Die konstruktive Aufgabe des Staates besteht darin, im Interesse seiner Bürger einen ordnungspolitischen Gesamtrahmen zu schaffen, der langfristig gedeihliche Lebensmöglichkeiten für alle eröffnet und fördert. Es geht um die Lebensdienlichkeit im Sinne des Gemeinwohls und der Generationenfolge. Der Staat hat nicht in alle Lebensregelungen hineinzureden und muss vieles privatrechtlichen Vereinbarungen überlassen, z. B. durch privatrechtliche, gegebenenfalls notarielle Verträge.
Es geht um die Würdigung von Leistungen
Ehe und Familie kann der Staat sehr wohl fördern, wenn es auch in seinem eigenen Interesse liegt. Dies ist der Fall. Die Leistungen, die Ehe und Familie für das Gemeinwesen erbringen, sind in aller Regel wirksamer als die aus vielen anderen Lebensgestaltungen. Die Förderung von Ehe und Familie geschieht nicht, wie bisweilen behauptet, um nicht eheliche Verbindungen zu diskriminieren, sondern um die vielfachen Leistungen zu würdigen, die in Ehe und Familie für das Wohlergehen aller und vor allem für die langfristige Zukunftssicherung des Gemeinwesens erbracht werden.
Gesetzliche Regelungen, die den Leitbildcharakter von Ehe und Familie im gesellschaftlichen Bewusstsein und in der alltäglichen Praxis gefährden, bedürfen der Veränderung. Werden bestimmte Lebensweisen – wie z. B. gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften – gar besonders gefördert, so führt das zu vergleichsweiser Minderbehandlung und Diskriminierung anderer Solidargemeinschaften abseits von Ehe und Familie (z. B. gegenüber solidarischem Zusammenleben von Geschwistern).
Wollte man gar alle nur denkbaren Lebensformen in ihrer ideellen und rechtlichen Stellung der Einheit von Ehe und Familie weitgehend oder völlig gleichstellen, so wäre die begründete Sonderstellung von Ehe und Familie ausgehöhlt und faktisch beendet. Es wäre das Ende der besonderen Würdigung für die Leistungen, die Ehe und Familie unter Verzicht auf gewisse individuelle Vorteile für die Allgemeinheit erbringen, und so das Ende des Nachteils- bzw. Leistungsausgleichs durch sie.
Der Staat muss nicht jeder Minderheit eine Rechtsform bieten
Es ist unlogisch, die Probleme und Interessen homosexuell empfindender Menschen im Zusammenhang von Familienpolitik verhandeln zu wollen. Denn es geht da nicht um neue Lebensformen im Verhältnis von Mann und Frau in der Generationenfolge. Politisch zulässig ist hier allein die Frage, ob gegenseitige Verlässlichkeit und Verantwortung in solchen Partnerschaften durch staatliche Maßnahmen gestärkt werden sollen. Der Staat hat indes nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine spezifische Rechtsform zur Verfügung zu stellen. Soweit es darum gehen soll, diese Minderheit – wie auch andere Minderheiten – etwa vor persönlichen Diskriminierungen zu schützen, darf dies nicht, wie beabsichtigt, durch Annäherung an das Eherecht erfolgen. Dies wäre eine grundlegende Verkehrung des Ehe- und Generationenethos und würde langfristig dem Gemeinwohl sogar schaden.






















Es ist schon ein falscher Ansatz, Ehe und Familie in einem Atemzug zu nennen. Eine Familie mit Kindern ist förderungswürdiger als eine “bloß” kinderlose Ehe. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass der Schutz der Ehe nicht dadurch weniger wird, dass andere Lebensgemeinschaften ebenfalls diesen Schutz genießen. Bei Menschen, die eine Ehe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gar nicht eingehen können, bleibt es bei einer Diskriminierung, wenn ihnen nicht ein vergleichbares Institut angeboten wird.
Eine Gefährdung des Gemeinwohls – wie im Artikel unterstellt – ist nicht zu sehen, wenn der Staat Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, in gleicher Weise fördert, zumal wenn ihr Zusammenleben wesentlich gleich ist. Dies ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren wie auch Ehepaaren der Fall.
Bei dieser Frage muss man “Ehe” und “Familie” auseinander halten, wie das auch Art. 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes tut.
Warum sollen Ehepaare ohne Kinder gefördert werden? Die Förderung sollte auf Menschen mit Kindern konzentriert werden, gleichgültig ob sie verheiratet, verpartnert oder alenerziiehend sind. Das heißt: Ersetzung des Ehegattensplittings durch ein Familiensplitting.
Der Staat würdigt die Ehe, aber nicht die Familie.Ehepaare ohne Kinder werden steuerlich entlastet, wobei die Familie mit Kind/er oder Alleinerziehende benachteiligt werden.Auch werden die Vorraussetzungen für die Familiengründung systematisch abgebaut. Wer lässt sich denn auf Familie ein, wenn hohe Steuern, befristete Arbeitsverträge, unterbezahlte Leiharbeit oder Lohnaufstockung vom Amt die Regel wird?Hinzu kommt die programierte Altersarmut von zur Zeit 6 Millionen Arbeitslosen die jährlich mehr werden. Familie Wird zu einem Privileg das sich nur noch wenige Leisten können.