Zu viele Länder folgen immer noch der alten Logik des Kalten Kriegs. Kumi Naidoo

Ich widerspreche!

Der Göttinger Organspendeskandal zeigt die Schiefheit eines ganzen Systems. Wo der Mensch zur Ware wird, kann die Menschlichkeit nicht gewinnen.

Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube: Der Organspendeskandal von Göttingen, wo offenbar aus nicht altruistischen Gründen ein Arzt Patientendaten massiv manipuliert hat, sei ein schlimmer Einzelfall. So viel kriminelle Energie gebe es sonst nirgends. Das mag sein. Das ganze System der postmortalen Organspende aber ist falsch. Es leistet dem Organhandel Vorschub, erklärt Sterbende zu Toten und etabliert ein Moralregiment der halbseidenen Art. Darum habe ich mir einen Organspendeausweis besorgt und Variante vier angekreuzt: „Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Gewebe.“

Entscheidung zur Organspende bleibt ambilvalent

Niemand wird natürlich abgehalten, sein Kreuz aus Gründen an Position eins oder zwei oder drei zu machen. Dort prangt ein „Ja, ich gestatte“. Ein solcher Entschluss ist jedoch nicht automatisch moralisch höherwertig. Es bleibt ambivalent. Dazu beigetragen hat nach den bisherigen Berichten über Intransparenz, Bereicherung, Vetternwirtschaft und Mobbing bei der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ (DSO) nun deren medizinischer Vorstand, Günter Kirste, in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, das dem gegenteiligen Zweck dienen sollte. Der kaufmännische Leiter der DSO trat bekanntlich bereits im April dieses Jahres zurück. Die Überschrift in der FAS lautete nun, reichlich kühn, „Die DSO ist vom Skandal nicht betroffen.“ Kirste beharrt darauf, seine Organisation koordiniere nur, bringe also Organspender und Organempfänger zusammen. Betroffen seien einzig „die Transplantationszentren, die unter Aufsicht der Länder stehen.“ Man soll bei der DSO an einen ehrlichen Makler denken.

Dann aber greift Kirste zur Rabulistik. Ja, die DSO sitze tatsächlich bei den „Angehörigengesprächen“ mit am Tisch. Ja, dadurch sei die Bereitschaft der Angehörigen, der Entnahme zuzustimmen, auf über 80 Prozent gestiegen. Wenn lediglich ein „ungeschulter Arzt“, aber kein „Koordinator“ dabei ist, bewege sich die Zustimmungsrate bei nur 60 Prozent. Schließlich führe die DSO diese Gespräche „entscheidungsoffen, aber nicht ergebnisoffen.“

Damit widerspricht die DSO den Vorgaben des Souveräns. Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte am 25. Mai 2012 im „Deutschlandfunk“ erklärt, die DSO müsse „absolut“ ergebnisoffen beraten, „das ist so vorgesehen, und so ist das auch bei dem Gesetz, das wir heute beschließen. (…) Die DSO darf keinen beeinflussen, der das nicht möchte, sondern sie muss informieren.“ Günter Kirste sieht das anders. „Entscheidungsoffen“ sei man, weil „wir die Entscheidung der Angehörigen respektieren, egal wie sie ausfällt. (…) Dass wir aber nicht ergebnisoffen sind, heißt aber eben umgekehrt, (…) dass wir nicht verschleiern, dass eine Organspende aus unserer Sicht die richtige Entscheidung wäre.“

Wer zu solchen rhetorischen Tricks greifen muss – im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben –, schafft kein Vertrauen. Wörtlich heißt es im neuen „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ vom 12. Juli 2012: „Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.“ Das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird schon unterminiert. Das erinnert eher an einen windigen Gebrauchtwagenhändler denn an einen ehrlichen Makler.

Wer stirbt, ist nicht tot

Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall einträte, dass eine interessierte Partei wie die DSO über Pro und Contra der Organentnahme sachlich informierte: Am umstrittenen Hirntodkriterium rüttelte sie nicht. So aber bleibt das Grunddilemma ungelöst. „Hirntote Menschen verfügen über einen funktionsfähigen Blutkreislauf und ein intaktes Immunsystem. Hirntote könnten Kinder zeugen und Schwangerschaften austragen, wenngleich sie künstlich beatmet werden müssen.“ So steht es in einem Positionspapier der „Christdemokraten für das Leben“ von Mai 2012. Schließlich sei „ein Hirntoter vor der Organspende ein Sterbender, also noch ein Lebender. Nach der Organspende ist er fraglos ein Toter.“

In der wissenschaftlichen Fachwelt wüchsen derzeit die Zweifel „sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes wie auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod. Dass diese Definition falsch ist, wird mittlerweile selbst von Wissenschaftlern zugegeben, die sie seinerzeit mit aufgestellt haben.“ Als Beispiel wird der amerikanische Neurologe Alan Shewmon genannt, der die Abkehr vom Hirntodkriterium im März 2012 vor dem Deutschen Ethikrat darlegte.

Am 1. November soll das neue Gesetz in Kraft treten. Da muss nun nicht nachgebessert, da muss neu nachgedacht werden. Denn wer stirbt, ist nicht tot, und kein Mensch ist eine Ware.

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