In unserer parlamentarischen Demokratie hat sich eine Vertrauenslücke aufgetan zwischen den Repräsentierten – dem Volk, von dem nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgeht – und den politischen Repräsentanten in Parlamenten und Regierungen.
Wahlbeteiligungen gehen zurück, und in gleichem Maß nehmen Misstrauen und Proteste gegen Planungen und Entscheidungen von Politik und Verwaltung zu. Mögen sie auch nach geltenden Regeln legitimiert sein – das Misstrauen ist da.
Doch Bürger können mehr als Wählen, Abstimmen oder Protestieren. Sie verfügen über vielfältige Kompetenz der unterschiedlichsten Art. Wenn Planungen und Entscheidungen zugute kommt, was Bürger können, schrumpft die Vertrauenslücke.
Wie soll das gehen?
Bürgerschaftliche Mitverantwortung erfordert eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Entscheidern im Prozess der Entscheidungsvorbereitung (nicht der Entscheidung!). Hier müssen Politik und Verwaltung ein völlig neues, qualitativ höheres Maß an Offenheit aufbringen. Hier ist Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich und nötig.
Wir brauchen Regeln zwischen Bürgern und Politik und Verwaltung, die die Ernsthaftigkeit der Beteiligung von Bürgern bei der Entscheidungsvorbereitung von Projekten sicherstellen. Stuttgart 21 z.B. zeigt, wie ohne einen solchen Katalog die Beteiligten zu permanenten Teilausstiegen aus dem Verfahren verleitet werden.
Politik muss lernen, dass die Kompetenz der Bürger (auch der sogenannten „einfachen“) in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu verbessern. Politik muss begreifen, dass die Beteiligung der Bürger ihre Entscheidungsvorbereitung nicht erschwert, sondern schlussendlich vereinfacht.
Dies geht nur optimal, wenn die Bürger in diese Zukunftsprojektionen aktiv einbezogen werden. Banal ist: sie kennen sich selbst am besten. Zum zweiten aber: sie selbst werden so zu Mitträgern der Zukunftsplanungen, zu Partnern für die zukünftigen Entwicklungen. Die Politiker haben dann die Rechnung nicht ohne den Wirt gemacht.
Was sind in einer repräsentativen Demokratie die Bürger?
Die Beteiligung der Bürger ist also nicht nur ein Eingehen auf die Wünsche und Forderungen der Bürger. Es ist das ureigenste Interesse erfolgversprechender politischer Zukunftsarbeit, dass diese Einbeziehung gelingt.
Eine der schlimmsten Formen, die Beteiligung von Bürgern zu diffamieren, sind die bisherigen langen Planungsverfahren. Man kann dazu aus dem Stegreif eine Persiflage formulieren, welche Unfähigkeiten, Schlafmützigkeiten, Beamtenmentalitäten, Wichtigtuereien und Formalismen sich unter dem Deckmantel der Notwendigkeit versteckt haben, Bürger ernsthaft und nobel in die Planungen einzubeziehen.
Wir müssen das Ganze vom Kopf auf die Füße stellen. Was sind in einer repräsentativen Demokratie die Bürger? Träger von eigenen Interessen, Lobbyisten und ansonsten Protestierer, Demonstranten, Nein-Sager?
Das alles dürfen sie durchaus auch sein. Aber in ihrer Rolle als Bürger, als Basis „ihrer“ Demokratie sind sie auch die für das gemeinsame Ganze Mitverantwortlichen. Sie sind die „Mitbürger“, was durchaus etwas anderes ist als die „Mitmachbürger“.
Es lohnt sich, es ist zwingend nötig, hier zu revolutionären Konsequenzen zu kommen. Es ist nicht an der Zeit, uns von der Vision des teilhabenden, des engagierten, Bürgers zu verabschieden. Es ist der Zeitpunkt gekommen, ihn überhaupt und zum ersten Male an der Entscheidungsarbeit unserer parlamentarischen Demokratie teilhaben zu lassen. Wir sind nicht am Ende – wir brauchen den Anfang!
Städte müssen beispielsweise in Zukunft nutzen, dass sich Menschen über die Kulturentwicklung in der Stadt Gedanken machen und sich dafür einsetzen, ohne „Kulturschaffende“ im eigentlichen Sinne zu sein, also unmittelbar vom kulturellen Sektor persönlich Betroffene. Sie müssen nutzen, dass sich Leute über die Rolle und die Funktion eines Flughafens Gedanken machen, auch über die stadtverträgliche Einbindung eines Flughafens, ohne dass sie unter den beabsichtigten Flugrouten leben.
Bürgerschaftlicher Mitverantwortung sträflich vernachlässigt
„Bürger“ sind eben nicht nur Betroffene. Nicht jeder wird als aktiver Bürger bewegt werden können. Der Bürger ist auch nicht durch Institutionen und Organisationen erfassbar und identifizierbar. Er wird sich durchaus in Gruppierungen zusammenfinden, bleibt dort aber immer der Bürger, der er ist – der sich nur mit anderen, ebenso eigenständigen Bürgern zu einem gemeinsamen oder zumindest verabredeten Handeln versteht.
Jeweils andere Bürger können und werden andere Positionen vertreten. Das ist nicht misslich. Das ist die fruchtbare Konsequenz unterschiedlicher Erfahrungen, Betroffenheiten und Kenntnisse.
Mit der Verfassung unserer parlamentarischen Demokratie haben wir die Entscheidungsbefugnisse geregelt. Damit ist aber das Kapitel bürgerschaftlicher Mitverantwortung nicht abgeschlossen. Das haben wir sträflich vernachlässigt. Was jetzt ansteht, ist, das Kapitel dieser Mitverantwortung inhaltlich zu füllen. Dazu haben wir nach den aktuellen Erfahrungen des Jahres 2011 allen Anlass.
Es gibt das Interesse von Bürgern, ihre Erfahrung, ihre Kenntnisse in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Weil es letztlich bei diesen Entscheidungen auch um sie selbst, um ihre eigene Zukunft geht. Vielleicht auch nur, weil sie sich verantwortlich fühlen, für das, was jeweils entschieden werden soll; weil sie falsche oder schlechte Entscheidungen nicht mit ansehen wollen.
Das ist nichts anderes als ein ganz ursprüngliches, politisches, auf die Polis gerichtetes Verhalten. Soll man es dem Bürger versagen, nur weil er nicht Politiker geworden ist? Ist das das Verständnis unserer parlamentarischen Demokratie?
Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Roderick Panchaud, Caja Thimm, Marina Weisband.














