CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag ein hehres Ziel vereinbart: Sie wollen sich im Zusammenhang mit der Überprüfung des Atomwaffensperrvertrages und der Ausarbeitung einer neuen NATO-Strategie 2010 “im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden”.
Die technisch-nukleare Teilhabe
20 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges und 40 Jahre nach der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages ist erstmals eine Bundesregierung bereit, über jeden Zweifel erhaben als nicht-nukleares Mitglied des Vertrages zu agieren. Sie will eine Praxis beenden, die seit jeher gegen den Geist, wenn nicht gegen den Buchstaben des Vertrages verstößt: die technisch-nukleare Teilhabe, also die Bereitstellung deutscher Kampfflugzeuge und Piloten als Trägersystem amerikanischer Atomwaffen im Kriegsfall.
Die Bundesrepublik hatte sehr lange ein gespaltenes Verhältnis zu jenem Vertrag, der in Deutschland Atomwaffensperrvertrag heißt, international aber als nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bezeichnet wird. Schon der Unterschied im Namen signalisiert: Aus deutscher Sicht verwehrt er der Bundesrepublik etwas – atomare Waffen. Als er ausgehandelt wurde, formulierte die Bonner Republik massive Vorbedingungen: Sie setzte sich vehement dafür ein, dass den nicht nuklearen Mitgliedern ein uneingeschränkter Zugang zur zivilen Nutzung der Atomtechnik garantiert wurde. Zudem forderte sie nukleare Sicherheitsgarantien seitens der Nuklearmächte in der NATO, nukleare Mitsprache im Bündnis, also eine politische nukleare Teilhabe, und die Möglichkeit zu massiver, praktischer Mitwirkung, sollte die NATO je Nuklearwaffen einsetzten. Also die Beibehaltung technisch-nuklearer Teilhabe. Nur wer nuklear mitmache, so lautete das deutsche Credo, könne auch mitentscheiden.
Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
Erst nach dem Ende des Kalten Krieges, der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und dem erneuten Verzicht auf Nuklearwaffen im Zwei-plus-Vier-Vertrag setzte sich schrittweise die Auffassung durch, der NVV offeriere Deutschland mehr Chancen, als dass er schaden könne. Peu à peu nahm die Bundesrepublik ihre Rolle als nicht nukleares Mitglied positiv an und bemühte sich nun auch aktiv, den Vertrag in seinen beiden Kernelementen – nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung – zu stärken. Sakrosankt blieb jedoch weiterhin die technisch-nukleare Teilhabe.
Erst die Wiederbelebung der Vision einer nuklearwaffenfreien Welt durch US-Präsident Obama und die von ihm angeregte Resolution des UN-Sicherheitsrates, mit der sich alle etablierten Nuklearmächte erneut zu ihrer nuklearen Abrüstungsverpflichtung bekennen, gaben 2009 einen neuen Anstoß.
Er kommt gerade noch rechtzeitig, um konstruktiv auf die Überprüfung des NVV und die neue NATO-Strategie einwirken zu können. Allerdings muss er schnell umgesetzt werden. Schon die NATO-Ministertreffen im Dezember müssen erste Weichen stellen. Nur dann kann die Anregung in die künftige Nuklearplanung der USA, den im Februar 2010 fälligen Nuclear Posture Review, aufgenommen werden. Nur dann werden bereits anlaufende Planungen zur Modernisierung der Nuklearwaffen und der Trägersysteme in Europa überflüssig (B-61 Modell 12 und Joint Strike Fighter). Nötig sind schnelle Signale auch, damit sie die NVV-Überprüfungskonferenz im April 2010 noch positiv beeinflussen können. Abrüstungsbereitschaft kann helfen, eine Stärkung der Nichtverbreitungsregeln durchzusetzen. Die NATO tagt erst im Juni erneut.
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