Die Linke hatte schon immer Unrecht. Silvio Berlusconi

Problemkern

Unsere Atomkraftwerke müssen für mindestens drei Monate abgestellt werden – das gebietet das Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Selbst eine Entschädigung an die Konzerne erübrigt sich. Mit dem Geld können wir endlich die Erneuerbaren Energien voll unterstützen.

Die aktuelle Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik konzentriert sich auf die falschen Fragen. Richtig ist zwar das, was momentan fast jedem auffällt: Ein deutsches Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. Das Atomgesetz erlaubt genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil von 1978 stets verlangt.

Das Gefährdungspotenzial ist zu berücksichtigen

Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach dem Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.

Natürlich steht ein Grundrecht nie allein. Verschiedene Grundrechtssphären kollidieren miteinander: etwa Leben und Gesundheit mit dem Eigentumsschutz der Kraftwerksbetreiber. Dabei ist nicht etwa jede Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit verboten. Sonst wäre die Industriegesellschaft per se verfassungswidrig. Das Eigentum ist hier jedoch weniger schutzwürdig. Denn eine sichere Energieversorgung kann genauso über mehr Effizienz, mehr Erneuerbare Energien und mehr Suffizienz garantiert werden. Da die vorhandenen deutschen Kraftwerke schon lange laufen und sie in puncto Forschung, Errichtung und Endlagerung vielfach staatlich subventioniert sind, muss für den Atomausstieg auch keine Entschädigung an die Unternehmen gezahlt werden. Entschädigungspflichtig wäre nur eine Enteignung. Die liegt hier aber nicht vor, weil der Staat sich nicht die Kraftwerke aneignet, sondern schlicht eine Politik der Risikominimierung betreibt.

Mehr erneuerbare Energien

Trotzdem bleibt richtig: Die in Deutschland oft einseitig hervorgehobene Atomenergie ist nicht das einzige Umwelt-Grundrechtsproblem. Beispielsweise könnten 350.000 Feinstaubtote europaweit – so die EU-Kommission – durch bessere Filter für Autos, Heizungen und Industrie verhindert werden. Tut man das nicht, verletzt auch dies die Grundrechte. Ebenso ein Grundrechtsproblem wäre es, dem Klimawandel und dem Schwinden lebenswichtiger Ressourcen freien Lauf zu lassen.

Deswegen darf Atomenergie nicht einfach durch klimaschädliche Kohle ersetzt werden. Mehr Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen auch nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Förderung. Auf Dauer ist dies bei Weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg.

Lesen Sie weitere Meinungen aus dieser Debatte von: Christoph Burger, Ortwin Renn, Florian Keisinger.

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