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> Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Viel Schatten, etwas Licht

Artikel vom

Die europäische Integration darf nicht länger über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg geschehen. Leider hat das BVerfG dies in seinem Urteil ausgeklammert.

The European

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist aus demokratiepolitischer Sicht insgesamt dürftig – trotz einzelner Lichtblicke. Besonders enttäuschend ist, dass das Gericht auf die insbesondere in der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie vertretene Position, dass die Ratifikation der Verträge einen Volksentscheid voraussetzt, mit keinem Wort eingegangen ist. Es gibt auch keine Hinweise, ab wann die weitere Vertiefung der europäischen Integration in Deutschland eine Volksabstimmung voraussetzen würde, geschweige denn, dass wir alle schlauer geworden wären, nach welch einem Verfahren eine solche Volksabstimmung stattfinden sollte.

Sein Informationsrecht muss der Bundestag sich jetzt sichern
Ansonsten hat das Gericht im Wesentlichen seine Rechtsprechung aus dem Lissabon-Urteil und vor allem aus dem Urteil zum EFSF wiederholt. Generell scheint das Gericht die Übertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU etwas unkritischer zu sehen, solange es zu einer entsprechenden Beteiligung des Bundestages kommt. Manche Aussagen zum völlig unbeanstandet gebliebenen Fiskalvertrag, der anscheinend sehr viel oberflächlicher geprüft wurde als der ESM-Vertrag, sind doch verwunderlich. So wird die Kritik an der mangelnden Kündbarkeit des Vertrages auch damit abgetan, dass die Bundesrepublik Deutschland ja aus der EU austreten oder die Euro-Zone verlassen könnte. Sicherlich kein sehr realistisches Szenario. Die Lichtblicke sind, dass der ESM nur unter bestimmten völkerrechtlich zu sichernden Klarstellungen verfassungskonform ist. Die Haftungsgrenze Deutschlands darf 190 Milliarden Euro nicht überschreiten und nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien erhöht werden – dazu muss das Mitglied im Gouverneursrat durch Bundesgesetz ermächtigt werden. Dies klingt zwar zunächst gut, aber schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Dynamik zu immer höheren Haftungssummen und ein entsprechender Druck, der auf den Parlamenten lastet, schnell entstehen können. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass Bundestag und Bundesrat trotz beruflicher Schweigepflicht der für den ESM tätigen Personen umfassend informiert werden können – diese Informationsrechte muss der Bundestag sich jetzt sichern. Abzuwarten bleibt aber, ob dies tatsächlich zu einer besseren parlamentarischen Kontrolle führt. Für eine endgültige Bewertung muss natürlich das Urteil in der Hauptsache abgewartet werden, auch wenn die meisten Rechtsfragen wohl jetzt bereits geklärt sind. Wünschenswert wäre es, wenn sich das Gericht jetzt im endgültigen Urteil weiter mit den Integrationsgrenzen des Grundgesetzes sowie dem dann erforderlichen Volksentscheid auseinandersetzen würde. Schließlich hat das Gericht diese Frage selbst im Lissabon-Urteil angesprochen.
In Zukunft muss es Referenden geben
Klar ist aber, dass die Dynamik in Richtung weiterer Kompetenztransfer zugunsten der EU weiter zunehmen wird. So hat z.B. die EU-Kommission ausgerechnet (oder absichtlich?) am Tag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einen Vorschlag für eine Bankenunion vorgelegt. Über eine stärkere Regulierung der Banken auf EU-Ebene kann sicherlich nachgedacht werden, aber der Kommissionsvorschlag sieht eine Aufsicht über alle 6.000 Banken in der Euro-Zone vor und will diese Aufgabe der EZB übertragen, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Dies würde also wieder einmal mehr Macht für die EU bei nicht gleichzeitig mitwachsender demokratischer Kontrolle bedeuten. Weitere Vorschläge sind in der politischen Diskussion. Es muss nun auf der politischen Ebene durchgesetzt werden, dass die europäische Integration nicht länger über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg gehen darf. Der Zug in Richtung Europäischer Bundesstaat kann nicht einfach ungebremst weiterrasen – erst recht nicht am Bürger vorbei. Insofern ist das Urteil auch ein Warnschuss für die Politik: Eine stabile EU lässt sich langfristig nicht ohne Parlamentsbeteiligung und ohne die Bürgerinnen und Bürger bauen. Für alle zukünftigen Souveränitätsübertragungen auf die EU-Ebene muss es obligatorische Referenden in Deutschland geben. Dafür müsste der Artikel 23 des Grundgesetzes geändert werden.
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