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> Warum ich den Begriff „Hatespeech“ hasse

Zweifel an den Medien ist bereits „rassistische Hetze“

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Die ubiquitäre Verwendung des Begriffs „Hatespeech“ ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Ebensowenig, wie wir eine Kanzlerin brauchen, die ein Buch, das sie nicht gelesen hat, als „nicht hilfreich“ bewertet, brauchen wir ein Ministerium, das sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Weg macht, die Bürger dazu zu nötigen, den Mund zu halten.

The European

__„Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“. Bundesministerium des Inneren, tweet vom 28.07.2016__ __„Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor …Die Annahme einer Schmähung hat…ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben.“ Bundesverfassungsgericht in 1 BvR 2646/15 – Hervorhebungen durch den Autoren.__

Der Begriff „Hatespeech“ ist ungenau und schwammig
Ich hasse den Begriff „Hatespeech“. Was soll das sein? Wer verwendet ihn warum? Nähern wir uns der Sache an. Äußerungen können zum Beispiel als Volksverhetzung, Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sein, sie können gleichzeitig zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und so weiter auslösen. Demgegenüber steht das für ein demokratisches Gemeinwesen elementare und durch die Verfassung verbürgte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG). Der Begriff „Hatespeech“ ist ungenau, schwammig und Instrument jeder Menge ideologischer Geisterfahrer, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. Ein Blick in die groteske "Broschüre":http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/hetze-gegen-fluechtlinge.pdf der hinreichend bekannten Amadeu-Antonio-Stiftung (insb. deren Seite 5) macht uns mit den häufigsten Formen „rassistischer Hetze“ bekannt: __„Gegenüberstellung »Wir« und »Die«. „Abwertende Bezeichnungen: zB »Wirtschaftsflüchtling« suggeriert, dass das Grundrecht auf Asyl hier von Menschen ausgenutzt werde, die nur aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, nicht, weil sie Schutz vor Verfolgung suchen.“ „Die da oben/die Lügenpresse – erzählen uns eh nicht die Wahrheit“.__
Zweifel an den Medien ist bereits „rassistische Hetze“
Zweifel an einer zutreffenden Berichterstattung in den Medien, ob begründet oder nicht, scheint keine Rolle zu spielen, ist mithin bereits „rassistische Hetze“. Ebenso der zutreffende Hinweis, dass eine große Zahl der Flüchtlinge das völlig legitime Streben nach einem besseren Leben hierher bringt, diese aber dennoch keinen Anspruch auf Asyl haben. Abwegig, aber wir zahlen für diesen Unfug mit. Die mit Millionen von Steuergeldern subventionierte Stiftung ist nur ein kleiner, wenngleich besonders unappetitlicher Teil einer Phalanx von Personen und Institutionen, die auf einem guten Wege sind, Menschen einzuschüchtern, die nichts anderes tun als ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass viel von dem, was durch die Stiftung auf der einen bis zu dem üppig mit Gebührengeldern bezahlten Claus Kleber vom ZDF auf der anderen Seite als „Hass“ bezeichnet wird, nicht strafbar, sondern vielmehr erlaubt ist. Immer wenn jemand den Begriff „Hatespeech“ in den Mund nimmt, sollte man ihn fragen, ob er diesen Begriff auch auf Äußerungen bezieht, die die Verfassung gestattet oder nur auf das, was das Strafgesetzbuch untersagt. Wenn er Ersteres bejaht, steht jemand vor ihnen, der ihre Meinungsfreiheit einschränken will. Wenn er Letzteres bejaht, soll er erklären, warum er nicht von „strafbaren Äußerungen“ spricht. Tertium non datur – Ein Drittes gibt es nicht.
Was denkt sich eigentlich das Bundesministerium?
Vor diesem Hintergrund sollte man noch einmal die am Eingang des Textes befindlichen Zitate überfliegen. Und sich fragen, was sich das Bundesministerium des Inneren (BMI) bei diesem tweet eigentlich gedacht hat. Ich habe beim Ministerium nachgefragt. __„Wie genau definiert ihr Haus ‚Hatespeech’?“. Und: „Der tweet spricht sich explizit gegen auch vom Grundrecht aus Art. 5 GG gedeckte Meinungsäußerungen aus. Sind von Seiten Ihres Hauses, gfls. in Zusammenarbeit mit dem BMJV, Gesetzesinitiativen geplant oder erwünscht, die „Hatespeech“ aus dem durch Art. 5 GG gewährten Grundrecht ausklammern? Wenn ja, welche? Wenn nein, erhofft sich Ihr Haus durch den tweet, dass Bürger in geringerem Rahmen von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, als durch Art. 5 GG gewährleistet? Wieso wäre letzteres Anliegen, wenn von Ihnen verfolgt, nicht auf eine faktische Teilsuspendierung von Art. 5 GG gerichtet? Wenn auch dies nicht Ihre Absicht war, bitte ich um Erläuterung, was dann mit dem tweet beabsichtigt war.“__ Hier ein Auszug aus der Erwiderung: __„Eine rechtliche Bewertung sollte mit dem Tweet nicht zum Ausdruck gebracht werden. Es geht uns vielmehr darum, allgemein und themenübergreifend für einen respektvollen Umgang miteinander zu werben und selbstverständlich nicht darum zu bestimmen, was erlaubt ist und was nicht. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass eine rechtsetzungsinitiative der von Ihnen angesprochenen Art nicht geplant ist.“__ Die Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung enthalte nach Einschätzung des BMI im Übrigen „Handlungsempfehlungen für die Zivilgesellschaft“. Tatsächlich kann man den tweet des Innenministeriums auch so zusammenfassen: __„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sollte nur eingeschränkt ausgeübt werden. Wir sprechen uns gegen die Wahrnehmung dieses verfassungsmäßigen Rechts in seinem vollen Umfang aus.“__
Ein Blick zurück - Was bedeutet eigentlich „Staatsfeindliche Hetze“?
Obwohl sich ein Vergleich unserer demokratischen Institutionen mit dem Unrechtsstaat (dissenting vote: Gregor Gysi) DDR verbietet, schadet es nichts, sich mit dem dortigen Straftatbestand „Staatsfeindliche Hetze“ vertraut zu machen: Ein in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen unter anderen den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte. Die ubiquitäre Verwendung des Begriffs „Hatespeech“ ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Ebensowenig, wie wir eine Kanzlerin brauchen, die ein Buch, das sie nicht gelesen hat, als „nicht hilfreich“ bewertet, brauchen wir ein Ministerium, das sich mit unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Weg macht, die Bürger dazu zu nötigen, den Mund zu halten. Der Text erschien zuerst bei "Steinhöfel":https://www.steinhoefel.com/innenpolitik
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