Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott. Karl Kraus

Das Ende des E-Privilegs

Die deutsche Internetwirtschaft lehnt Netzsperren ab und will keine Haftung für die transportierten Inhalte übernehmen. Gleichzeitig kontrollieren Spam-Filter aber bereits jede E-Mail. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft tritt für größtmögliche Freiheit im Internet ein und wandte sich in letzter Zeit wiederholt gegen Internetsperren und andere Filter. Gleichzeitig bietet der Verband seinen Mitgliedern einen Rabatt für Internetsperren und -filter. Dies klingt wie ein Widerspruch – stellt sich bei näherem Hinsehen aber als ebenso konsequente Maßnahme heraus wie das Sperren von Internetseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Nach Angaben eines Internetdienstleisters für Spam URI Realtime Block list services sind mehr als 90 Prozent aller E-Mails in Nordamerika, Europa oder Australien Spam-Mails, also unerwünschte Post. Internet Service Provider stehen daher heute vor der großen Herausforderung, trotz des dadurch erhöhten Traffics ihre Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Sie greifen daher zu Sperren und Filtern. Damit einher gehen jedoch trotz ausgefeilter Inhaltskontrollen (sog. “pacet inspection”) auch Kollateralschäden. Fast jeder Internetnutzer kennt das Problem, dass er manche E-Mails nicht erhält. Aber trotz der Ungenauigkeiten sind diese Spam-Filter heute für das Funktionieren des Internets unabdingbar.

Faire Zuordnung von Verantwortung und Haftung

Dies zeigt, dass die technischen Entwicklungen die Provider immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, muss ihr rechtlicher Rahmen kontinuierlich angepasst werden. Im Sinne einer fairen Zuordnung von Verantwortung und Haftung hat grundsätzlich zu gelten, dass jahrzehntealte Prinzipien aus der "analogen Welt“ auch in der "digitalen Welt“ Anwendung finden müssen. Verhalten sich die Akteure im digitalen Kontext aber in bestimmten Punkten ganz anders als ihre Counterparts im analogen Leben, so können sie sich insoweit auch nicht mehr auf die "alten“ Haftungsprivilegien berufen.

Bislang sind Internet Service Provider zur Wahrung des Postgeheimnisses und der Informationsfreiheit Postdienstleistern gleichgestellt und daher im Telemediengesetz privilegiert. Wer nicht lesen darf, was er transportiert, soll schließlich auch nicht dafür haften müssen. Im Gegensatz zur Deutschen Post oder anderen analogen Postdienstleistern sortieren die Provider nun aber, teilweise ohne Wissen ihrer Kunden, deren Post vor. So kommen unliebsame Spam-Mails gar nicht erst beim Empfänger an. Undenkbar, dass die Deutsche Post die Werbung für uns aussortieren würde.

Die Providerprivilegierung in ihrer Absolutheit ist überholt

Im Internet gelten aber offensichtlich andere Wertungsmaßstäbe. Hier wird nicht nur akzeptiert, dass die Provider die Post ihrer Kunden "lesen“ bzw. zumindest auf Werbung hin kontrollieren. Hier wird durch die Internetwirtschaft sogar gefördert, dass die Provider den E-Mail-Verkehr "zensieren“. Was also für die Post bisher galt, gilt für die Internetpost nicht unbedingt. Es wird damit deutlich, dass die Providerprivilegierung in ihrer Absolutheit überholt ist und für das Funktionieren des Internets und zum Schutz der Kunden andere Sorgfaltspflichten und Haftungsmaßstäbe gelten müssen als für die analoge Post.

Wenn also der Verband der deutschen Internetwirtschaft weiterhin Internetsperren für die Bekämpfung der Darstellung von Kindesmissbrauch einerseits ablehnt, sich andererseits aber gleichzeitig unter Hinweis auf das Postgeheimnis gegen eine Änderung der Providerhaftung ausspricht und dabei trotzdem den E-Mail-Verkehr auf Spam-Mails kontrolliert, dazu Kollateralschäden und ungenaue Sperren in Kauf nimmt und sogar Filter-Software durch den Rabatt für Verbandsmitglieder fördert – dann ist dies ein Widerspruch, den notfalls der Gesetzgeber auflösen muss.

Leserbriefe

  • Theeuropean-placeholder
    Jonas Pasche – 04.01.2011 - 14:59

    Sehr geehrter Herr Krings,

    Ihre Sichtweise, Spam zu filtern sei doch im Grunde das gleiche Kinderpornos zu filtern, finde ich äußerst befremdlich. Spamfilter sind bei Providern Vertragsbestandteil und werden oftmals sogar ausdrücklich beworben und von den Kunden auch ausdrücklich gewünscht. Wo zwischen einem Filter, den ich selbst wünsche und den ein Unternehmen in meinem Auftrag für mich aktiviert, und einem staatlich verordneten Filter, den ich weder wünsche noch kontrollieren noch abschalten kann, die Parallele liegen soll – diese Erklärung sind Sie in Ihrem Text schuldig geblieben.

    Wenn der Staat sperrend in meine Kommunikation eingreift, ist das Zensur. Wenn mein Provider aufgrund meines Vertragsverhältnisses tut, dann ist das mitnichten Zensur, sondern eine erwünschte Dienstleistung – nebenbei eine, bei der es mir freisteht, sie nicht in Anspruch zu nehmen oder mir einen nicht filternden Provider zu suchen oder auch einfach einen eigenen Server zu betreiben. Wie sollte ich mich analog dazu bei einer staatlichen Filterung verhalten, wenn ich jene – aus welchen Gründen auch immer – nicht wünsche? Steht es mir dann genauso frei, jene einfach abzuschalten, wie ich einen Spamfilter abschalten kann? Denn dass mal eben den Staat zu wechseln nicht so einfach ist, wie den Provider zu wechseln, das liegt schließlich auf der Hand.

    Übrigens sortieren nicht nur Provider die Post für ihre Kunden vor. Die Deutsche Post tut das auch und öffnet alle an die Bundesagentur für Arbeit gerichteten Briefe, digitalisiert sie und sortiert sie vor – übrigens von Menschenhand, so dass in gewissem Umfang eine Kenntnisnahme durch Dritte nicht auszuschließen ist, weshalb Datenschützer auch dagegen Sturm laufen. Ich muss davon ausgehen, dass Ihnen das vielleicht einfach nicht bekannt war, als Sie Ihren Artikel schrieben.

    Und auch sonst stellen sich mir als Systemadministrator alle Nackenhaare bei der Lektüre Ihres Artikels auf. Meine ausführlichere Replik habe ich hier veröffentlicht:

    http://blog.jonaspasche.com/2011/01/04/das-ende-des-e-privilegs-mitnichten/

    Freundliche Grüße,
    Jonas Pasche

  • Theeuropean-placeholder
    Dr. Jeannette Chung – 06.01.2011 - 12:01

    Sehr geehrter Herr Pasche,

    der Artikel von Herrn Krings hat mir im Gegensatz zu Ihnen eigentlich ganz gut gefallen. Der Fokus des Artikels bestand ja darin sachlich zu betonen, daß von Seiten der Internetwirtschaft durch den Einsatz von Spamfiltern Maßnahmen existieren, die technisch betrachtet nun einmal Sperren und Filter sind.

    Die technischen Maßnahmen zur Entwicklung von “Sperren und Filtern” werden aber durch Internet-Konzerne immer wieder als unglaublich teuer oder technisch extrem kompliziert dargestellt – dabei sind sie doch seit Jahren möglich und werden (wie Sie ja auch richtig beschreiben) längst als Service im Rahmen der Spamfilter angeboten.

    Es geht hier also m.E. darum, der abwegigen Argumentation einiger ISPs entgegenzutreten, nach der Sperren und Filter rein technisch betrachtet ein Ding der Unmöglichkeit wären.

    Die Entscheidung, ob und wofür diese existierenden technischen Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, bedarf einer gesellschaftlichen Debatte, bei der geklärt werden muss, welche Konsequenzen unter welchen Umständen zu befürchten oder zu erwarten wären.

    In diesem Zusammenhang gibt es leider weder einfache, noch perfekte Lösungen für jede Interessenlage, sondern vermutlich eher vertretbare Kompromisse mit dem Ausmaß an Sicherheit, die ein Rechtsstaat grundsätzlich bieten kann.

    Freundliche Grüße,
    Jeannette Chung

  • Theeuropean-placeholder
    Jonas Pasche – 08.01.2011 - 02:04

    Sehr geehrte Frau Dr. Chung,

    in einem Punkt haben Sie definitiv recht: Es bedarf einer gesellschaftlichen Debatte, die abwägt, ob das, was technisch in gewissen Grenzen möglich wäre, auch gewollt wird und ob die damit einhergehende Einschränkung der Kommunikation verhältnismäßig ist.

    Ich kritisiere an Herrn Krings Artikel, dass er gerade diesen Bedarf an einer Debatte außen vor lässt; mehr noch: In seiner Schlussfolgerung, dass doch eigentlich nur noch ein Gesetz fehle, was die Provider dazu zwingen würde, die Filterung, die bereits für Spam durchgeführt wird, nun auch für Internetsperren zu implementieren, übergeht er, dass die gesellschaftliche Debatte mitnichten bereits an einem Ende angekommen ist, bei dem die Umsetzung von Internetsperren durch die breite Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wäre. Dass Herr Krings dabei munter Mailprovider und Zugangsprovider verwechselt, womit seine ganze Argumentation ad absurdum geführt wird, weil die von ihm gezogenen Parallelen schlicht keine sind, sei an dieser Stelle mal dahingestellt.

    Ich teile auch Ihre Einschätzung nicht, die Zugangsprovider schöben Kosten und Aufwand als Argumente vor.

    Erstens sind Zugangsprovider wie gesagt nicht diejenigen, die Spam filtern. Für sie wäre die Implementierung einer Filterung tatsächlich völlig neu, und damit auch die dafür zu tätigenden Investitionen. Insofern haben sie aus meiner Sicht jedes Recht, darüber Unmut zu äußern. Vergessen Sie nicht: Spamfilterung ist etwas, was Mailprovider aus eigenem Antrieb als Serviceleistung realisiert und nicht selten auch gegen Aufpreis verkauft haben.

    Zweitens verursacht Spamfilterung tatsächlich ganz erhebliche Kosten, die nicht selten die Kosten für den “eigentlichen” Mailbetrieb bei weitem übersteigen – nur weil sie seit Jahren etabliert ist, heißt das ja nicht, dass sie deshalb billig wäre. Eine ernsthaft betriebene Filterung von Webinhalten, die über die schon zu genüge aufgrund trivialer Umgehbarkeit verlachten DNS-Sperren hinausgeht, funktioniert demgegenüber völlig anders und benötigt tendentiell sogar noch wesentlich mehr Ressourcen.

    Drittens, und das ist mir eigentlich der wichtigste Punkt: Ich kann mich ehrlich gesagt auch an gar keinen Zugangsprovider erinnern, der aus Kostengründen gegen Internetsperren argumentiert hätte. Vielmehr pochten einige (beispielsweise 1&1) darauf, dass zunächst eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse. Andere (beispielsweise manitu) argumentierten primär gesellschaftlich und wollten sich nicht am Einstieg in eine allgemeine Internetzensur beteiligen. Wieder andere (beispielsweise Arcor) schienen die Filterungsvorhaben der Bundesregierung sogar geradezu mit Begeisterung umsetzen zu wollen.

    Über die Internetsperren an sich ist bereits viel diskutiert worden – dies hier noch einmal aufzugreifen, würde wohl den Rahmen sprengen und hätte auch nur wenig Bezug zum Artikel, der die inhaltliche Debatte ohnehin als bereits erledigt zu betrachten scheint. Ich kann daher nur äußern, dass ich persönlich der Überzeugung bin, dass hier mit dem emotional aufgeladenen Problem der Darstellungen von Kindesmissbrauch, bei denen es einen breiten gesellschaftlichen Konsens im Sinne von “Da muss man natürlich etwas dagegen tun” gibt, eine Büchse der Pandora geöffnet werden soll, die – erstmal realisiert – schneller neue Begehrlichkeiten wecken wird, als Sie und ich Leserbriefe schreiben können.

    Freundliche Grüße,
    Jonas Pasche

  • Theeuropean-placeholder
    borgdrone – 08.01.2011 - 10:49

    Wenn ich auf meinen Briefkasten “bitte keine Werbung” klebe, ist das keine Legitimation die Werber nach wie vor Werben zu lassen.

    Welche Legitimation sollte es denn geben Webseiten die Potenzmittel, diverser Vergrößerungen, Reiseangebote oder Gewinnspiele anbieten zu schließen?

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