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> Supergrundrecht Sicherheit

Hans-Peter Friedrichs Zaubertrick

Artikel vom

Wenn der Innenminister das Supergrundrecht Sicherheit erfindet, begeht er einen Taschenspielertrick. Und der kann gefährliche Konsequenzen haben.

The European

Als unser meist gut gelaunter Innenminister Friedrich in der vergangenen Woche von einem Supergrundrecht auf Sicherheit fantasierte, war ich irritiert. Das kam mir alles irgendwie bekannt vor. Das war nicht Friedrichs Idee, das war was Altes. Längst abgehakt. Aber mir fiel einfach nicht ein, wo ich das schon mal gehört oder gelesen hatte. Sie kennen das bestimmt auch. Man kommt nicht auf Anhieb drauf, aber das Gehirn grübelt einfach mal so still vor sich hin. Ohne dass man bewusst nachdenkt. Und dann plötzlich die Erinnerung. Professor Isensee, Examensrepetitorium an der Universität Bonn. Ich sah ihn wieder vor mir. Den kleinen, quirligen Professor vorne am Pult des Hörsaals. Er wütete gegen alles und jeden, wusste alles besser und das meiste anders. "Stockkonservativ, aber äußerst eloquent, brillant argumentierend und richtig unterhaltsam, ein Freidenker(Link)":http://www.youtube.com/watch?v=b62KIVhYr2Y. Wer mit ihm diskutieren wollte, musste mutig sein. Ich war’s damals nicht.

Sicherheit ist erst mal wertneutral
Es muss 1982 gewesen sein, als Isensee uns alle damit überraschte, dass er ein „Grundrecht auf Sicherheit“ ge- oder sagen wir lieber mal erfunden hatte. Er nannte das zwar nicht „Supergrundrecht“ wie Friedrich, aber gemeint war dasselbe. Die gleiche, auf den ersten Blick überzeugende Erkenntnis, dass die schönsten Freiheitsrechte ja nichts taugen, wenn man tot ist. Dass der Staat erst mal die Sicherheit garantieren muss, damit es für die Bürger überhaupt Freiheit geben kann. Dass es die Aufgabe des Schäfers ist, für die Sicherheit der Herde zu sorgen und dass die Schafe ihre Freiheit für die Sicherheit einschränken lassen müssen. Dass die Freiheit zurückstehen muss, wenn die Sicherheit in Gefahr ist und so weiter und so fort. Eine genial begründete verfassungsrechtliche Grundlage für Hardliner und Sicherheitsfanatiker. Scheinbar stimmig. Man wusste zwar instinktiv, dass da was nicht stimmen konnte, aber man fand den Fehler nicht auf Anhieb. Die Vorlesungen bei Isensee waren immer ein Erlebnis, weil er rhetorisch fantastisch war. Auch wenn man politisch völlig anderer Ansicht war, konnte man seine Argumentationsketten genießen. Auch das ist eine Spezialität der juristischen Ausbildung. Man lernt, jeden Unfug argumentativ zu verpacken und an den Mann oder die Frau zu bringen. Dass niemand im Grundgesetz selbst so ein Sicherheits-Grundrecht finden konnte, war für ihn und seine Anhänger überhaupt kein Grund, ein solches nicht trotzdem dort zu finden. Das ist wie bei einem Zauberer. Man weiß zwar, dass es ein Trick ist, aber man versteht nicht, wie er es gemacht hat. Und es brauchte auch eine Weile des Nachdenkens, bis sein Argumentationstrick erkennbar wurde. Dabei bin ich sicher, dass es ein bewusster Trick und nicht etwa ein Denkfehler war. Dazu war/ist er zu intelligent. Isensee hatte die ursprüngliche Mittel-Zweck-Relation von Sicherheit und Freiheit einfach dadurch ausgehebelt, dass er der Sicherheit einen eigenen Grundrechtscharakter verpasste. Also behauptet, Sicherheit sei ein Grundrecht wie alle anderen und damit ein Wert an sich. So ist das aber nun gerade nicht, auch wenn’s so locker runtergeht und einleuchtend erscheint. Sicherheit als solche ist erst einmal wertneutral und bekommt einen Wert erst durch das, was sie sichern soll. Man kann sich das Vorstellen wie eine Waffe, mit der die Freiheit verteidigt werden soll. Wenn der Inhaber der Waffe plötzlich die Waffe selbst als zu verteidigenden Wert an sich ansieht, wird’s gefährlich.
Das dickste Kind auf der Wippe
In einem freiheitlichen Rechtsstaat sind es die Menschenrechte der dort lebenden Menschen, denen die Sicherheit zu dienen hat. Das wird wohl jedem einleuchten, der sich einmal Sicherheitsapparate in diktatorischen Systemen ansieht. Diese Sicherheitssysteme sichern eben nicht die Rechte ihrer Bürger, sondern sie sichern ausschließlich die Sicherheit des Staates bzw. die der Machthaber auf Kosten der Freiheit. Und ohne jede Rücksicht auf andere Werte. Welcher Ideologie diese Systeme sind, ist dabei völlig gleichgültig. Das können politische oder politisch-religiöse Systeme sein. Wenn das System wichtiger wird als die in ihm lebenden Menschen, ist Sicherheit kein Wert, sondern eine Qual. Wer in einer „sicheren“ Zelle sitzt, wird dieser Sicherheit ebenso wenig Positives abgewinnen können wie der, um dessen Land eine Mauer gebaut wird, auch wenn er dort ausreichend mit Nahrung versorgt wird. Wer in einem „sicheren“ Staat lebt, der alles und jeden bespitzelt, wird das ebenfalls nur dann als positiv empfinden, wenn er zu den Spitzeln gehört. Die anderen wollen mit Sicherheit raus aus dieser Sicherheit. Sicherheit hat ihre Berechtigung also nur da, wo sie dazu dient, die Freiheitsrechte der Bürger zu sichern. Sie kann nur Mittel zum Zweck sein und nicht Selbstzweck, wie die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte, die keiner weiteren Begründung oder Legitimation bedürfen. Wer nun, wie Isensee oder Super-Isensee Friedrich, die Sicherheit als Grundrecht oder gar als Supergrundrecht postuliert, spielt falsch. Isensee versuchte, durch einen semantischen Trick den Eindruck zu erwecken, die Sicherheit und die Freiheitsrechte stünden auf einer gleichen Ebene. Dieser Argumentationstrick führt schon mal dazu, dass manche eine „Balance“ zwischen Sicherheit und Freiheit fordern. Das kennt man vom Kinderspielplatz. Auf der Wippe sitzt rechts die Sicherheit und links die Freiheit, oder halt umgekehrt. Und wenn einer der beiden ein Übergewicht bekommt, dann neigt sich die Wippe in dessen Richtung. Ist die Sicherheit richtig schön fett, dann hängt die Freiheit buchstäblich in der Luft. Schön ist es dann, wenn die andere Seite ein zusätzliches Gewicht bekommt und sich alles wieder in die Schwebe hebt. Das ist das Bild, das in Ihrem Kopf entstehen soll. Aber es ist falsch. Wenn Justitia da blind mit ihrer Waage rumsteht, dann kann auch sie in die Waagschalen nicht einfach reinschmeißen, was sie will. Wenn Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind, dann dürfen da auch nur Grundrechte auf die Waage und nichts anderes. Friedrich geht noch weiter. Sein Supergrundrecht wird zum Joker, der alle anderen Grundrechte sticht. Das dickste Kind auf der Wippe. Das bedeutet nun aber nicht, dass Sicherheit nicht wichtig wäre und schon gar nicht, dass der Staat nicht auch für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen hätte. Nein, natürlich hat der Staat eine Schutzfunktion und eine Schutzverpflichtung. Aber immer nur mit dem Ziel, die Freiheit der Bürger zu schützen. Und es gilt unter ganz engen Beschränkungen. Wenn es in Art. 1 des Grundgesetztes heißt … bq. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. … dann wird bereits dort, ganz am Anfang der Verfassung, klargestellt, dass die Achtung und der Schutz – also das, was Sicherheitspolitik ausmacht – nicht in erster Linie dem Schutz des Staates als solchem, sondern dem Schutz der Menschenwürde zu dienen hat. Die Sicherheit ist zweckgebunden. Der staatliche Schutzauftrag ist zweckgebunden. Auch wenn es um sogenannte präventive Vorfeldermittlungen geht. Auch die dürfen nicht absolut gesehen werden. Und wenn es dann Situationen oder Gefährdungen durch Terroranschläge oder neue Techniken oder Krankheiten gibt, die aus Sicht der Sicherheitspolitik neue Maßnahmen erfordern, dann stehen diese deshalb eben unter einem erheblichen Begründungszwang. Nicht der Bürger muss begründen, warum er seine Freiheitsrechte behalten möchte, sondern die Politik muss begründen, warum sie es für unbedingt erforderlich hält, in diese einzugreifen. Nicht alles, was sicherheitstechnisch möglich ist, ist auch erlaubt.
Nicht um jeden Preis Terrorismus verhindern
Wie würden Sie es denn so finden, wenn man wegen der Tausenden Verkehrstoten nur noch Autos zuließe, die maximal 30 km/h fahren würden und zudem von der „Bundeszentralstelle für totale Verkehrssicherheit“ per GPS gesteuert würden? Oder wenn Sie zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren einem zwangsweisen Sport- und Ernährungsprogramm unterzogen würden? Alkohol, Nikotin, fette Speisen, süße Speisen aus Gründen der Gesundheitssicherheit bei Strafe verboten würden? Und selbst wenn das so wäre, wären damit weder Unfälle noch Krankheiten aus der Welt. Ja ja, werden Sie sagen. Das ist jetzt aber polemisch. Hier geht es doch um die schreckliche Bedrohung durch Terroranschläge. Und ja, Terroranschläge soll der Staat im Rahmen seiner Schutzfunktion möglichst verhindern. Ja, das stimmt. Aber nicht um jeden Preis und nicht mit jedem verfügbaren Mittel. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen erst einmal verhältnismäßig sein. Das bedeutet: sie müssen erforderlich sein, sie müssen geeignet sein und sie müssen angemessen sein. Erfüllt eine geplante oder bereits durchgeführte Sicherheitsmaßnahme auch nur eines dieser Kriterien nicht, dann ist sie verfassungsrechtlich nicht akzeptabel. Nimmt man die vollständige Überwachung der Kommunikation – egal ob sie bereits besteht oder auch nur geplant ist – durch PRISM und TEMPORA, dann sind diese Maßnahmen zumindest schon einmal nicht angemessen, weil sie einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers darstellen. Der Grundsatz, dass man sich den Staat jedenfalls dadurch vom Hals halten kann, dass man sich gesetzestreu verhält, wird damit ausgehebelt. Jeder wird behelligt. Jeder überwacht. Ob dieser Überwachungsoverkill zur Verhinderung von Anschlägen überhaupt geeignet ist, wäre die nächste Frage. Spätestens seit dem Bekanntwerden der Überwachung werden vermutlich nur noch völlig schwachsinnige Terroristen miteinander per Telefon oder Internet miteinander kommunizieren. Und fanatische Einzeltäter werden sich kaum selbst E-Mails schicken, bevor sie losziehen. Selbst wenn man eine Erforderlichkeit noch irgendwo erkennen könnte, würde das zur Rechtfertigung dieser Eingriffe eben nicht reichen. Wenn nun unser Innenminister glaubt, er könne Angriffe auf Grundrechte – ganz gleich wer sie begeht – mit einem Supergrundrecht auf Sicherheit rechtfertigen, dann irrt er gewaltig. Sein verfassungsmäßiger Auftrag besteht in der Abwehr solcher Ein- und Angriffe. Auch wenn sie von NATO-Partnern kommen. Wir sind in einem Verteidigungsbündnis, nicht in einem westlichen gegenseitigen Spionage-Swingerclub, in dem jeder mal mit jedem darf. Es ist ja menschlich verständlich, wenn ein Innenminister seinen Berufserfolg in erster Linie daran messen will, dass in seiner Amtszeit kein Terroranschlag begangen wird. Aber – und dieses Aber kann gar nicht oft genug wiederholt werden – dafür darf er Menschenrechtsverletzungen weder befürworten noch dulden noch selbst begehen. Ein Fußballtorwart will auch unter allen Umständen ein Tor verhindern, aber das gibt ihm nicht das Recht, einem heraneilenden Stürmer die Zähne auszuschlagen. "So ein Foul hatte Toni Schumacher gegenüber dem französischen Spieler Battiston begangen(Link)":http://www.rp-online.de/sport/fussball/international/wm-1982-schumacher-streckt-battiston-nieder-1.1654303. Wie sagt man so schön, die Älteren werden sich dran erinnern. Das war 1982. Also zur gleichen Zeit, als Isensee das Grundrecht auf Sicherheit erfand. Beides war keine gute Idee.
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