Epidemische Lage nationaler Tragweite soll bis Juni verlängert werden
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Das Bundesgesundheitsministerium plant die pandemische Lage nationaler Tragweiter um drei Monate zu verlängern. Laut einem ersten Gesetzesentwurf zum „EpiLage-Fortgeltungsgesetz“, sollen die bisherigen Bestimmungen aus dem im März 2020 beschlossenen „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie dem im November erweiterten Infektionsschutzgesetz um mindestens drei Monate verlängert werden.
Trotz fallender Infektionszahlen entspannt sich die Corona-Situation nur langsam. In Anbetracht dieser Tatsache lässt die Bundesregierung sich weiter Vorbehalte offen, wie sie mit der Pandemie in den nächsten Monaten umgehen will. Da das Impfen derzeit noch schleppend an- und verläuft, Deutschland im internationalen Impf-Ranking nur einen mittleren Platz – weit hinter Israel und England – einnimmt, dauert es sicherlich noch länger, ehe wieder Normalität einkehrt. Auch die Bundesregierung reagiert nun auf die kritische Situation und will den Corona-Notstand, die sogenannte Feststellung der epidemischen Lage, verlängern. Bislang endet diese Ende März, soll aber um weitere drei Monate verlängert werden.
In diesem Zug werden die bereits erlassenen Rechtsverordnungen, die ab Ende März nicht mehr gültig wären, „akzessorisch mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verknüpft“, heißt es.
Damit soll konkret nicht jede Rechtsverordnung noch einmal eigenständig verlängert werden müssen, sondern kann bei der Feststellung einer pandemischen Lage durch den Bundestag quasi automatisch verlängert werden. Dazu zählen die Coronavirustestverordnung, die Impfverordnung, die Einreiseverordnung sowie die DIVI-Intensivregister-Verordnung.
„Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage in Hinblick auf die Verbreitung. Vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus (…) ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswikungen auf das Gesundheitswesen über den 31. März 2021 zu verlängern“, heißt es als Begründung in dem Gesetzesentwurf.
Die Verlängerung wird mit der „nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus“ begründet. Damit zugleich werden viele Sonderregelungen verlängert. Die Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium erhalten weiterhin umfassende Rechte, um Verordnungen zu erlassen. Auch das Robert-Koch-Institut profitiert davon und erhält weiter einen Zuschuss von 1,7 Millionen Euro pro Monat, um ein Melde- und Informationssystem für Infektionen, Todesfälle und Impfungen zu betreiben. Beibehalten werden auch die Regelungen, dass Eltern für den Verdienstausfall entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen, weil die Kitas und Schulen geschlossen haben.
Die Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes soll kommende Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht und in der ersten Märzwoche verabschiedet werden.