Viel Schatten, etwas Licht
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Die europäische Integration darf nicht länger über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg geschehen. Leider hat das BVerfG dies in seinem Urteil ausgeklammert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist aus demokratiepolitischer Sicht insgesamt dürftig – trotz einzelner Lichtblicke. Besonders enttäuschend ist, dass das Gericht auf die insbesondere in der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie vertretene Position, dass die Ratifikation der Verträge einen Volksentscheid voraussetzt, mit keinem Wort eingegangen ist. Es gibt auch keine Hinweise, ab wann die weitere Vertiefung der europäischen Integration in Deutschland eine Volksabstimmung voraussetzen würde, geschweige denn, dass wir alle schlauer geworden wären, nach welch einem Verfahren eine solche Volksabstimmung stattfinden sollte.