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> Verhüllungsverbot in Frankreich

Das Kreuz mit der Burka

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Burka-Gegnern zugesprochen. Mit fragwürdiger Begründung.

The European

Als Neunjähriger hatte ich eine Zeit lang schreckliche Albträume. Eine schwarz verhüllte Figur stand hinter einer Säule. Stumm und unbeweglich. Nachts schreckte ich auf und war sicher, dass diese Figur neben dem Schrank, der Standuhr oder auf dem Flur stehen würde. Es war gruselig. Ich zog mir die Decke über den Kopf und zitterte manchmal, bis es wieder hell wurde. Diese vollständig verhüllte Person machte mir Angst, auch wenn sie gar nichts tat. Auslöser war die damals im deutschen Vorabendprogramm laufende Serie "„Belphégor oder das Geheimnis des Louvre“()":http://www.filmtipps.at/kritiken/Belphegor_oder_das_Geheimnis_des_Louvre/. Meinen Eltern verriet ich natürlich nichts von diesen Ängsten, sonst hätte ich die nächste Folge sicher nicht mehr sehen dürfen. Sie ahnten auch davon nichts, es war ja schließlich das Vorabendprogramm der ARD. Von der Handlung weiß ich heute nichts mehr, aber diese finstere Gestalt blieb mir jahrelang präsent, bis sie irgendwann verblasste.

Das Belphégor-Gefühl
Vor ein paar Tagen war sie wieder da. Ich stand in einer Warteschlange bei der Post. Vor mir warteten etwa zehn Menschen und unterhielten sich oder telefonierten. Hinter mir war es still, obwohl ich spürte, dass dort auch noch jemand stand. Als ich mich umdrehte, erschrak ich für einen Moment. Hinter mir standen zwei schweigende Gestalten. Komplett verhüllt, Gitter vor den Augen. Nicht einmal die Augen waren zu sehen. Nun bin ich ja ein aufgeklärter Westeuropäer, nicht die Bohne fremdenfeindlich, ein Verfechter der Religionsfreiheit und reichlich rational. Trotzdem war mir der Anblick dieser beiden Personen nicht geheuer. Man konnte nicht einmal erkennen, ob es Männer oder Frauen waren. Vermutlich waren es wohl zwei Frauen in Burka, aber wer weiß das schon? Das Belphégor-Gefühl war für Sekunden wieder da. In Frankreich wäre das nicht passiert. Die Franzosen haben unter Sarkozy die Burka aus der Öffentlichkeit verbannt. Und das haben sie ganz clever gemacht, indem sie die Burka in dem Verbotsgesetz gar nicht genannt haben, sondern lediglich die „Verhüllung des Gesichtes“. Es ist danach in Frankreich verboten, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen. Das ist ganz schön tricky. Ein Motorradhelm, der ebenfalls das Gesicht verbirgt, fällt damit nicht unter das Verbot, weil es nicht seine „Bestimmung“ ist, das Gesicht zu verdecken. Eine riesige Sonnenbrille auch nicht. Wie das mit Karnevalsmasken ist, habe ich nicht recherchiert, aber da fände sich garantiert auch ein Grund, warum die nicht verboten wären. Damit erwischt der französische Staat ziemlich genau die, die man auch erwischen will – die Burka- und Niqabträgerinnen. Eine von denen hatte nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geklagt, weil sie ihre Rechte aus Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt sah, und im Hinblick auf Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) beklagte, dass das Verbot zu einer Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Religion und der ethnischen Herkunft führe. Am 1.7.2014 entschied die große Kammer des EGMR mit großer Mehrheit, dass das nicht so sei. Nur die deutsche Richterin Angelika Nußberger und die schwedische Richterin Helena Jäderblom sahen das anders und gaben ein abweichendes Votum ab. Hilft aber nichts. Entscheidungen der Großen Kammer sind unanfechtbar. Auch wenn sie falsch sind.
„Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen“
Dabei verkannte das Gericht zwar nicht, dass von dem Gesetz eine erhebliche Einschränkung für Frauen ausgeht, die aus religiösen Gründen eine Vollverschleierung tragen wollen, es hält dies aber für gerechtfertigt und räumt dem nationalen Gesetzgeber einen sehr großen Spielraum ein. Das Zauberwort dieser kurzsichtigen Entscheidung ist das Recht eines Staates, die „Bedingungen des Zusammenlebens“ zu erhalten. Dies sei „eine objektive und angemessene Rechtfertigung“. So sehr mich nun diese beiden Burkaträgerinnen bei der Post auch irritiert hatten, diese Begründung irritiert mich noch mehr. In Frankreich leben rund 66 Millionen Einwohner, davon sind fünf Millionen Muslime. Ich nehme mal an, circa die Hälfte davon werden wohl Frauen sein. Gerade einmal 2.000, also weniger als ein Tausendstel von diesen, tragen angeblich eine Burka oder eine andere Vollverschleierung. Die Chance, auf eine Burkaträgerin zu stoßen, ist äußerst gering. Dass das nun die „Bedingungen des Zusammenlebens“ ernsthaft gefährden würde, bezweifle ich. Da dürften Jugendarbeitslosigkeit, Wirtschaftsprobleme, Rassismus und wiedererstarkter Nationalismus deutlich mehr an Schaden anrichten als so ein paar unheimlich anzusehende Gestalten. Das Gericht meint, dass das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spiele ("Download hier()":http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4809142-5861661#{%22itemid%22:[%22003-4809142-5861661%22]}). Das ist zweifellos richtig. Man erinnert sich an Pofallas Spruch: „Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen“. Hätte Bosbach nur mal sein Gesicht verhüllt. Aber bedeutet das auch, dass jeder jedem jederzeit sein Gesicht in der Öffentlichkeit zwingend zeigen muss? Warum? Hat nicht jeder das Recht, selbst zu entscheiden, ob er überhaupt „interagieren“ möchte? Gibt es neuerdings einen Interaktionszwang? Wo sollte der herkommen? Würde man nicht manchmal selbst gerne „unsichtbar“ durch die Stadt laufen? Weil man gerade mit niemandem reden möchte oder weil der Friseur einen verschandelt hat? Stört es die Interaktion zwischen Menschen nicht vielleicht mehr, wenn jemand auf seinem Glatzkopf HASS tätowiert hat oder in Thor-Steinar-Klamotten herumrennt?
Der Staat geht zu weit
Grundrechte – und die hier betroffenen Menschenrechte sind in Deutschland auch Grundrechte – gelten nicht schrankenlos. Sie beschränken sich schon gegenseitig und es kann auch einfachgesetzliche Einschränkungen geben. Die Meinungsfreiheit wird z.B. durch verschiedene Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung eingeschränkt. Auch die Religionsfreiheit gilt nicht ohne Schranken. So können z.B. Tieropfer aus Tierschutzgründen verboten werden oder auch die Beschneidung von Kindern, weil dadurch deren eigene Rechte, zum Beispiel das auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt werden. Ein Grund für einen Grundrechtseingriff muss stets ein gewichtiger sein. Solange man die Rechte anderer nicht verletzt, hat der Staat kein Recht zum Eingriff. So ist das hochgelobte Verständnis der nicht zuletzt durch die Französische Revolution erkämpften Freiheitsrechte. Der Staat darf nur da eingreifen, wo es zum Schutz der Rechte anderer Bürger unabdingbar ist. Dass es eine unabdingbare Bedingung des Zusammenlebens sein sollte, jederzeit jedem ins Gesicht sehen zu können, vermag ich nicht zu erkennen. Sonst könnten Blinde ja überhaupt nicht mit Sehenden zusammenleben. Manche Gesichter will ich gar nicht sehen, die flitsche ich im Fernsehen gleich weg. Eine Verfassungsnorm, die allen Bürgern aufgibt, ihr Gesicht zu zeigen, habe ich auch nirgendwo gefunden. Es mag zwar im Sinne von geheimdienstlicher Gesichtserkennungssoftware sein, dass jeder sein Gesicht zeigt, aber das ist nun überhaupt kein Argument. Bankräuber werden auch in Zukunft auf bequemere Maskierungen zurückgreifen und Mitglieder von SEKs auch. Natürlich können Kleidervorschriften an Arbeitsplätzen oder auch in bestimmten Gebäuden gemacht werden. Ich muss bei Strafgerichten ja auch in einer Robe auftreten, ob mir das nun gefällt oder nicht. Manche bestehen auch auf einer weißen Krawatte. Und eine Stripperin in Ganzkörperverhüllung wäre auch eine Fehlbesetzung, solange sie die Hüllen nicht irgendwann fallen lässt. Aber dass der Staat bestimmte Kleidervorschriften für öffentliche Wege und Plätze erlässt, geht zu weit. Für ein allgemeines Vermummungsverbot außerhalb von Demonstrationen gibt es keine schlagende Begründung. Und wenn das französische Parlament mal ganz ehrlich wäre, würde es ja auch ganz offen zugeben, dass es eben in Wirklichkeit um Burka und Niqab ging. Kein französischer Polizist würde einen Fußballfan mit einer Tricolore-Maske anhalten, der die Nationalhymne grölt. Die Tradition in Frankreich mag hier den Laizismus als quasi Staatsreligion gegen einen besonders extremen Islam verteidigen wollen. Das kann ich sogar verstehen. Dass aber der EGMR dieses durchsichtige Spielchen mit dem „Verhüllungsverbot“ auch noch mitmacht und mal eben verschiedene Menschenrechte mit einem neu erfundenen Grundsatz auf Gesichtssichtbarkeit auf die Seite schiebt, ist kein gutes Signal. Auch nicht im Kampf gegen religiösen Extremismus. Die betroffenen Frauen – die man ja zu schützen vorgibt – werden nun kaum in Minirock und offenem Haar durch die französischen Städte flanieren und sich für ihre Befreiung von der Burka bedanken. Sie werden sich einfach nicht mehr aus dem Haus bewegen. Mit der Burka gab’s wenigstens ein Stückchen Bewegungsfreiheit für sie. Die Möglichkeit, sich zu emanzipieren, ist geringer geworden. Auch wenn die Burka von der Mehrheit der Bürger in Europa als Symbol der Unfreiheit und des Islamismus angesehen wird, sollte der freiheitliche Staat sich davor hüten, denjenigen, die diese Bekleidung aus persönlichen, religiösen oder anderen Gründen tragen wollen, ihre persönliche Freiheit zu nehmen. Das ist nur Wasser auf die Mühlen der echten Extremisten, die das einmal wieder als dekadenten Angriff der „Ungläubigen“ auf den „wahren“ Glauben darstellen werden und denen damit ein feines Argument dafür geliefert wird, harmlose Muslime davon zu überzeugen, sich zu radikalisieren. Seltsame Kleidervorschriften waren bisher ein Privileg von knüppelnden, islamistischen Religionswächtern. Wir Europäer sollten nicht den Fehler machen, deren Methoden zu übernehmen.
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