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Wissenschaft > Schweiz: Klagewelle wegen Schäden nach Corona-Impfung

Wegen angeblichen Impfschäden verklagen 100 Geimpfte den Bund auf Schadensersatz

Im Nachbarland Schweiz haben 100 Menschen Schadenersatz wegen schweren Covid-Impfschäden beim Bund eingereicht. Trotz der Forderungen haben die Behörden bislang keinem Gesuch stattgegeben.

Corona-Virus in der Schweiz, Shutterstock
Corona-Virus in der Schweiz, Shutterstock

Wie die Zeitung „Blick“ aus der Schweiz berichtet, gehen in unserem Nachbarland immer mehr Gesuche für Schadenersatz oder einer Forderung nach Genugtuung wegen Covid-Impfschäden ein. In der Schweiz wurden seit dem Ausbruch der Pandemie 14,6 Millionen Impfdosen verabreicht. Dabei kam es auch immer wieder zu Nebenwirkungen. Laut der Zeitung hatte Swissmedic 10.842 Verdachtsfälle über Nebenwirkungen bis Dezember ausgewertet. Davon wurde ein Drittel als „schwerwiegend“ eingestuft.

Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, ist die Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel mit Sitz in Bern und arbeitet seit 2002 als Nachfolgeorganisation der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel. Als „schwerwiegend“ werden durch das Institut jene Verdachtsfälle eingestuft, bei denen durch die Corona-Impfung lebensbedrohliche Komplikationen hervorgerufen werden und das Alltagsleben der geimpften Person langfristig wie beispielsweise bei einer Herzmuskel-Entzündung beeinträchtigt wird.

100 Betroffene hatten in den vergangenen Wochen beim Bund Schadenersatz oder Genugtuung für schwere Schäden wegen einer Covid-Impfung geltend gemacht. Vorrangige Krankheitsbilder, die vermehrt nach einer Impfung aufgetreten sind, waren Migräne mit Sehstörungen oder Thrombosen im Auge. Darüber hinaus klagten viele Schweizer über Fieber und Müdigkeit.

Bislang wurde aber kein Gesuch um Entschädigung oder Schadenersatz genehmigt. Der Grund: Personen mit Impfschäden können sich erst dann an den Bund wenden, wenn ihr Schadensersatzgesuch bei Impfherstellern oder der Krankenkasse zuvor abgelehnt wurde. Bei den 100 Fällen in der Schweiz waren die Anträge an formalen Kriterien bislang gescheitert. „So stellten Personen etwa einen Antrag auf Entschädigung nach einem Impfschaden, ohne dass dieser zuvor von einem Arzt begutachtet wurde oder es fehlten Angaben zu bereits erhaltenen finanziellen Entschädigungen,“ schreibt der „Blick“.

Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Österreich können Betroffene, die nachweislich Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung davontragen, beim Bund eine Entschädigung anfordern.

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