Im Sinne der Allgemeinheit
Hochwasserschutz ist eine Aufgabe aller Bürger. Wenn der Einzelne die Schutzmauer vor dem Gartenfenster nicht in Kauf nimmt, ist keinem geholfen.

Dass man Naturkatastrophen wie Hochwasser nicht steuern kann, zeigten uns allen erneut die jüngsten Ereignisse in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und den anderen betroffenen Bundesländern Mittel- und Norddeutschlands. Die Wasserstände von Donau, Elbe, Saale, Mulde und deren Nebenflüssen sind noch nicht wieder auf Normalniveau gefallen, da drängt sich dem interessierten, betroffenen oder nicht betroffenen Staatsbürger die Frage auf, ob nicht seit 2002 zu stark technische Hochwasserschutzmaßnahmen präferiert und alternative Möglichkeiten wie die Bereitstellung von Überflutungsflächen vernachlässigt wurden. Obwohl der Effekt einer zusätzlichen Flächenbereitstellung so einfach scheint, ist diese Frage mit Nein zu beantworten. Die Länder, denen im Rahmen des deutschen Föderalismus die Zuständigkeit für Hochwasserschutz auferlegt ist, haben enorme Anstrengungen unternommen. Die durch sie nach 2002 ausgearbeiteten Hochwasserschutzkonzepte beinhalten zahlreiche ausgewogene Einzelmaßnahmen organisatorischer, technischer sowie naturnaher Art. Dies umfasste sowohl Deichertüchtigungen als auch mobile und stationäre Schutzwände sowie die Planung von Polderflächen, die Durchführung von Deichrückverlegungen, den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und die Anweisung von Betriebsänderungen in Talsperren, die allein in Sachsen 40 Mio. m³ Retentionsraum geschaffen haben.