Das Internet soll frei bleiben. Jeder sollte die Möglichkeit haben, jeden legalen Inhalt zu jeder Zeit über seinen Zugang abrufen zu können. Zwei grundsätzliche Fragestellungen: Wo liegen Diskriminierungspotenziale? Was sollte politisch reguliert und was den Anbietern und Nutzern selbst überlassen werden? Eine Gleichberechtigung aller Datenpakete hat beispielsweise zur Folge, dass Dienste, die in Echtzeit angeboten werden wie VoIP oder IPTV, eben nicht unbedingt in Echtzeit abgerufen werden können. Ein intelligentes Netzmanagement ist zwingend und gewährleistet die Qualität der Netze.
Und wie verhält es sich mit Inhalten, die viele Knotenpunkte passieren müssen im Verhältnis zu denen, die einen “kürzeren“ Weg haben? Eine politische Verordnung zur Netzneutralität würde Internet Service Provider (ISP) womöglich zum Ausbau der Knotenpunkte zwingen, um beispielsweise eine japanische TV-Sendung live genauso schnell wie eine Sendung innerhalb eines Netzes zu transportieren. Dies wäre nicht verhältnismäßig. Auch hier wäre eine netznutzende Lenkung der Datenströme durch ISP sinnvoller, ohne dass eine gesetzliche Regelung diese verbietet oder vorschreibt.
Politische Neuregelungen sind überflüssig
Das Netz von heute ist nicht mehr nur Konsum-, sondern vielmehr ein offenes Kommunikationsnetz. Jeder Nutzer ist zugleich Sender und Empfänger von Informationen. Eins der schlagenden Argumente für diskriminierungsfreie Zugänge ist die Meinungsfreiheit: Kein Anbieter soll den Nutzern Inhalte verwehren dürfen, die ihm (politisch) missfallen. Dieser Punkt ist völlig unstrittig und bereits grundrechtlich und durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geregelt. Dementsprechend ist auch ein Aussperren einzelner Inhalteanbieter seitens der ISP unzulässig und eine politische (Neu-)Regelung überflüssig.
Anders verhält es sich mit Blockaden aus wirtschaftlichem Interesse, hier sei das populäre Beispiel Skype und das von der Deutschen Telekom betriebene iPhone genannt. Der Kern dieses Problems ist das Angebot eigener Inhalte durch die Provider, den eigenen Diensten den Vorzug geben. Diese Vermischung könnte grundsätzlich auf politischer Ebene infrage gestellt werden. Das Diskriminierungspotenzial ist tatsächlich dann gegeben, wenn ein marktbeherrschender ISP über die Angebote entscheidet. Der Nutzer hat dann nicht mehr die Möglichkeit, über andere Netzbetreiber den Inhalt seiner Wahl abzurufen. Eine Selektion und Blockade verstößt klar gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit. Paragraf 40 des Telekommunikationsgesetzes schreibt Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die in keinem chancengleichen, nachhaltigen Dienstwettbewerb stehen, vor, auch Dienste anderer Anbieter zuzulassen.
Provider müssen transparent arbeiten
Große ISP könnten verschiedene Zugangsmodelle anbieten – einen, der in einigen Bereichen auf eigene Angebote beschränkt ist, und einen, der alle Inhalte zugänglich macht und der gegebenenfalls teurer ist. Möglicherweise wäre Ersteres ein Online- und kein Internetzugang. ISP müssen ihr Netzwerkmanagement transparent machen, um Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen den Angeboten einzuräumen. Dies ist wiederum eine reine Marktentscheidung.
Wir sollten eins nicht vergessen: Das Internet in seiner heutigen Form ist nicht aus Regulierungen heraus entstanden. Es hat sich vielmehr immer kreativ gegebenen Verhältnissen angepasst. Wir sollten lediglich ein Auge auf die Einhaltung geltender Rechte haben und Nutzern und Unternehmen die größtmögliche Freiheit lassen.




















Lieber Manuel Höferlin,
bis zur Zwischenüberschrift “politische Neuregelungen sind überflüssig” ist alles schön und gut.
Dann kommt der Satz: “Dementsprechend ist auch ein Aussperren einzelner Inhalteanbieter seitens der ISP unzulässig und eine politische (Neu-)Regelung überflüssig.”
Ist das so? Das heißt also, die TK Anbieter können den Youtube Zugang nicht blockieren oder verlangsamen? Wenn nein, was wäre so schlimm daran, wenn man das ins TKG reinschreiben würde, wo das doch eh gilt?! Oder doch nicht? Oder Youtube nur noch gegen Zusatzgebühr?
§ 40 TKG nützt da gar nichts, denn eine beträchtliche Marktmacht gibt es bei Internet Serviceprovidern nicht. Außerdem dauert eine Marktanalyse – der ausgesperrte Kunde/Dienst hat nichts davon, das Beispiel Skype zeigt doch, wie es dann laufen würde (Skype nur gegen Extrakohle).
“Der Markt regelt alles!” Skype also nur noch für Wohlhabende (die sich freilich auch die Roaminggebühren leisten könnten). Wenn der Markt alles regelt: Warum ist die FDP diese Woche auch für ein Verbot der kostenpflichtigen Hotlines eingetreten? Gute Sache! Aber: Warum konnte DAS der Markt nicht alleine regeln? Bspw. im TK Bereich sind die Hotlines der High Quality Anbieter wie Telekom doch kostenlos! “Sind die Kunden doch selbst Schuld, wenn sie zu Alice gehen, mit 01805er Nummern!” Nein, man kann nicht alles dem Markt überlassen! Wenn man für ein paar Hotlines das Gesetz ändert, wäre dann die Zukunft des Internets wie wir es kennen nicht viel eher wert, dafür das TKG zu ergänzen, damit eben jeder Dienst bei einem “Internetzugang” verfügbar bleibt?
Der Markt?! Wenn ein Highspeed Internetzugang nur über HSPA und 1 Netz möglich ist, hat der Kunde eben nicht die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Dann heißt es “friss oder stirb”. Ist ein freier Netzzugang nicht heute sowas wie ein Grundrecht – ohne Zusatzgebühren für Youtube und co.?
Und ich rede nicht von Netzwerkmanagement oder Volumenbegrenzungen, das ist alles in Ordnung. Aber ein konkretes Sperren von Diensten oder Seiten bzw. nur Freischalten gegen Extragebühren ist für die Zukunft des freien Netzes m.E. suboptimal.
Wenn ein Kunde bspw. einen (hypothetischen) “RTL Online Zugang” bucht, bei dem es nur die RTL Inhalte kostenlos gibt, muss “RTL” nicht verpflichtet sein, SAT1 zu liefern! Aber wer “mobiles Internet” oder “Internet” anbietet, muss es auch liefern, z.B. entsprechend dieser Grundsätze: http://www.netzpolitik.org/2010/eine-definition-von-netzneutralitaet/
Das erwartet die Netzgemeinde meiner Meinung nach von den Netzpolitikern.
Hier nur grunsätzlich: “Immer wenn Politik über den Deckelrand von Gesetzesbüchern blickt” ist deren Handeln unendlich kritisch zu beobachten.
Diese Art des politischen Handelns ist dem Fehler geschuldet, dass sich – zumindest hierzulande – in der Politik fast nur Juristen umtreiben deren Studium zumindest eines ausschließt, nämlich den gesunden Menschenverstand.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
das Aussperren einzelner Inhalteanbieter durch den Netzbetreiber ist unzulässig, wenn dieses politisch motiviert ist und somit die Meinungs- und
Informationsfreiheit verletzt. Dieser Sachverhalt ist bereits zivilrechtlich unbestritten.
Richtig ist, dass ein Anbieter einen „echten“ Internetzugang von einem Onlinezugang mit beschränktem Angebot transparent und kenntlich machen muss.Wenn Sie selbst sagen, dass kein ISP eine beträchtliche Marktmacht hat, dürfte es für die Kunden, die Skype nutzen wollen, kein Problem geben. Solange es einen funktionierenden Wettbewerb gibt, wird es auch immer Anbieter geben, die Skype zulassen. §40 TKG könnte dann greifen, wenn es
Zur oft gestellten Forderung, ein freier Netzzugang sei ein Grundrecht: Ein Grundrecht ist ein staatlich garantiertes Freiheitsrecht des Individuums gegenüber der Staatsmacht. Meinungsfreiheit ist eines davon. Auf Medien übertragen bedeutet das, ich darf Zeitungen lesen, die ich mir selbst aussuche und vertraulich telefonieren/korrespondieren, mit wem ich will.beispielsweise in ländlichen Gebieten nur einen ISP gibt, der sein Angebot dann auf alle Dienste ausweiten muss. Diese Regelung verhindert eben die von
Ihnen so genannte „Friss oder Stirb“- Situation für den Kunden.
Aber niemand würde daraus das Recht ziehen, dass Zeitungen und Telefonate kostenlos sein müssen. Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose Inanspruchnahme von Dienstleistungen – denn das wäre eine Verletzung des
Grundrechts auf Eigentum. Ein Netzbetreiber, der den Ausbau und die Instandhaltung von Netzen finanziert, kann nur unter sehr besonderen Umständen (siehe §40TKG) dazu gezwungen werden, konkurrierende Dienste über dessen Netz zuzulassen, die sich wohlgemerkt auch nicht auch den entstehenden Kosten der Netznutzung beteiligen.
Noch eine Richtigstellung: die FDP ist nicht für ein Verbot kostenpflichtiger Hotlines eingetreten, sondern dafür, dass Warteschleifen nicht mit Kosten für den Kunden verbunden sein dürfen. Warteschleifen bei
telefonischen Mehrwertdiensten sollen vielmehr kostenfrei sein, solange die Serviceleistung nicht beginnt.
Mit herzlichen Grüßen
Manuel Höferlin MdB
Lieber Manuel Höferlin,
1. Zum Thema „echter Internetzugang" vs. “Onlinezugang”.
Bei Abschluss eines meiner Onlinezugänge bestand die Wahl: 30 MB im Monat “echtes Internet” 10 € vs. 1 GB “Vodafone live” 10 €. Ich habe mich für echtes Internet entschieden. Ich habe Zweifel, dass der Mehrzahl der Kunden der Begriff “Walled Garden” ein Begriff ist. Hier könnten ggf. die Aufklärungspflichten der Anbieter verbessert werden, da m. E. der durchschnittliche Kunde zunächst gar nicht auf die Idee kommt, dass der “Walled Garden” kein Internetzugang ist.
2. Die Frage der “beträchtlichen Marktmacht” wird allgemein beantwortet. Wenn Kunde x in y nur ein Mobilfunknetz mit Breitband empfängt, ansonsten nur GPRS, wird sicherlich nicht für diesen Kunden die “beträchtliche Marktmacht” festgestellt, zumal es keine Festlegungen gibt, wann “Wettbewerb” vorliegt, außerdem sind technische Festlegungen nicht im Einzelfall möglich. Ihr Vorschlag ist so nicht praktikabel.
3. “Freier Netzzugang Grundrecht”.
Niemand (ich jedenfalls nicht) hat gefordert, dass der Internetzugang kostenlos sein soll. Ist das Trinkwasser auch nicht. Aber das Wasserwerk verbietet mir auch nicht das “Sprudeln”, weil es selbst nebenbei auch Sprudel verkauft. Das ist aber die Situation bei Verletzung der Netzneutralität: Obwohl ich als Kunde (z.B. 5 GB Traffic) bezahlt habe und zwar für die Transportleistung Ende-zu-Ende könnte ein Netzbetreiber ggf. auf die Idee kommen, Youtube zu sperren, weil er eine eigene Videoplattform vermarktet. Mit “kostenlos” hat das nichts zu tun.
4. Netzbetreiber, der den Ausbau und die Instandhaltung von Netzen finanziert".
Grundsätzlich finanzieren die Netzbetreiber die Infrastruktur aus dem Gewinn im Kundengeschäft. Falls die Tarife so niedrig sein sollten, dass sich das nicht mehr lohnt, sollten die Netzbetreiber ihre Tarifstruktur überdenken. Das ist aber kein Grund, die Errungenschaften des Internets und die Privacy über Bord zu werfen.
Netzbetreiber sollen die Verbindung zum Netz herstellen, das ist ihr Haupt-Job.
Im Wahlkampf hat die FDP sich als Partei der Generation Internet dargestellt und vielleicht deshalb die Piraten unter 5% gehalten. Ich hoffe, dass die FDP nicht auch noch diese Wähler enttäuscht!
Es ist ja in Deutschland momentan im Großen und Ganzen alles in Ordnung mit dem Markt und Verletzungen der Netzneutralität sind die absolute Ausnahme. Daher sollte es möglich und verhältnismäßig sein, den Status Quo (End2End Connectivity bei Internetzugang) gesetzlich zu sichern!
Viele Grüße,
Michael Schwarz.