Plädoyer für einen neuen Arbeitsbegriff
Unser Denken über Arbeit ist nach wie vor geprägt vom traditionellen „Normalarbeitsverhältnis". Doch werden die alten Begrifflichkeiten den neuen Phänomenen der digitalen Arbeitswelt gerecht, fragt Nora S. Stampfl.

Mit dem rasanten technologischen Fortschritt hat sich in den letzten Jahren eine breite gesellschaftliche Debatte rund um die Zukunft der Arbeit entsponnen. Dass wir künftig grundlegend anders arbeiten als heute, erscheint dabei Konsens. Weniger einheitlich fällt der atmosphärische Hintergrund der Beiträge aus: Reflexhaft begleitet wird die Diagnose des Wandels entweder von euphorischer Erwartung einer schönen neuen Arbeitswelt mit einem recht einseitigen Schlaglicht auf selbstbestimmte Kreative, die ihren Projekten weniger zum schlichten Broterwerb als vielmehr aus reiner Selbstverwirklichung nachgehen oder aber es macht sich Weltuntergangsstimmung breit, wenn ein Maschinenzeitalter gezeichnet wird, in dem Roboter Menschen die Arbeit – und so wird insinuiert – auch den Lebenssinn rauben. Zunächst ist festzuhalten, dass wohl keines der beiden Szenarien unserer Realität und derjenigen, die noch kommen wird, gerecht wird. In einer Frage von derartiger Bedeutung und Tragweite für jedermanns Leben sind weder euphorischer Überschwang noch Alarmstimmung die besten Ratgeber, zumal zu erwarten ist, dass, wie so oft, die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen wird. Um den Wandel der Arbeit adäquat zu erfassen, empfiehlt sich ein Schritt zurück, um ganz grundsätzlich zu fragen: Was bedeutet Arbeit heute? Denn unser Verständnis von Arbeit ist keineswegs fixiert; historisch hatten wir es nie mit einem einheitlichen, starren, über die Zeiten hinweg unveränderlichen Arbeitsbegriff zu tun. Welche Bedeutung Arbeit in unterschiedlichen Gesellschaften verschiedener Epochen einnahm und wie sich das Verhältnis von Arbeit und Leben gestaltete, war vielmehr großen Änderungen unterworfen. Dabei erweist sich Arbeit als Spiegel der unterschiedlichsten jeweils herrschenden Vor- und Einstellungen: Arbeit als eines freien Menschen unwürdig in der klassischen Antike; Arbeit als quälende Mühsal, die es um des Überlebens willen auszuhalten galt im Mittelalter; Arbeit als Fluch Gottes, als Sühne für den Sündenfall in der jüdisch-christlichen Tradition; und schließlich Arbeit als Weg zu Freiheit, um sich von Naturnotwendigkeiten unabhängig zu machen und nach menschengemachtem Takt zu leben in einer neuzeitlichen Auffassung. Derart viele unterschiedliche Konzepte waren historisch mit Arbeit verknüpft – dies gilt es sich vor Augen zu halten, wenn der Wandel von Arbeit treffend in den Blick genommen werden will. Dabei hat sich erst mit dem Beginn des Kapitalismus die Vorstellung, die eigene Arbeitskraft gegen Entgelt feilbieten zu können, Arbeit als Ware auf freien Märkten zu handeln, Arbeitsbeziehungen als Vertragsverhältnisse aufzufassen, herausgebildet. Die so entstandene moderne Form von Arbeit – die Lohnarbeit – hat sich dann nach dem Zweiten Weltkrieg mit einsetzender Vollbeschäftigung und Massenkonsum als zentrale Ordnungsgröße sowohl für Individuum als auch Gesellschaft etabliert. Nicht weniger als Quell von Lebenssinn, Selbstwert und gesellschaftlicher Teilhabe wird von Erwerbsarbeit heute erwartet. Was sonst dient dermaßen der Strukturierung des Alltags sowie sozialer Integration wie Erwerbsarbeit? Immer noch ist Dreh- und Angelpunkt der modernen „Arbeitsgesellschaft“ das „Normalarbeitsverhältnis“, wie es sich Hand in Hand mit dem vorrangigen Lebens- und Erwerbsverlauf entwickelte. Als „normal“ gilt dieses abhängige, in Vollzeit und unbefristet ausgeübte Beschäftigungsverhältnis gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen handelt es sich beim „Normalarbeitsverhältnis“ rein deskriptiv um die typische, also vorherrschende Form der Beschäftigung; zum anderen bildet das „Normalarbeitsverhältnis“ in normativer Hinsicht ein Leitbild für arbeits- und sozialrechtliche Regelungen. So sehr hat sich Normalarbeit als Standardfall herausgebildet, dass es in arbeitssoziologischen Debatten dazu dient, Veränderungen von Lebens- und Erwerbsverläufen sowie – in negativer Abgrenzung – die zunehmende Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen zu beschreiben. Es ist eben dieses Wachstum von Beschäftigungsformen abseits der herkömmlichen Normalarbeit, das zu einer Heterogenität auf dem Arbeitsmarkt beiträgt, die es durchaus rechtfertigt, von einer „neuen Normalität“ zu sprechen. Es sind deutliche Anzeichen dafür zu erkennen, dass die Vorstellung einer dauerhaften Vollzeitbeschäftigung als Maß aller Dinge nicht mehr im gleichen Grad wie in der Vergangenheit geteilt wird. Dieser Befund ist freilich nicht ganz neu: Bereits in den 1980er Jahren gab der technische Fortschritt Anlass zu einer über viele Jahrzehnte währen sollenden heftigen Debatte über die „Krise der Arbeitsgesellschaft“. In deren Zuge sprach Ralf Dahrendorf vom „Entschwinden“ der Arbeitsgesellschaft und knüpfte daran die Frage, wie eine Gesellschaft aussehen kann, in der die Arbeit ausgeht und den Menschen nicht mehr prägt. André Gorz zeichnete als Ausweg die Utopie einer „Tätigkeitsgesellschaft“, in der die durch Maschinen freigesetzte Zeit für alle gleichermaßen disponibel und Arbeit durch Tätigkeit als Selbstzweck abgelöst wird. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen sollten alle Menschen die Chance bekommen, sich selbst durch selbständig gewählte soziale, politische und schöpferische Tätigkeiten frei zu entfalten. Hält man sich diese – immerhin schon mehrere Jahrzehnte alte – Debatte vor Augen, so kann einen schon das Gefühl beschleichen, in einer Welt zweier verschiedener Geschwindigkeiten zu leben. Denn einerseits hat die traditionelle Erwerbsarbeit bis heute nichts von ihrer gesellschaftlichen Bedeutung verloren: Weiterhin gilt sie als Quelle materieller Absicherung, sie stiftet Sinn und Selbstwert, Anerkennung und Sozialprestige. Andererseits fällt immer stärker ins Auge, dass die Arbeitsgesellschaft diese – ihre eigenen – Versprechungen immer weniger erfüllen kann, weil schlichtweg im Internetzeitalter die auf Basis digitaler Geschäftsmodelle sich ausbreitenden Formen des Wirtschaftens, Produzierens und Tätigseins kaum noch in das durch die traditionelle Arbeitsgesellschaft aufgespannte Raster von Erwartungen, Konzepten und Begrifflichkeiten passen. Allein schon, wenn wir heute von „Arbeitsplätzen“ reden, verkennen wir die aktuelle Wirklichkeit. Denn der Begriff meint ja nicht nur die auf Dauer angelegte Anstellung, sondern beinhaltet ja ebenso den räumlichen Bereich, innerhalb dessen im vorgegebenen Zeitrahmen die jeweilige Arbeit verrichtet wird. Nun ist es beinahe schon eine Binsenweisheit, auf die Auflösung örtlicher und zeitlicher Grenzen in der digitalen Ära hinzuweisen. Doch solange mit der Rede von „Arbeitsplätzen“ immer wieder die Raum- und Zeitbezogenheit von Arbeit vor das geistige Auge geholt wird, kann dies nicht oft genug geschehen. Wenn heute Räume schrumpfen und Zeit zusammenschnurrt, dann kann der „Arbeitsplatz“ nicht mehr durch ein Zusammenkommen zu festen Zeiten an einem erklärten Ort gekennzeichnet werden. Wenn dieser vielmehr durch bestehende Kommunikationsbeziehungen definiert wird, die im digitalen Zeitalter sämtliche zeitliche und örtliche Grenzen überwinden, dann ist es eher so, dass der raumzeitlich exakt abgesteckte „Normalarbeitsplatz“ etwas Isolierendes an sich hat. Denn Kommunikationstechnologie macht jeden Winkel der Welt jederzeit zugänglich, führt zu einer raumzeitlichen Verdichtung, die es Arbeitenden erlaubt, in einem Zustand „rasenden Stillstands“, wie es Paul Virilio nannte, virtuell immer überall zu sein, ohne sich selbst von der Stelle zu bewegen. Aber genauso wie die raumzeitlichen Koordinaten des Arbeitens bröckeln, geraten die althergebrachten Kategorien des Normalarbeitens zunehmend in Bedrängnis und scheinen die Arbeitswirklichkeit nicht mehr passend zu beschreiben. Eigneten sich die Begriffe des „Arbeitnehmers“ und „Arbeitgebers“ das Arbeitsverhältnis des Industriezeitalters zu kennzeichnen, so wird es vor dem Hintergrund der Umwälzungen in der Arbeitswelt – von der Virtualisierung von Unternehmen bis hin zu neuen selbständigen Arbeitsformen – zunehmend schwierig, mit Hilfe dieser Begrifflichkeiten den Wandel zu beschreiben und politisches Handeln daran zu knüpfen. Gerade mit Blick auf Plattformökonomie und Crowdworking geraten die Kategorien gehörig durcheinander: Wer auf den Plattformen als „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ und Kunde agiert, ist keineswegs eindeutig. Denn eine vertragliche Beziehung zwischen „Arbeitgeber“, also demjenigen, der einen Arbeitsauftrag vergibt und dem diesen Auftrag ausführenden „Arbeitnehmer“, wie es kennzeichnend für das „normale“ Arbeitsverhältnis ist, existiert bei plattformvermittelten Arbeitsaufträgen nicht. Arbeitende auf Plattformen nehmen eine merkwürdige Zwitterstellung zwischen Angestelltsein und Selbständigkeit ein: Die herkömmlich mit einer Festanstellung verbundenen Schutzrechte und Sicherheiten bleiben verwehrt, gleichzeitig sind aber durch das Gebundensein an die konkrete Plattformarchitektur Gestaltungsspielräume, wie sie normalerweise Selbständigen zukommen, extrem eingeschränkt. Dazu kommt noch, dass die in der „Cloud“ verrichteten Tätigkeiten zu einem hohen Grad nicht in Vollzeit, sondern gelegentlich, in Teilzeit oder nebenberuflich, möglicherweise nicht einmal mit Einkommenserzielungsabsicht ausgeübt werden. Drehte sich die arbeitssoziologische Debatte der 1980er Jahre rund um das „Verschwinden von Arbeit“, so ist zwar auch heute – wie ein Blick in die Medienlandschaft zeigt – das Thema der Verdrängung des Menschen aus seinen angestammten Arbeitsplätzen im Zuge von Technisierung und Roboterisierung brandaktuell, doch gewinnt das „Verschwinden“ durch Digitalisierung eine weitere Bedeutung: In der digitalen Arbeitswelt ist dieses „Verschwinden“ zu lesen im Sinne von „Unsichtbar-werden“. Nicht nur lässt Digitalarbeit Arbeitende buchstäblich unsichtbar werden, indem diese vereinzelt hinter Bildschirmen ihren jeweiligen Tätigkeiten nachgehen. Hierbei werden Arbeitende nicht länger gesehen, deren Arbeit bleibt im Verborgenen oder es ist nicht einmal evident, dass überhaupt Arbeit verrichtet wird. Ebenso unsichtbar ist Arbeit dann, wenn sie ungerechtfertigt nicht als Arbeit qualifiziert wird, weil sie etwa nicht marktgängig ist, als Hobby oder freiwillig abgetan wird oder weil Tätigkeiten nicht in die beschriebenen herkömmlichen Kategorien passen, wie sie Arbeit gewöhnlich beschreiben. Auch André Gorz hatte solch unsichtbare Arbeit im Sinn, als er für eine Erweiterung des Arbeitsbegriffs plädierte, um in einer Tätigkeitsgesellschaft verschiedenste Formen affektiver Arbeit, Haus- Erziehungs- und Pflegearbeit und dergleichen, also all jene zumeist in der häuslichen Sphäre, unbezahlt und abseits staatlicher Regulierung, oftmals von Frauen ausgeführte Arbeiten sichtbar zu machen. Wenngleich die Liste unsichtbarer Arbeit in Anbetracht der als Arbeitsraum hinzugetretenen Digitalsphäre stark erweitert werden müsste, sind die Beweggründe der Sichtbarmachung von Arbeit durch einen umfassenden Arbeitsbegriff damals wie heute dieselben: Unsichtbare Arbeit findet keine Berücksichtigung im gesellschaftlichen Diskurs, wird daher weder materiell noch symbolisch ausreichend wertgeschätzt und bleibt, weil sie politisch nicht ausreichend thematisiert wird, unreguliert und ungeschützt. Obgleich mit den vielen neuen Arbeitsformen der digitalen Welt ins Auge fällt, dass die Engführung auf klassische Erwerbsarbeit zu kurz greift, ist unser Denken von und über Arbeit immer noch stark bestimmt durch das herkömmliche Konzept „Normalarbeitsverhältnis“. Weil wir jedoch nur dasjenige als Arbeit wahrnehmen und wertschätzen, was durch unsere gedanklichen Modelle auch als Arbeit ausgewiesen wird, findet eine Menge Arbeit, die im virtuellen Raum unter veränderten Gesetzmäßigkeiten verrichtet wird, zu wenig Beachtung. Ist es also zweckmäßig, die neuen Erscheinungsformen von Arbeit mit den alten Begrifflichkeiten zu fassen zu versuchen? Es ist keinesfalls abschließend untersucht, mit welcher Motivation überhaupt auf Plattformen gearbeitet wird. Doch liegt die Annahme nahe, dass die meisten Plattformarbeiter im virtuellen Raum nicht Ersatz für reguläre Erwerbsarbeit, nicht ihren Haupterwerb dort zu erzielen suchen, sondern eine Ergänzung. Vor diesem Hintergrund die Plattformökonomie als ausbeuterisches Regime abzutun, das arbeitsrechtliche Errungenschaften zunichtemacht und die Aushöhlung des Sozialstaats betreibt und reflexhaft nach den alten arbeitsrechtlichen Instrumenten zu rufen, greift zu kurz. Zugegeben: Über die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie wird man sich unterhalten müssen, wenn ein am Maßstab der Fairness orientierter Arbeitsmarkt gewollt ist. Doch läuft die Politik zunächst Gefahr, Schieflagen zu produzieren, wenn Weichenstellungen zu einseitig unter dem Paradigma der alten Arbeitswelt mit ihren traditionellen Arbeitsformen erfolgen. Allzu oft erschöpft sich die Behandlung der neuen Arbeitsformen in einer Regulierung mit dem für die „Normalarbeit“ geschaffenen Instrumentarium, die zwanghaft das Neue in das alte Korsett pressen möchte. Wenn man Albert Einstein glauben mag, demzufolge Probleme niemals mit derselben Denkweise zu lösen sind, durch die sie entstanden sind, dann sollten wir, wenn wir über den Wandel von Arbeit reden, zunächst einmal klären, welche Arbeit wir denn eigentlich meinen. _Nora S. Stampfl ist Publizistin, Organisationsberaterin und Zukunftsdenkerin. Mit f/21 Büro für Zukunftsfragen (www.f-21.de) ist sie dem gesellschaftlichen Wandel auf der Spur. Zuletzt hat sie sich in „Homo Laborans Digitalis. Reflexionen über neue digitale Arbeitswelten“ mit der Zukunft der Arbeit befasst. Sie lebt und arbeitet in Berlin._