Ihre Aussagen haben die Halbwertszeit von Einwegunterwäsche. Klaus Ernst

Öffentlich-rechtliche Doppelmoral

Ganz Deutschland echauffiert sich über den Ex-CSU-Pressesprecher Strepp und seinen Anruf beim ZDF. Dass politische Einflussnahme aber konstitutiver Bestandteil der Öffentlich-Rechtlichen ist, interessiert hingegen niemanden.

Fast könnte man Mitleid für Dr. Hans Michael Strepp, ehemals CSU-Pressesprecher, empfinden. Von der Justiz über die bayerische Staatskanzlei hinein in die Zentrale der CSU, endet der Parabelflug des promovierten Juristen nun im medialen Fleischwolf und vorerst im beruflichen Nirgendwo. Anlass der Bruchlandung: Ein Anruf beim ZDF, wobei Strepp den diensthabenden Redakteur dazu gedrängt haben soll, nicht über den Parteitag der bayerischen SPD zu berichten. So zumindest weiß es die „Süddeutsche Zeitung“, der Parteilichkeit in eine bestimmte Richtung freilich völlig fremd ist, zu berichten.

Was Strepp tatsächlich am Telefon gesagt hat, ob es gar Wulff-Qualitäten hatte, nun, das wird wohl sein Geheimnis bleiben. Wenn es so klang, wie ZDF und „SZ“ behaupten, wäre das Vorgehen selbstverständlich unverzeihlich. Unverzeihlich und vor allem dumm, weil das Gefahrenpotenzial der bayerischen SPD aus CSU-Sicht eher überschaubar ist. Unverzeihlich, dumm und dilettantisch, da man von einem Pressesprecher mehr Weitsicht erwarten darf.

„Strepp der Depp“

Unterhaltsam hingegen ist der mediale Empörungssturm, der aktuell über die Grenzen des Weißwurstäquators hinaus weht. Von „Zensur“ ist die Rede, der Wutbürger hyperventiliert auf Twitter, Facebook und andernorts. Indes fordert Andrea Nahles „lückenlose Aufklärung“, Münchens Oberbürgermeister Ude findet das alles sehr „gravierend“ und der Deutsche Journalisten Verband lässt verlauten: „Der Versuch der CSU-Pressestelle, beim ZDF einen Informationsboykott des politischen Gegners zu erwirken, ist mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vereinbar.“

Ganz genau! Wobei der „djv“ eigentlich merken sollte, dass derart grober Unfug mindestens genauso unvereinbar mit dem Anspruch, den man an Europas größte Journalisten-Organisation stellen dürfte, ist. Denn die Wörter „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ und „Staatsferne“ in einen Satz zu integrieren, ist streng genommen gar nicht mehr unterhaltsam, sondern in diesem Kontext heuchlerisch. Übrigens ebenso wie die Attitüde sämtlicher Damen und Herren, die sich nun über „Strepp den Depp“ (O-Ton Twitter) echauffieren.

Selektive Empörung

Ganztägig mit professioneller Empörung beschäftigt, ist es den Herrschaften offenbar entgangen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits auf dem Prinzip der politischen Einflussnahme basiert. Zumindest sofern man berücksichtigt, wer über die Programmgestaltung entscheidet, nämlich der Rundfunkrat, und wer genau dort wiederum mitmacht – nämlich Staatsvertreter, also Politiker, die teilweise die Hälfe der vorhandenen Stühle besetzen. Rundfunkräte als Oasen der Staatsnähe, wo das mutmaßliche Strepp-Prinzip in Reinform und ganz ohne Shitstorm gedeiht.

Im Grunde sollte man also nicht nur Strepp, sondern auch den öffentlich-rechtlichen Apparat kritisieren. Aber da es hier letztlich um groß angelegtes Draufhauen geht, muss man es mit den Fakten nicht so genau nehmen. Schon gar nicht in Deutschland, wo die hohe Kunst des Differenzierens perfektioniert wurde. So muss man eben unterscheiden, zwischen radikalen und gemäßigten Islamisten, Antisemiten und Antizionisten, sowie zwischen guter und schlechter politischer Einflussnahme.

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