Der Mensch kann nicht in einem einzelnen Lebensbereich recht tun, während er in irgend einem anderen unrecht tut. Mahatma Gandhi

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Langsam kehrt die Vorratsdatenspeicherung zurück in den öffentlichen Diskurs. Paradoxerweise müssen sich nun Gegner des Generalverdachtes rechtfertigen.

Am 14. Dezember 2005 hat das Europäische Parlament mit den Stimmen von Christdemokraten und Sozialdemokraten die Richtlinie 2006/24/EG beschlossen – die Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Bürger müssen dem Staat die Einschränkung zugestehen

Diese Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung waren höchst umstritten. Als das Bundesverfassungsgericht im März vorigen Jahres die Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärte, wurde das Urteil in der FDP begrüßt, hatten doch viele prominente Liberale selbst in Karlsruhe geklagt. Und auch wenn 66 Prozent der Bundesbürger eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ablehnen, so hat sich in der öffentlichen Debatte seither etwas verändert: Nicht mehr die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung müssen in den Medien begründen, wie ein so schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von über 80 Mio. Bürgern zu rechtfertigen ist, sondern die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Deutschen Bundestag gibt es dennoch eine politische Mehrheit für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Wiederholt werden technische Maßnahmen als unverzichtbare Elemente zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit medial präsentiert und staatliches Handeln gefordert. Die politischen Grundsätze unterscheiden uns Liberale hierbei vom Sicherheitsdenken bei Konservativen und Sozialdemokraten. Es ist nicht der Staat, der den Bürgern die Freiheitsrechte zugesteht – es sind die Bürger, die dem Staat die Einschränkung ihrer Freiheitsrechte zugestehen.

Bei der anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass jeder Bürger ein potenzieller Straftäter ist und im Auftrag des Staates daher gespeichert werden muss, wann wer mit wem telefoniert hat, SMS geschrieben hat und wo er sich dabei aufgehalten hat. Der Staat begegnet seinen Bürgern mit einem Generalverdacht, während Schwerkriminelle immer Wege finden werden, sich den retrospektiven Kontrollen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung technisch zu entziehen. Hier können nur gezielte Verfolgungsmaßnahmen helfen und das ist heute bereits mittels der anlassbezogenen Telekommunikationsüberwachung technisch in Echtzeit möglich. Die jüngsten Ereignisse rund um die rechtsextremistische Zwickauer Terrorzelle zeigen vielmehr, dass offenbar Ermittlungspannen und mangelhafte Koordinierung von Diensten und Polizei ursächlich dafür waren, dass die Gruppe über Jahre hinweg unentdeckt bleiben konnte. Fehlerhafte Ermittlungsarbeit kann und darf jedoch keine Begründung für weitere Sicherheitsgesetze sein. Mit der Quick Freeze Methode bietet die FDP eine grundrechtschonendere Alternative, denn natürlich muss der Staat zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten technisch handlungsfähig bleiben.

Speicherung führt zu weniger Freiheit

Der Jahrestag der Richtlinie 2006/24/EG sollte ein Weckruf sein, die Deutungshoheit über unsere Freiheit nicht aus der Hand zu geben. Es ist politisch auch völlig inkonsistent, wenn gegenüber privaten Dienstanbietern wie im Falle von Sozialen Netzwerken oder der Speicherung von persönlichen Daten durch Unternehmen der Grundsatz der Datensparsamkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingefordert wird, zugleich aber im Auftrag des Staates durch die TK-Provider massenhaft Kommunikationsdaten gespeichert werden müssen, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt. Die anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern nur zu weniger Freiheit.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    vera – 30.12.2011 - 08:33

    @Sebastian
    http://neusprech.org/grundrechtsschonend/
    Keine weiteren Fragen.

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