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> Streit um Plätze für Journalisten beim NSU-Prozess

NSU-Verfahren – und jetzt?

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Immer noch wird um die Plätze beim NSU-Prozess heftig gestritten. Fünf Vorschläge, sechs Antworten.

The European

Münchens OB Ude tut es, Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer tut es, die türkischen Medien sowieso. Alle versuchen, Druck auf den Vorsitzenden des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, auszuüben, um diesen dazu zu bewegen, die bereits getroffene Entscheidung zur Vergabe der feste reservierten Presseplätze zu revidieren und türkischen Pressevertretern feste Sitzplätze zu reservieren. Dass die Platzvergabe für ein Gerichtsverfahren so hohe Wellen schlägt, ist selten, dass dies hier der Fall sein würde, war bis auf das Gericht für jeden zu erwarten. Aber, das ist nun mal passiert. Die aktuelle Frage lautet: Kann man das noch ändern bzw. was könnte man noch ändern? Und da sind einige Vorschläge auf dem Tisch.

1. Idee: Videoübertragung in einen anderen Raum
Diese Variante hält Hassemer für zulässig. In einem Interview mit dem "„General-Anzeiger Bonn“ sagte er":http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Das-Gericht-sollte-etwas-sensibler-sein-article1020615.html: „Ich will das Gericht nicht belehren, aber das wäre der Weg, von dem ich denke, man könnte ihn gehen. Man muss nach dem Gesetz und seinem Sinn verhindern, dass eine manipulierte Öffentlichkeit an dem Verfahren teilnimmt. Das wäre ein Prozess, den wir alle nicht wollen. Aber man könnte mit einer solchen Übertragung den Gerichtssaal gewissermaßen akustisch vergrößern. Das ist möglich, ohne die Grundprinzipien eines öffentlichen Strafverfahrens zu verletzen. Außerdem: Mit der Dauer des Verfahrens lässt nach aller Erfahrung auch das öffentliche Interesse an dem Prozess nach.“ Klar will er das Gericht belehren, was sonst. Dass man verhindern muss, „dass eine manipulierte Öffentlichkeit“ teilnimmt, ist richtig, aber Sache des Gerichts, und wegen der bereits erfolgten Berichterstattung kaum zu gewährleisten. Eine akustische Vergrößerung meint wohl eher eine Tonübertragung, aber auch das sei geschenkt. Das eigentliche Problem einer solchen virtuellen Vergrößerung des tatsächlichen Gerichtssaales ist ein ganz anderes, die Sitzungspolizei. Das sind nicht etwa Polizisten, die in einem Gerichtssaal herumsitzen, nein, mit Sitzungspolizei bezeichnet man das Recht und die Pflicht des Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung, in der Sitzung die Ordnung nach § 176 GVG aufrechtzuerhalten. Erweitert man nun virtuell, sei es akustisch oder auch durch eine Videoübertragung in einen anderen Saal, den Sitzungssaal, dann muss gewährleistet sein, dass der Vorsitzende diese Verpflichtung auch in diesem Saal ausüben kann. Wie sollte das gehen? Sollten im erweiterten Sitzungssaal ebenfalls Videokameras aufgebaut und deren Bilder nebst Ton auf den Richtertisch zurückübertragen werden? Soll der Vorsitzende, der sich ebenso wie die anderen Richter auf die Verhandlung konzentrieren soll, nebenher mit einem Knopf im Ohr oder großen Boxen auf einem Bildschirm beobachten, was in seinem virtuellen Erweiterungssaal so vor sich geht? Haben Sie schon einmal versucht, gleichzeitig fernzusehen und einem Gespräch zu folgen? Geht nicht. Nur Frauen behaupten, sie wären multitaskingfähig, aber auch sie sind es nicht wirklich. Ein ständiges Switchen zwischen realer Hauptverhandlung und virtuellem Sitzungssaal kann nicht gut gehen. Deshalb neige ich dazu, diese Idee im Gegensatz zu Hassemer für nicht zulässig zu halten. Das mag in einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht eventuell noch gehen, in einem Strafverfahren, dessen Hauptperson – nicht vergessen – die Angeklagte und nicht die Öffentlichkeit ist, ein Unding.
2. Idee: Mehr Stühle
„Meine ganze Hoffnung ist, dass jetzt noch zusätzliche Plätze geschaffen werden. Meistens ist bei der Bestuhlung bei gutem Willen noch eine zusätzliche Reihe möglich, das weiß jeder Konzertveranstalter. Selbst wenn das Umbauten erforderlich machen sollte“, "meint Herr Ude in der „Süddeutschen Zeitung“":http://www.sueddeutsche.de/muenchen/christian-ude-ueber-den-nsu-prozess-die-politische-dimension-ist-verkannt-worden-1.1641441. Ja, ganz tolle Idee. Auf den ersten Blick. Das kennt man ja noch von früher, wo zwei pennen können, passen notfalls auch mal drei rein. Aber das müssten dann schon verdammt viele neue Plätze werden. Denn so wie Ude sich das vorstellt – „es geht ja hier nicht darum, Tausende oder Hunderte zuzulassen, die das interessant finden. Sondern es geht darum, dass der türkische und der griechische Staat einen Beobachterstatus bekommen“ – so geht’s natürlich auch nicht. Würden jetzt zusätzliche Plätze in den Sitzungssaal gequetscht, dann müssten diese nach denselben objektiven Kriterien vergeben werden wie bisher. Das bedeutet, es müssten so viele zusätzliche Plätze geschaffen werden, dass mindestens das erste türkische Presseorgan in der Akkreditierungsliste seinen Platz hätte. Das wären dann also mindestens 14 weitere Plätze für einen türkischen Journalisten. Ob die da noch reinpassen? Fünf Stühle reserviert, alleine für die türkischen Vertreter, geht gar nicht. „Türkisch“ ist kein objektives Kriterium.
3. Idee: Messehalle
Der Umzug des Gerichts in ein anderes Gebäude, z.B. eine Messehalle, wäre durchaus eine Option im Vorfeld gewesen. Jetzt wird das nicht mehr machbar sein, weil das Verfahren am 17.4.2013 beginnen soll. Bis dahin sind die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht zu schaffen. Außerdem hatte das Gericht diese Idee bereits verworfen, weil es befürchtete, dass es vor diesem Gebäude Protestaktionen geben werde, die man dort nicht so gut gesichert überstehen würde wie in dem angestammten Gerichtsgebäude. Zum einen ist die Sicherheit der Verfahrensbeteiligten auch eine unverzichtbare Aufgabe des Gerichts, zum anderen wäre eine Änderung dieser Entscheidung gegen einen externen Riesenraum eindeutig auf Beeinflussung von außen zurückzuführen – und damit ein Revisionsgrund.
4. Idee: Poolverfahren
Die Idee, verschiedene Töpfe zu bilden, um damit auf jeden Fall türkischen Medien zu sicheren Plätzen zu verhelfen, wäre ein gangbarer Weg gewesen, den das Gericht aus unerfindlichen Gründen nicht gewählt hat. Warum, weiß der Vorsitzende Götzl und vielleicht der Geier, aber sonst niemand. Das im Nachhinein zu ändern, geht aber auch nicht, weil sich dann die bereits akkreditierten benachteiligt fühlen dürfen und diese Entscheidung auch auf äußeren Druck erfolgt ist. Stellen Sie sich vor, Sie hätten sechs Richtige im Lotto und dann würde Ihnen gesagt, weil ein paar ganz bestimmte Leute nicht gewonnen hätten, müsste noch mal neu gezogen werden. Ja, wenn das Ziehungsgerät defekt war, dann muss neu gezogen werden, aber das wird man hier kaum behaupten können.
5. Idee: TV-Übertragung
Animiert von unterhaltsamen Mordprozessen aus den USA, sind einige Zeitgenossen auf die Idee gekommen, man müsse das ganze Verfahren im Fernsehen live übertragen. Das ist glücklicherweise vom Gesetz ausgeschlossen. Wer auch immer diese Idee hatte, muss sich ernsthaft fragen lassen, ob er nicht kapiert hat, dass die Angeklagten keine Objekte der öffentlichen Schaulust sind und eine Gerichtsverhandlung auch kein Pranger. Dass sich Prozessbeteiligte bei TV-Übertragungen aus den USA wie Vollidioten verhalten, weil sie genau wissen, dass ein paar Millionen Menschen sie beobachten, dürfte auch schon jeder gemerkt haben, der sich so ein Verfahren einmal angesehen hat. Das verletzt so ziemlich alle Grundsätze eines fairen Verfahrens. Es geht nicht um „Deutschland sucht den Superterroristen“.
6. Idee: ?
Es mag ja noch andere Ideen geben, die mir nicht bekannt sind, aber ich bin mir sicher, dass keine von ihnen rechtlich machbar ist, ohne einen Revisionsgrund zu schaffen. Der Prozess mag einen politischen Hintergrund haben, was noch zu beweisen wäre. Aber das Gerichtsverfahren ist kein politisches und es darf sich auch nicht politisch verhalten. Es muss seinen Auftrag erfüllen, Recht zu sprechen. Die Angeklagten sind keine Bauernopfer in einer politischen Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit, mit den Medien oder mit der Türkei. Sie haben Anspruch auf ein faires Verfahren, wenn auch angesichts des Wirbels manch ein Jurist, mit dem ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe, die Vermutung äußert, das sei schon gar nicht mehr möglich. Trotzdem muss das Gericht es wenigsten versuchen. Dass es sich jetzt zu dieser Thematik nicht mehr äußert, mag man als trotzig bezeichnen. Ich halte es für klug. Was soll man noch sagen? Was sollte man noch ändern, ohne das Urteil zu gefährden? Lukas Poldolski, den vermutlich niemand für einen Philosophen hält, hat für derartige Situationen den passenden Spruch. Mund abwischen, weitermachen. Alles andere bringt nichts.
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