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Politik > Warum Angela Merkel weiter wegen Corona besorgt ist

Kanzlerin rechnet mit weiter steigenden Infektionszahlen

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Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit werde die Zahl der Corona-Fälle weiter zunehmen, heißt es in einem Papier, über das Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Donnerstag konferierten

Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt wegen Corona besorgt, Foto: Picture Alliance
Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt wegen Corona besorgt, Foto: Picture Alliance

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder nehmen die in den letzten Wochen wieder gestiegenen Covid-19-Infektionszahlen „besonders erst“. Die Begründung In einem TheEuropean vorliegenden siebenseitigen Papier zur gemeinem Telefonschaltkonferenz am Donnerstag: Die im Sommer verstärkt im Freien stattfindenden Aktivitäten begünstigten eigentlich eher eine Eindämmung des Virus, „während damit zu rechnen ist, dass mit dem Beginn der kalten Jahreszeit die Infektionsrisiken eher steigen“.

In der Konferenz erklären die Regierungschefs, als „besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen weiterhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbedingte Mobilität im Mittelpunkt“. Niedrige Infektionszahlen seien aber die Voraussetzung dafür, „dass die Infektionsausbreitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird, die Zahl der Toten möglichst gering bleibt und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann“. Deshalb proklamieren Bund und Länder als gemeinsames Ziel, „die infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken“.

Kanzlerin und Länderchefs räumen ein, dass es regional „sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen“ gebe. Gleichwohl wolle man bestimmte Eckpunkte zum Vorgehen gegen den Corona-Virus gemeinsam beschließen.

So seien nach den bisherigen Lockerungen „weitere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen“. Am Mindestabstand von 1,5 Metern und an der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen solle festgehalten werden. Und mehr noch: „Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen.“

Weil bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten die Zahl der festgestellten Infektionen „außerordentlich gering“ gewesen sei, ende die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus diesen Gebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September.

Rückkehrer aus Risikogebiet können Quarantäne verkürzen

Hingegen weisen Bundeskanzlerin und die Länderchefs darauf hin, dass Reiserückkehrer „aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren“. Eine vorzeitige Beendigung dieser Quarantäne werde frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.

Weiter heißt es, durch geeignete Informationsmaßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten werde der Bund darüber verstärkt aufklären. Zugleich werden die Länder „dafür Sorge tragen, dass die Kontrolldichte der Überwachung der Quarantänepflichten vor Ort deutlich erhöht und bei Pflichtverstößen Bußgelder verhängt werden“.

Als „unabdingbar“ zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird in dem Papier der „weiterhin massive Ausbau des Personalbestands“ und eine „technisch bessere Ausstattung und zukunftsfähige Strukturen“ hervorgehoben.

Betont wird die Bedeutung des Schulbetriebs. Deshalb werden, so versprechen die Autoren, „große Anstrengungen unternommen, um einen Präsenzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können“.

Bei Schulschließungen mehr Kinderkrankentagegeld

Für den Fall unvermeidlicher Schulschließungen werde „der Bund die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für GKV-Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für 5 zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für 10 zusätzliche Tage gewährt wird“. Die Anstrengungen für den Ausbau von digitalen Lehr- und Lernmöglichkeiten wollen Bund und Länder „intensivieren“. Dazu werde der Bund die Länder weiteren 500 Millionen Euro unterstützen für ein „Sofortausstattungsprogramm“ zum Ausbau der digitalen Infrastruktur und Kompetenz.

Die von Bund und Ländern bisher bis Ende Oktober beschlossene „Untersagung von Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes- Veranstaltungen wird bis mindestens 31.12.2020 verlängert“.

Im Kapitel über „Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen“ werden vor allem die bisherigen Maßnahmen hervorgehoben. Das Wirtschaftsministerium werde einen wöchentlichen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsinstrumente vorlegen“. Dies solle, ebenso wie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf Fachebene, „eine bessere Steuerungsfähigkeit bei Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands ermöglichen“. Zudem wollen die Länder Kommunen und Betriebe „über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig umzusetzen“.

Das Papier wurde vor Beginn der abschließenden Verhandlungen verfasst.

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