Das Urheberrecht hat auch die Aufgabe, der Öffentlichkeit den unkomplizierten Zugang zu Wissen zu sichern. Wo es neue Möglichkeiten des Zugangs gibt, müssen die Regularien angepasst werden – ohne die Urheber zu benachteiligen.
Altertümlich, überflüssig, zukunftsfeindlich: Das Urheberrecht, diese uralte Institution, muss sich gerade ziemlich viel vorwerfen lassen. Das Plädoyer der Verteidigung.
Bis 70 Jahre nach seinem Tod hat ein Autor Anspruch auf das Urheberrecht. Aus der Sicht von Google muss sich absurderweise der Verfasser selbst um die Wahrung des Rechts kümmern. Der Generalsekretär des P. E. N., Herbert Wiesner, erklärt im Gespräch mit Bettina Koller, warum Google diese Macht nicht haben darf.
Im Streit ums “Google Book Settlement” wird immer wieder der Begriff des geistigen Eigentums beschworen. In Wirklichkeit ist aber alles nur eine Frage der richtigen Verteilung.
Das Internet verdient viel Geld an den Kunstschaffenden dieser Welt. Es wird Zeit, dass auch die Urheber selbst etwas vom großen Kuchen abbekommen. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Kulturflatrate.
Demokratie gegen die Überwachung einsetzen, Wikipedia als Geschenk betrachten und den Bürgerrechten der Zukunft offen gegenüber stehen: Das sind nur einige Grundsätze von Jens Seipenbusch, dem Vorsitzenden der Piratenpartei.
Der Bundestag entdeckt das Internet – und wie! Gleich zwei Gremien beschäftigen sich mit den neuen Herausforderungen des digitalen Zeitalters: eine Enquete-Kommission und ein Unterausschuss. Doppelter Aufwand, wozu?
Die Regulierung des Webs muss einheitlich gestaltet werden. Die SPD will das durch ein nationales Internetgesetzbuch erreichen. Darin soll u. a. die Netzneutralität gesichert werden. Verbraucher sollen durch das Gesetz leichter verstehen, was im Netz erlaubt ist und was nicht.
Das Interview führte Alexander Görlach
Das Internet hat das klassische Medienkommunikationsmodell grundsätzlich geändert. Die traditionellen Rollen verschwimmen und müssen neu betrachtet und bewertet werden.
Ein Urheberrecht wird immer dann eingefordert, wenn sich ein Werk medial vervielfältigen lässt. Die aus dem Verlagswesen stammenden Urheberrechtsgesetze greifen heute ins Leere, da sich Musik in der digitalen Kultur entmaterialisiert und durch Privatkopien weitergegeben wird. Abhilfe kann hier nur eine “Kulturflatrate” schaffen.