Zweifel an den Medien ist bereits „rassistische Hetze“
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Die ubiquitäre Verwendung des Begriffs „Hatespeech“ ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Ebensowenig, wie wir eine Kanzlerin brauchen, die ein Buch, das sie nicht gelesen hat, als „nicht hilfreich“ bewertet, brauchen wir ein Ministerium, das sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Weg macht, die Bürger dazu zu nötigen, den Mund zu halten.

__„Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“. Bundesministerium des Inneren, tweet vom 28.07.2016__ __„Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor …Die Annahme einer Schmähung hat…ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben.“ Bundesverfassungsgericht in 1 BvR 2646/15 – Hervorhebungen durch den Autoren.__