muss auf Freiwilligkeit beruhen
Kritiker der Scharia haben also vollkommen recht, wenn sie darauf bestehen, dass sich deutsche Gesetze nicht auf islamische Theologie stützen dürfen. Aber davon ist, wenn man von paranoiden Zeitungskommentatoren einmal absieht, ja auch gar nicht die Rede. Im Gegenteil: Wenn Muslime in Deutschland von der Scharia reden, meinen sie im Normalfall zwei Dinge. Zum einen ihr Recht, ihr Leben im Einklang mit den Geboten ihrer Religion auszuleben. Und zum anderen ihren Wunsch, bei Streitigkeiten innerhalb der muslimischen Gemeinschaft zunächst einmal einen Imam als Schlichter anzurufen.
Wenn die Scharia so verstanden wird, dann haben Muslime in Deutschland ganz selbstverständlich ein Recht auf Scharia. Dass sie ihren religiösen Geboten folgen dürfen, solange sie damit nicht die Rechte anderer Staatsbürger beeinträchtigen, ist ohnehin fraglos. Aber auch ihr Recht, Streitigkeiten mit Hilfe eines Imams zu schlichten, sollte selbstverständlich sein.
Wenn sich Thomas und Stefan über 10 Euro streiten, aber beide ihrem gemeinsamen Freund Johann als fairem Richter trauen, können sie diesen natürlich bitten, ein informelles Urteil darüber zu fällen, wem die 10 Euro zustehen. Wenn Johann Thomas die 10 Euro zuspricht und Stefan das Urteil als fair anerkennt, hat der Staat keinen erdenklichen Grund, sich hier einzumischen. Aus genau demselben Grund darf ein Imam auch innerhalb einer liberalen Gesellschaft informelle Urteile aussprechen. Halten sich die streitenden Parteien freiwillig an sein Urteil, hat der Staat sich nicht einzumischen – und wenn eine der Parteien das Urteil als unfair ansieht, kann sie das Urteil des Imams ignorieren, oder gar die staatlichen Gerichte anrufen.
Ein Christ oder auch ein Atheist mag denken, dass Imame nicht die besten Personen sind, um solche Entscheidungen zu treffen. Vielleicht haben sie damit recht, vielleicht auch nicht. Das ist aber schlicht egal. Solange sich die Streitparteien freiwillig an das Urteil des Imams halten, haben diese Kritiker genauso wenig das Recht, sich einzumischen, wie ich es im Falle von Thomas und Stefan hätte, nur weil ich Johann für einen Vollidioten halte.
Der Ehrendmord, nicht die Scharia, ist der Feind einer liberalen Gesellschaft
Die Scharia muss einen liberalen Staat deshalb nicht mehr schrecken als die Existenz von rabbinischen Schiedsgerichten oder Eheberatungsstellen der evangelischen Kirche.
Eines allerdings ist durchaus Aufgabe des Staates: Er muss gewährleisten, dass die Scharia nur über Menschen ausgeübt wird, die sich freiwillig an die Urteile der Imame halten. Wer aus einer Religionsgemeinschaft ausscheiden möchte, muss dies jederzeit ohne Angst vor Gewalt und Repressalien tun dürfen.
Deshalb wird der Ehrenmord oder auch nur die Einschüchterung Andersdenkender stets Feind einer liberalen Gesellschaft sein – die Scharia, an und für sich, ist es aber nicht.



















Hört sich recht plausibel an, und letzendlich: Warum nicht? Ziel dieser Scharia-Schlichter ist es Frieden zu stiften, warum soll man dagegen etwas haben? Ob dieser Ansatz nicht doch zu Problemen führt, muß dann die Praxis zeigen. Anderereits: Zeigt der Einsatz von Scharia-Schlichtern, dass die Kulturgruppen, die davon Gebrauch machen, nicht integriert sind? Sonst könnten sie doch ebenso gut die Dienste von amtlich bestellten Rechtspflegern in Anspruch nehmen.
“Und Gesetze, die die Einhaltung religiöser Gebote mit Staatsgewalt sichern wollen, sind es sowieso.”
Genau! Lassen Sie uns mit der Abschaffung der Feiertage anfangen! Ist doch eine Frechheit, dass alle in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und NRW heute nicht arbeiten müssen, auch wenn sie keine Katholiken sind. Weg damit! Und Weihnachten wird gleich mit abgeschafft. Das hat doch auch was mit ner Religion zu tun oder?…Die Zustimmung in der Bevölkerung wird enorm sein….;-)
Das waere schoen und gut, wenn wir nicht schon die Erfahrung haetten, dass Muslime auch von Nicht-Muslimen erwarten, sich an den Tabus des Islams zu orientieren, so gesehen bei den Mohammedkarikaturen, wo das islamische Bildverbot auch von Nicht-Muslimen eingefordert wurde. Nach meinem Verstaendnis kann Islam auch als politische Ideologie verstanden werden (wie es Islamisten tun) und beinhaltet die Einschuechterung von Frauen und Andersglaeubiger. Das deutsche Rechtssystem koennte also in die Lage kommen, dass es auslegen
muesste, was Scha’aria ist und was nicht. Das sollten wir doch besser muslimischen Rechtsgelehrten ueberlassen, oder? Das Recht, im Einklang mit dem Islam leben zu wollen, koennte auch als das Recht auf Bigamie eingefordert werden, wie anderswo schon geschehen. Da gibt es schon gewisse Spannungen, die man nicht schoenreden sollte.
Diese Argumentationen sind richtig, solange es sich um die Schlichtung von 10 Euros handelt. Alles was darüber hinausgeht, z. B. Bestrafuung von ungehorsamer Ehefrau, Tochter- kann und ist die Scharia schon Fehl am Platz! Denn dafür gibt es schon lange keine Schlichtungsmaßnahmen seitens der Deutschen Gesetzgebern bzw Richtern.
Ob Hebräische oder Evangelische oder Islamische Glaubensführer da endet ihre Exekutive Machteinfluss. Selbstverständlich kann der Staat sich in einer privaten Schlichtungsprozess nicht einmischen, wenn alle Parteien einverstanden sind und es zu keinen Straftaten führt, dennoch in einem säkularen Staat wie Deutschland erwartet man, dass die Bevölkerung vor gewisser Einmischung und Fremdjustiz geschützt ist, und das gilt für Atheisten wie für Islamisten, Juden, Christen und die restlichen Glaubensbekenntnissen.
Wurde bei den Entscheidungen des “gemeinsamen Freundes Johann” zuvor über eine Zulassung in das deutsche Rechtssystem befunden ?
Wieviele weibliche Scharia-Richter gibt es ?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von weiblichen zu männlichen Scharia-Richtern ?
Pro Gericht oder Dorf oder Stadt oder Land ?
In wievielen islamischen Ländern gibt es christliche bzw. deutsche Sondergerichte ?
Um welche Länder handelt es sich ?
In wievielen islamischen Ländern gilt die Gleichberechtigung der Frau ?
Um welche Länder handelt es sich ?
In wievielen islamischen Ländern ist der Grundsatz der Willens- und Handlungsfreiheit, der Religions-, Meinungs- und Berufsfreiheit sowie der individuellen Freiheit d.h. Selbstbestimmung und Chancengleichheit sowie die Menschenrechte für Mann und Frau gleichermaßen garantiert und für Mann und Frau gleichermaßen in der Praxis umsetzbar ?
Um welche Länder handelt es sich ?
Wieso wird von Politikern überhaupt über die Zulassung der Scharia, einem untrennbaren und festen Bestandteil der Einheit von Staat, Kirche und Religion, nachgedacht und geredet, wo doch das Gottesgnadentum, Einheit von Staat, Kirche und Religion, bereits in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft wurde ???