Man kann diese gefährliche Unsitte nicht einmal an einer einzelnen Partei festmachen, da sind nahezu alle mit dabei, gerade so, als sei der Verfassungsschutz das Eigentum der Parteien und beliebig als „Geheimpolizei“ gegen politisch Andersdenkende einsetzbar.
Es ist ein Wesensmerkmal unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz entscheidet und parteipolitische Erwägungen und Erwartungen dabei unberücksichtigt bleiben müssen.
In den Verfassungsschutzgesetzen ist eindeutig geregelt, nach welchen Kriterien ein Prüf-, Verdachts- oder Beobachtungsfall entsteht. Nicht dazu gehört definitiv der Wille von Parteivorsitzenden oder anderer Parteipolitiker.