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> Skandal um Bundespräsident Wulff

Wer mit dem Wulff tanzt

Artikel vom

Auch als Bundespräsident darf man sich von Freunden Geld leihen. Dass diese Freunde Geld haben, liegt in der Natur der Sache.

The European

Das Leidige an „Affären“ wie der gegenwärtigen um den Privatkredit, den Bundespräsident Wulff aus Unternehmerhand empfangen hat, ist viel weniger die Angelegenheit als solche als die veröffentlichte Meinung, dass sich derlei für Repräsentanten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht schicke, für deren obersten schon gleich gar nicht. "„Das tut man nicht, Herr Präsident“(Link)":http://www.sueddeutsche.de/politik/kreditaffaere-um-bundespraesident-wulff-das-tut-man-nicht-herr-praesident-1.1234198, überschrieb Heribert Prantl seinen Kommentar in der „Süddeutschen“, ohne dass es so ironisch gemeint war, wie es jedenfalls klingt. „Streng juristisch ist Wulff da nichts vorzuwerfen. Aber das Amtsethos verlangt mehr als formale Ehrlichkeit. Es verlangt Lauterkeit, Redlichkeit, Achtbarkeit … Die Öffentlichkeit ist aus gutem Grund und böser Erfahrung empfindlich, wenn ein Unternehmer einem Spitzenpolitiker sein Flugzeug, ein Urlaubsdomizil oder einen Kredit zur Verfügung stellt. Warum? Es ist dies der Stoff, aus dem Skandale sind.“

Vermischung privater und beruflicher Interessen
Die Beharrlichkeit, mit der Prantl auf den altpreußischen Tugenden Lauterkeit, Ehrlichkeit, Achtbarkeit besteht, hat etwas Rührendes, wo doch jeder weiß, wie es sich mit den sogenannten Nebentätigkeiten verhält, die nicht nur höhere Parlamentsabgeordnete versehen und die viel öfter in irgendwelchen Vorstandsetagen stattfinden als in der Altkleidersortieranlage der Caritas. Im Bundestag sind 2.000 Lobbyverbände registriert, und das sind im Regelfall keine, die sich für die Verlängerung der Mittagspause auf dem Bau engagieren, und es ist noch gar nicht lange her, dass die Praxis, Lobbyvertreter als „externe Mitarbeiter“ in Ministerien zu beschäftigen, wo sie sich ihre Gesetze auch mal selbst schreiben, überhaupt erst mal Gegenstand einer Parlamentsanfrage war. Wenn der Bundespräsident sich 500.000 Euro von einem Unternehmerkumpel leiht, dann ist das rechtlich, wie der Jurist Prantl weiß, nicht angreifbar, dann hat das höchstens ein Gschmäckle, denn: „Die kleine, die leicht fassbare Vorteilsnahme gilt vielen als Indiz dafür, dass ,da oben' noch ganz andere Dinger gedreht werden.“ Es ist aber nun mal so, dass „da oben“ noch ganz andere Dinger gedreht werden und dass die so leichthin beklagbare Vermischung von privaten und beruflichen Interessen schon deshalb gang und gäbe ist, weil die Hauptaufgabe jedes Parlamentariers und jeder Parlamentarierin, sich so zu verhalten, dass es die Wiederwahl nicht gefährdet, bereits die Vermischung von privaten und beruflichen Interessen vorstellt, die sich im Parlament so wenig trennen lassen wie beim Einzelhändler, dessen privates Wohlergehen davon abhängt, wie viel Kunden im Weihnachtsgeschäft seine Waren kaufen; ob die nun wer braucht oder nicht. Parlamentarismus, das wusste schon der britische Ökonom Bagehot im 19. Jahrhundert, ist „government by corruption“, seine Angestellten sind „Handelsvertreter in eigener Sache“ (Gremliza).
Macht und Geld sind Zwillinge
Der Bundespräsident hat sich von einem Freund eine halbe Million Euro geborgt – wenn das ein Skandal ist, dann nicht deswegen, weil er es nicht öffentlich gemacht hat oder weil er freundschaftliche Beziehungen zu Unternehmern pflegt. Der Skandal wäre, dass in diesem Land nicht Bundespräsident wird, wer diese Beziehungen nicht hat; aber da wir nicht davon absehen können, dass Macht (Wulff) und Geld (Maschmeyer u.v.a.) in der marktwirtschaftlichen Demokratie Zwillinge sind, ist auch das kein Skandal, jedenfalls keiner, der über die insgesamt skandalösen Verhältnisse irgendwie hinausginge. Und das ist nicht der „böse Schein“ (Prantl): das ist die Wahrheit. Wir sollten Wulff dankbar sein, dass er sie uns, immer wieder, hinreibt.
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