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> Streit um das Verbotsverfahren gegen die NPD

Nicht dumm, aber auch nicht klug

Die Verbotsdebatte darf nicht der Stimmungsdemokratie geopfert werden. Gerade weil auf der anderen Seite nicht nur Dummheit herrscht, muss mit mehr Klugheit gegen sie vorgegangen werden.

The European

Die Frage um das Ob und Wie eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens wird zu einem Dauerbrenner in der deutschen Innenpolitik. Nun will sich die Bundesregierung am Verbotsverfahren nicht beteiligen. Damit zeigt sich weniger Einheitlichkeit als beim 2003 gescheiterten Verbotsverfahren, als Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zuvor einen gemeinsamen Verbotsantrag zustande brachten. Verbotsgegner wie -befürworter haben gute Argumente auf ihrer Seite. Vielleicht ist das nun das Problem, wo die Einhelligkeit hinter dem einstigen Verbotsverfahren zurückfällt: Juristische Vorsicht konterkariert die konjunkturell vorgetragenen Betroffenheitsvorstöße der Politik. Freilich mehren sich die Bedenken, dass das voluminöse Paket an Argumenten für einen Verbotsantrag vielleicht abermals an Karlsruhe scheitern könnte. Ein weiterer Schaden für die streitbare Demokratie wäre damit programmiert, zumal der Ruf der Sicherheitsbehörden in der „NSU“-Affäre ohnehin arg gelitten hat und vielleicht im Zug des Münchener Prozesses weiterhin leiden wird. Die Pannen etwa vom Verfassungsschutz sind ohnehin der Grund, warum das Verbotsverfahren einst aus formalen, eben nicht aus materiellen Gründen grandios gescheitert war. Wie das Scheitern des Verbotsverfahrens zeigt, kann der Schuss also schnell nach hinten losgehen. Zur inhaltlichen Prüfung kam es gar nicht. Das nun einsetzende, eher schlichte Parteiengezänk um das NPD-Verbot nutzt eigentlich nur der Partei selbst, die strategieunfähig und ideologisch zerstritten ist und finanziell darniederliegt.

NPD-aufwertende Dauerdebatte
Eigentlich war und ist die Partei auch gut beobachtet, vielleicht zu gut. Offenbar liegen die Nerven blank. Nur damit kann man das Plädoyer des Vizekanzlers und FDP-Vorsitzenden Philipp Rösler erklären, Dummheit lasse sich nicht verbieten. Hinter den unglücklich gewählten Worten verbirgt sich ein wahrer Kern. Seine Ansicht hat durchaus Berechtigung und nichts damit zu tun, einfach wegen einer Profilneurose einen Koalitionskrach provozieren zu wollen. Denn auch stabile Demokratien haben mit einem Bodensatz an Extremismus zu kämpfen. Im Falle des norwegischen Terroristen Anders Behring Breivik hat sich gezeigt, dass sogar eine Einzelperson, ein „einsamer Wolf“ immensen Schaden anrichten kann. Deshalb ist ein NPD-Verbot erstens nicht notwendig, da es die Probleme des subkulturellen Rechtsextremismus nicht löst. Zweitens wäre es gut, die leidige und die NPD nur aufwertende Dauerdebatte um ein Verbot endlich zu beenden und eine Lösung zu finden. Drittens muss auch darauf hingewiesen werden, dass es in Europa unappetitliche Parteien vom Schlage der NPD gibt, etwa die ungarische Jobbik oder die griechische Goldene Morgenröte, die sogar im Parlament sitzen, aber nicht einem Verbotsverfahren ausgesetzt sind. Ein mögliches Parteienverbot ist in Europa die Ausnahme und auch in Deutschland Ultima Ratio. Der Diskussion täte es gut, nicht der Stimmungsdemokratie geopfert zu werden. Dafür ist das Thema zu wichtig, die Debatte sollte nicht in eine Phantomdebatte ausarten, zumal die Bundestagswahlen vor der Tür stehen. Es wäre besser, würde ein Verfassungsorgan den Antrag stellen, ohne hier den Chor der Uneinigkeit anzustimmen. Denn das Problem des Rechtsextremismus ist längst kein NPD-Problem mehr. Wer die marginalisierte Partei ins Zentrum der Auseinandersetzung rückt, unterläuft der Gefahr, im viel beschworenen „Kampf gegen rechts“ die falschen Prioritäten zu setzen. Kurzum: Entweder die Verfassungsorgane ziehen geräuschlos an einem gemeinsamen Strang, oder sie lassen es mit dem Verbotsantrag bleiben. Die Politik macht es sich häufig zu einfach. Sie instrumentalisiert die allgemeine, auch mediale Betroffenheit beim Thema „Rechtsextremismus“. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist aber in erster Linie eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, erfordert langfristige Strategien und den punktuellen Einsatz in Regionen, in denen gerade junge Männer aufgrund ihrer Perspektivlosigkeit besonders anfällig für rechtsextreme Ideen sind. Gut gemeint ist nicht immer gut durchdacht. Es wäre auch fatal, die Debatte um den Rechtsterrorismus der „NSU“ zu instrumentalisieren, um das NPD-Verbot politisch durchboxen zu wollen.
Die NPD ist gescheitert
Eigentlich hätten die Verbotsbefürworter gute Gründe, wenn sie denn nicht die NPD zu einer Gefahr für die stabile deutsche Demokratie hochstilisierten. Weniger an Öffentlichkeit ist manchmal mehr an effizienten Resultaten. Rechtsextremismus lässt sich mit einem Gerichtsverfahren ohnehin nicht aus der Welt schaffen. Die NPD hat weit weniger Erfolge verbuchen können, als ihr nach den beiden Landtagseinzügen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern prophezeit wurde. Mit anderen Worten: Ihre Strategie, Kampf um die Straße, die Parlamente, die Köpfe und den organisierten Willen, ist gescheitert. Eine stabile Demokratie brauchte eine Partei nicht zu fürchten, die nach Meinung aller professionellen Beobachter konstant und chronisch verfassungsfeindlich ist. Das Schwert des Verbots sollte deshalb nur gezückt werden, wenn sich der hohe Aufwand lohnt. Andernfalls geht man der Propaganda einer solchen Partei auf den Leim. Der „Kampf gegen rechts“ lässt sich nicht auf ein Parteiverbot „verengen“, wie es Röslers Parteikollegin, die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger formuliert hat.
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