Nicht dumm, aber auch nicht klug
Die Verbotsdebatte darf nicht der Stimmungsdemokratie geopfert werden. Gerade weil auf der anderen Seite nicht nur Dummheit herrscht, muss mit mehr Klugheit gegen sie vorgegangen werden.

Die Frage um das Ob und Wie eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens wird zu einem Dauerbrenner in der deutschen Innenpolitik. Nun will sich die Bundesregierung am Verbotsverfahren nicht beteiligen. Damit zeigt sich weniger Einheitlichkeit als beim 2003 gescheiterten Verbotsverfahren, als Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zuvor einen gemeinsamen Verbotsantrag zustande brachten. Verbotsgegner wie -befürworter haben gute Argumente auf ihrer Seite. Vielleicht ist das nun das Problem, wo die Einhelligkeit hinter dem einstigen Verbotsverfahren zurückfällt: Juristische Vorsicht konterkariert die konjunkturell vorgetragenen Betroffenheitsvorstöße der Politik. Freilich mehren sich die Bedenken, dass das voluminöse Paket an Argumenten für einen Verbotsantrag vielleicht abermals an Karlsruhe scheitern könnte. Ein weiterer Schaden für die streitbare Demokratie wäre damit programmiert, zumal der Ruf der Sicherheitsbehörden in der „NSU“-Affäre ohnehin arg gelitten hat und vielleicht im Zug des Münchener Prozesses weiterhin leiden wird. Die Pannen etwa vom Verfassungsschutz sind ohnehin der Grund, warum das Verbotsverfahren einst aus formalen, eben nicht aus materiellen Gründen grandios gescheitert war. Wie das Scheitern des Verbotsverfahrens zeigt, kann der Schuss also schnell nach hinten losgehen. Zur inhaltlichen Prüfung kam es gar nicht. Das nun einsetzende, eher schlichte Parteiengezänk um das NPD-Verbot nutzt eigentlich nur der Partei selbst, die strategieunfähig und ideologisch zerstritten ist und finanziell darniederliegt.