Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
Wissenschaft > Neue Vorwürfe gegen Annalena Baerbock

Baerbock hat nie im Nebenfach "Öffentliches Recht" an der Universität Hamburg studiert

Erst gestern hatte die Heinrich-Böll-Stiftung erklärt, dass die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, ihr Promotionsstudium rechtmäßig bekommen habe. Am 12. August belastet Plagiatsjäger Stefan Weber die Grüne wieder schwer: "Wie mir heute mitgeteilt wurde, bestreitet die Universität Hamburg, dass zum fraglichen Studienzeitpunkt 2000 bis 2004 ein Studium des Öffentlichen Rechts im Nebenfach neben einem Studium der Politischen Wissenschaft überhaupt möglich war."

Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht während eines Wahlkampftermins der Grünen vor Zuschauern auf dem Oldenburger Schlossplatz, Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam
Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht während eines Wahlkampftermins der Grünen vor Zuschauern auf dem Oldenburger Schlossplatz, Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Annalena Baerbock behauptet aktuell (Quelle: https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/06/CV_deutsch_2021_06.pdf), an der Universität Hamburg Politische Wissenschaft bis zum Vordiplom sowie Öffentliches Recht im Nebenfach studiert zu haben. Diese Angabe ist offensichtlich eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Wie mir heute mitgeteilt wurde, bestreitet die Universität Hamburg, dass zum fraglichen Studienzeitpunkt 2000 bis 2004 ein Studium des Öffentlichen Rechts im Nebenfach neben einem Studium der Politischen Wissenschaft überhaupt möglich war. Vielmehr war Öffentliches Recht eines der Wahlpflichtfächer im Rahmen des einen (und alleinigen) Studiums der Politischen Wissenschaft.

Da nach – je nach Zählweise – 11 bis 14 Fehlern im Lebenslauf hier ein weiterer „Fehler“ auszuschließen ist, liegt nun der Verdacht nahe, dass Frau Baerbock jahrelang bewusst ein zweites Jura-Studium dazu konstruiert hat, um als Juristin wahrgenommen zu werden. Eine Verwechslung von „Wahlpflichtfach“ (als Schwerpunktsetzung in ein und demselben Studium) mit „Nebenfach“ (als zweites, weiteres Studium mit eigener Immatrikulation) ist von Studierenden- und Absolvent*innenseite her auszuschließen.

Aus der persönlichen Website von Annalena Baerbock:

Aus einer E-Mail der Universität Hamburg:

Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!
Neuen Kommentar schreiben