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> Vorschläge gegen Fehlurteile der Justiz

Sehhilfe für Justitia

Die Realität hat halt so ihre Probleme. Deshalb ist Objektivität in der Justiz eine psychologische Unmöglichkeit. Zeit, auf die Fehler im System zu sehen.

The European

Am vergangenen Mittwoch lief in der ARD ein empfehlenswerter Film über einen spektakulären Justizirrtum, "den Fall Harry Wörz":http://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/unter-anklage-der-film-harry-woerz-100.html. Nach 13 Jahren wurde rechtskräftig festgestellt, dass Harry Wörz zu Unrecht wegen eines Totschlagversuchs an seiner getrenntlebenden Ehefrau zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Seinem Verteidiger, RA Dr. Hubert Gorka, gelang es zunächst über ein Zivilverfahren und dann in einem Wiederaufnahmeverfahren, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen. Ende gut, alles gut? Ganz und gar nicht. Wer diesen Fall wegen des letztlich erfolgten Freispruchs als Beispiel für ein Funktionieren des Strafrechtssystems in Anspruch nimmt, argumentiert reichlich zynisch. Zum einen ist der persönliche Schaden, der Herrn Wörz entstanden ist, nicht mit Geld aus der Welt zu schaffen, zum anderen wäre es mehr als blauäugig, den Fall Wörz als einen bedauerlichen Einzelfall anzusehen.

All diese Zweifel nehmen einen mit
Jeder Strafverteidiger, oder jedenfalls alle, die ich kenne, haben diese tragischen Fälle, bei dem sie selbst keinen Zweifel an der Unschuld ihres Mandanten hatten und wo es trotz größter Verteidigungsmühen zu einer Verurteilung gekommen ist. Das sind nicht immer die ganz großen Klopse, die durch die Medien geistern, aber auch jemand, der „nur“ für zwei Jahre unschuldig gesessen hat, ist für sein restliches Leben gezeichnet. Das sind die Fälle, die auch den Verteidiger an seine Grenzen bringen. Habe ich etwas übersehen? Hätte ich noch einen Beweisantrag stellen können? Habe ich wirklich alles getan? War mein Bestes nicht gut genug? Hätte eine Kollegin oder ein Kollege die Sache anders angepackt? Liest überhaupt jemand meine Revisionsbegründung? All diese Zweifel nehmen einen mit, wenn man seinen Beruf ernst nimmt. Und selbst, wenn es später eine Rehabilitierung gibt, bleibt da ein schaler Beigeschmack. Die finanziellen Entschädigungen für solche Katastrophen sind "völlig lächerlich":http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6843-unschuldig-im-gefaengnis. Die Ursachen von Fehlurteilen sind vielfältig und ein paar habe ich "in meiner Kolumne schon angesprochen":http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6822-fehlurteile-in-der-deutschen-justiz. Aber es gibt ja noch mehr.
Zu schön, um wahr zu sein?
Auf mögliche Fehler im Ermittlungsverfahren und bei der Urteilsfindung hinzuweisen, ist im konkreten Strafverfahren sowohl Sache der Verteidigung als auch – und das wissen die wenigsten – Sache der Staatsanwaltschaft (StA). In § 160 Abs. 2 StPO wird dieser Auftrag zur Objektivität der Staatsanwaltschaft wie folgt beschrieben: „Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“ Die StA ist von der Idee des Gesetzgebers her nicht parteiischer Ankläger, einseitiger Jäger und Sammler von Belastungsmaterial, sondern ein der Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Strafrechtspflege. Klingt das nicht zu schön, um wahr zu sein? Manchmal wird die Staatsanwaltschaft auch als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet. Ein strahlendes Ideal aus der Welt der reinen Gerechtigkeit. Aber die Realität hat halt so ihre Probleme mit Idealen. Die geforderte Objektivität ist eine psychologische Unmöglichkeit. Man kann es drehen und wenden, wie man will, diese Form von Objektivität ist beim besten Willen von Menschen nicht erfüllbar. Belastendes wird automatisch regelmäßig in den Vordergrund gestellt, Entlastendes häufig übersehen oder sogar mit mehr oder weniger treffenden Argumenten aus dem Weg zur Anklage geräumt.
Das Gehirn selektiert
Ein lustiger Begriff, der zwar inhaltlich gar nichts über den Wahrheitsgehalt eine entlastenden Aussage eines Verdächtigen aussagt, aber immer gerne genommen wird, ist der Begriff der „Schutzbehauptung“. Da liest man dann schon mal, der Angeklagte bestreitet zwar die ihm vorgeworfene Tat und behauptet, er habe den Tatort bereits Stunden vor der Tat verlassen, aber das sei eine „reine Schutzbehauptung“. Punkt. Da es sich bei Staatsanwälten und anderen Ermittlungsbeamten um Menschen handelt, kann niemand ernsthaft von ihnen erwarten, dass ihre Gehirne wesentlich anders funktionieren, als die von anderen Menschen – wenn man mal die „normale“ Veränderung des Denkens durch ein Jurastudium außen vor lässt. Und wer einem bestimmten Verdacht nachgeht – was ja die Aufgabe der Ermittler ist – hat zwangsläufig eine andere Wahrnehmung, als jemand, der diesen Verdacht ausräumen will. Wer ermittelt, sucht eher nach Informationen, die den Verdacht bestätigen, als nach Gründen, die dagegen sprechen. Beides im gleichen Maße geht nicht. Eine objektive Wahrnehmung im Sinne einer vollständigen Erfassung aller Fakten, die bei einem Ereignis wahrnehmbar sind, lassen unsere Sinnesorgane gar nicht zu. Das Gehirn selektiert, welche Informationen vermeintlich wichtig sind und welche weniger oder gar nicht. Alles, auf das die Aufmerksamkeit nicht gerichtet ist, wird einfach ausgeblendet. Da ist man blind. Wie Justitia, die eine Augenbinde trägt, was erst seit 1520 als Symbol für die Unparteilichkeit gilt. Vorher, Ende des 15. Jahrhunderts, war die Augenbinde als Spott über die Blindheit der Justiz gedacht. Das Thema scheint nicht ganz neu zu sein.
Aussagen sind meistens keine Lügen
Ein schönes Beispiel, an dem Sie sich Ihre eigene Unaufmerksamkeitsblindheit beeindruckend vor Augen führen können, ist z.B. dieses Video von Christopher Chabris und Daniel Simons. Dieses zunächst erstaunliche Phänomen lässt sich täglich auch in gewöhnlichen Ermittlungsverfahren beobachten. Bei Unfällen mit Fußgängern höre ich von Mandanten immer wieder den Satz: „Den habe ich nicht gesehen“, oder etwas skurriler: „Der war nicht da.“ Klar war er da, sonst hätte man ihn ja nicht Umnieten können. Aber trotzdem sind diese Aussagen meistens keine Lügen. Für den Verdächtigen war das Unfallopfer „unsichtbar“. Wer weiß schon, was in diesem Moment die Aufmerksamkeit mehr beanspruchte. Das kann schon ein Gedanke sein, eine Nachricht aus dem Autoradio, irgendwas. Das zu erkennen und zu akzeptieren, bedeutet ja auch nicht, dass der Unfallverursacher nicht bestraft würde. Aber eben nur, weil er unaufmerksam gefahren ist. Die Aussage: „Ich habe den nicht gesehen“, reflexhaft als Lüge oder bloße Schutzbehauptung abzutun und damit vielleicht sogar eine höhere Strafe zu begründen, wird der Sache eben nicht gerecht.
Nach Kräften versuchen, Fehlerquellen zu erkennen
Dieses menschliche Phänomen spielt selbstverständlich nicht nur bei Verdächtigen oder Zeugen, sondern auch bei den Ermittlern selbst eine Rolle. Übersehene Spuren, überhörte Aussagen, vergessene Beweismittel, Erinnerungslücken bei Polizeibeamten. Das klingt manchmal nach purer Absicht und Bösartigkeit, kann es, muss es aber gar nicht immer sein. Gerade die als Erste an einem Tatort eintreffenden Polizeibeamten sind z.B. beim Anblick einer Leiche oder eines Schwerverletzten zwangsläufig in ihrer Aufmerksamkeit fixiert, übersehen und überhören das ein oder andere. Und der Staatsanwalt, der eher selten als Erster vor Ort ist, bekommt ja nur das Material in der Ermittlungsakte zu sehen, das ihm von der Polizei geliefert wird. Was also von den am Tatort eintreffenden Beamten übersehen wird, kann er nicht mal erahnen. Manche Spur ist schon von Polizisten unabsichtlich vernichtet worden, bevor die Spezialisten der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle zur Spurensicherung überhaupt eingetroffen sind. Selbst dann entdeckt man später z. B. bei einer akribischen Analyse der Tatortfotos noch manches, was erst übersehen wurde. Das bedeutet nun aber nicht, dass man das schulterzuckend hinnehmen müsste. Vielmehr sollte man nach Kräften versuchen, Fehlerquellen zu erkennen und so weit wie möglich auszuschalten. Und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern auch und gerade im Justizsystem. Die Erkenntnisse der Kognitionspsychologie sollten zu einem wichtigen Bestandteil des Jurastudiums und der Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten gemacht werden. Alleine das Wissen um diese unbestreitbaren wie teilweise unbeachteten Wahrnehmungsphänomene würde schon manchen beliebten Fehlschluss verhindern.
Justitia ist kurzsichtig
Ich könnte platzen, wenn ein Staatsanwalt oder Richter sagt: „Sie müssen erkannt haben, dass es sich bei den Verfolgern um Polizei gehandelt hat“, wenn jemand aus Angst vor einem Überfall vor eben dieser Polizei geflüchtet ist, weil er die Polizisten in einem zwölf Jahre alten Tarnfahrzeug für Straßenräuber hielt. Nein, muss er nicht. In einem solchen Fall entscheidet aber die Frage, ob die Wahrnehmung da war oder nicht, über Schuld und Unschuld. Wer fälschlich meint, etwas „müsse“ wahrgenommen worden sein, wo gar nichts „muss“, kommt zu einer Verurteilung. Hier tut Fortbildung Not. In einer Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung liest man aber leider: „Fachübergreifende Veranstaltungen werden immer weniger angeboten; rechtshistorische, rechtsphilosophische, ethische, soziologische, psychologische und kriminologische Themen kommen deutlich zu kurz. Bevorzugt werden Angebote, die einseitig Rechtsanwendungstechnik zum Gegenstand haben. Besonders deutlich wird dies etwa in den Programmen der Deutschen Richterakademie.“ Dazu kommt noch, dass den vorhandenen Richtern und Staatsanwälten schlicht und ergreifend Zeit fehlt. Und zwar sowohl um sich fortzubilden, als auch überhaupt um ihre Arbeit mit der notwendigen Ruhe zu tun. Die Justiz kann nur gut funktionieren, wenn sie über genügend gut aus- und weitergebildetes Personal verfügt. Das ist nicht der Fall. Nach Einschätzung des Präsidenten des Deutschen Richterbundes Christoph Frank fehlen bundesweit derzeit mehr als 2.000 Richter und Staatsanwälte. Das kann auf Dauer einfach nicht gut gehen. Wer hier kurzsichtig spart, spart an der Chance auf gerechte Urteile und ist damit für Fehlurteile direkt mitverantwortlich. Wenn Justitia kurzsichtig wird, sollten wir ihr eine Sehhilfe gönnen. Das Recht sollte uns das wert sein.
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