Die CDU hat ihre an die Finanzmärkte ausgeliehenen immateriellen Werte niemals zurückgefordert. Frank Schirrmacher

Die Kulturflatrate als ökonomisches Modell

Das Internet verdient viel Geld an den Kunstschaffenden dieser Welt. Es wird Zeit, dass auch die Urheber selbst etwas vom großen Kuchen abbekommen. Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer Kulturflatrate.

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Das überregionale Zeitungsfeuilleton ist sich nahezu einig: Die Kulturökonomie wird samt ihrem Qualitätsanspruch durch das Internet in ihren Grundfesten erschüttert. Die Amateure und Dilletanten übernehmen auf You Tube und Co. das Kommando. Der sogenannte „User Generated Content“ bestimmt fortan die künstlerische und publizistische Praxis. Die Idee des geistigen Eigentums scheint aufgrund von Tauschbörsen und mobilen Festplatten völlig überholt.

Die Medienökonomie ist noch nicht am Ende

Doch das Aufkommen eines neuen Mediums muss keineswegs das Ende der Medienökonomie bedeuten. Die bestimmenden kommerziellen Leitplattformen der Digitalökonomie wie Itunes oder Rapidshare sind schon längst auch ökonomisch profitabel. Undurchsichtig jedoch bleibt, inwieweit nicht nur diese Intermediäre des Informationszeitalters von der Verbreitung geschützter Werke profitieren, sondern auch die Erschaffer der diesen Angeboten zu Grunde liegenden kreativen Leistungen.
Globallizenzen oder Erlösbeteiligungen an Werbeeinnahmen wie sie die Global Player der Netzökonomie mittlerweile offerieren, sind oftmals nur für komplexe Rechteinhaber wirtschaftlich interessant, der Urheber selbst wird meist mit Kleinstbeträgen abgespeist. Dies führt langfristig zu einer Verarmung unserer Kulturlandschaft. Der einzelne Kreative könnte dagegen von einem System profitieren, welches in der „Offline-Welt“ seit langem gang und gäbe ist: Der pauschalen Vergütung wie wir sie beispielsweise mit der Leermedienabgabe kennen.

Solche Vergütungsmodelle lassen sich auch auf das Internet übertragen, etwa durch eine an den durch die Nutzer verursachten Datenverkehr gebundene monatliche Abgabe auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, die es erlauben würde, Dateien zu privaten Zwecken uneingeschränkt herunterzuladen. Dafür schlagen wir einen Kontrahierungszwang vor, bei dem Rechteinhaber und Künstler verpflichtet werden, Verträge über die Verbreitung von Inhalten mit Internetprovidern für private Zwecke zu schließen, wenn diese bestimme Urheber- und nutzerfreundliche Bedingungen wie z.B. kopierschutzfreie Formate und von den Beteiligten vereinbarte Vergütungserlöse erfüllen.

Medienrechtlich ist dies durchaus verbreitet. Der Gesetzgeber hat solche Regelungen z.B. für das Kabelnetz implementiert, nachdem er feststellte, dass die Netzbetreiber zwar längst neue digitale Geschäftsmodelle entwickelt hatten, einzelne Sender die Weiterleitung ihrer Programme aber blockierten. Inzwischen hat der Netzbetreiber einen im Urhebergesetz verankerten Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrages mit dem Sendeunternehmen.

Kulturflatrate als pauschales Vergütungsmodell

Das ist auch ohne Staat möglich. Der „Napster Music Store“ bezeichnet sich selbst als Deutschlands größter Music-Flatrate-Service mit einem legalen Zugriff auf über 8 Millionen Songs von rund 625.000 Interpreten.

Natürlich können solche pauschalen Vergütungsmodelle – im öffentlichen Diskurs meist als „Kulturflatrate“ bezeichnet – nicht die alleinige Lösung für die Einkommenssituation von Urhebern im digitalen Zeitalter sein. Es stellen sich zahlreiche, komplexe Fragen wie die nach einer datenschutzneutralen und gerechten Verteilungsgrundlage. Aber die Einführung eines Pauschalvergütungsmodells für das Netz kann ein wichtiger Baustein sein, um zu vergüten, was man gar nicht kontrollieren kann bzw. will. Gesellschaftspolitisch könnte so eine Balance gefunden werden zwischen weiterhin durchsetzbaren Rechten für die Urheber und einem einfachem Zugang für die Verbraucher.

Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Sebastian Blumenthal, Sabine von Wegen, Stephan Urbach.

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