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> Zur Rechtmäßigkeit von Kirchenasyl

Menschlichkeit gegen Bürokratie

Kirchenasyl steht nicht außerhalb der Rechtsordnung. Es geht einzig darum, Zeit zu schaffen, um menschenrechtlich sensible Einzelfälle zu überprüfen. Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats wird dadurch sogar gestärkt.

The European

*Den Text vorlesen lassen:* Am 13. Oktober 1983 standen drei verzweifelte palästinensische Familien vor der Tür einer Berliner Kirchengemeinde und baten um Hilfe. Sie sollten in den Krieg im Libanon abgeschoben werden. Die Gemeinde nahm die Familien auf und trug dazu bei, dass sie eine rechtlich geregelte Aufenthaltserlaubnis erhielten. So kam es vor mehr als 30 Jahren zum ersten Kirchenasyl. Zwei Jahre später gründete sich der ökumenische Arbeitskreis „Asyl in der Kirche“, der heute bundesweit tätig ist. Kirchenasyl schafft Zeit für die erneute Überprüfung einer Abschiebung. Es ist die letzte Möglichkeit, gemeinsam mit den Behörden eine Lösung zu erarbeiten, um die Rechte von Flüchtlingen geltend zu machen. Kirchengemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewähren, tragen dazu bei, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei tun sie dies nicht wahllos. Sie gewähren nur dann Asyl, wenn es ernste Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei einer Abschiebung in ein anderes Land Freiheit, Leib und Leben bedroht wären. So verfahren die Kirchengemeinden auch heute noch. Das Kirchenasyl steht also in einer guten Tradition. Bisher führte es in 90 Prozent der Fälle dazu, dass Flüchtlinge eine rechtlich geregelte Aufenthaltserlaubnis erhielten.

Kirchenasyl steht nicht außerhalb des Rechts, sondern stärkt es
Kirchenasyl steht keinesfalls außerhalb der Rechtspraxis. Es stärkt vielmehr das Recht, weil es die Anwendung des Rechtes in einem menschenrechtlich sensiblen Einzelfall in angemessener Weise ermöglicht. Von den insgesamt 210.000 Flüchtlingen, die heute mit offenen Verfahren in Deutschland leben, genießen derzeit 459 Personen Schutz in einer von 251 kirchlichen Einrichtungen. 126 davon sind Kinder. Nur in 187 Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass das erste EU-Land, das ein Flüchtling betreten hat, für dessen Asylverfahren zuständig ist. In vielen Fällen bedeutet die Abschiebung in ein anderes europäisches Land menschenrechtlich unzumutbare Bedingungen, die nicht zu verantworten sind. Denn auch in Europa gibt es Länder, in denen kranke oder traumatisierte Flüchtlinge, Frauen, Kinder und Alte keinen Rechtsschutz, kein Obdach und nur mangelnde Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten. Um dies zu verhindern, wird diesen Menschen Kirchenasyl gewährt. In den letzten 30 Jahren hat sich in der Evangelischen Kirche ein Hilfe- und Beratungssystem entwickelt, das Gemeinden mit den Kirchenasylen nicht alleine lässt. Bevor eine Gemeinde mit dem Kirchenasyl beginnt, muss sie sich von Experten beraten lassen, ob es juristisch überhaupt Sinn hat. Rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern können Gemeinden nicht mit Kirchenasyl helfen.
Existenzbedrohten Menschen zu ihrem Recht verhelfen
Kommt es zum Kirchenasyl, wird der Fall sofort den Behörden gemeldet. Die Kirchen haben ein transparentes Kommunikationssystem, das es ermöglicht, das Vorhaben eines Kirchenasyls sofort mit den staatlichen Stellen abzugleichen, bis hin zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. All dies dient dazu, das Ziel des Kirchenasyls zu erreichen: Menschen, die in ihrer Existenz bedroht sind, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die immer wieder geäußerte Vorstellung, Kirchenasyl sei das Verstecken von Flüchtlingen, hat mit der Realität nichts zu tun. Gemeinden, die Kirchenasyl anbieten, stellen weder den Rechtsstaat infrage, noch verwenden sie dieses bewährte christlich-humanitäre Instrument systematisch als Mittel politischer Kritik. Beim Kirchenasyl geht es gerade um Transparenz und um die Möglichkeit, dass Flüchtlinge ihr Verfahren mit juristischem Beistand in angemessener Weise durchführen können. Jeder Rechtsstaat sollte dankbar sein, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise für Menschenrechte engagieren und damit die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats stärken.
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