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> Schutzmauern und Polder für den Wasserschutz

Im Sinne der Allgemeinheit

Hochwasserschutz ist eine Aufgabe aller Bürger. Wenn der Einzelne die Schutzmauer vor dem Gartenfenster nicht in Kauf nimmt, ist keinem geholfen.

The European

Dass man Naturkatastrophen wie Hochwasser nicht steuern kann, zeigten uns allen erneut die jüngsten Ereignisse in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und den anderen betroffenen Bundesländern Mittel- und Norddeutschlands. Die Wasserstände von Donau, Elbe, Saale, Mulde und deren Nebenflüssen sind noch nicht wieder auf Normalniveau gefallen, da drängt sich dem interessierten, betroffenen oder nicht betroffenen Staatsbürger die Frage auf, ob nicht seit 2002 zu stark technische Hochwasserschutzmaßnahmen präferiert und alternative Möglichkeiten wie die Bereitstellung von Überflutungsflächen vernachlässigt wurden. Obwohl der Effekt einer zusätzlichen Flächenbereitstellung so einfach scheint, ist diese Frage mit Nein zu beantworten. Die Länder, denen im Rahmen des deutschen Föderalismus die Zuständigkeit für Hochwasserschutz auferlegt ist, haben enorme Anstrengungen unternommen. Die durch sie nach 2002 ausgearbeiteten Hochwasserschutzkonzepte beinhalten zahlreiche ausgewogene Einzelmaßnahmen organisatorischer, technischer sowie naturnaher Art. Dies umfasste sowohl Deichertüchtigungen als auch mobile und stationäre Schutzwände sowie die Planung von Polderflächen, die Durchführung von Deichrückverlegungen, den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und die Anweisung von Betriebsänderungen in Talsperren, die allein in Sachsen 40 Mio. m³ Retentionsraum geschaffen haben.

Wenn die große Welle kommt
Einzelmaßnahmen zeigen aber oft erst in Kombination die volle Wirkung. Je besser der Hochwasserschutz der Oberlieger, umso mehr Wasser verbleibt im Fluss. Daher müssen flussgebietsbezogene und länderübergreifende Risikomanagementkonzepte entstehen. Natürlich sind auch größere steuerbare Überflutungsgebiete als Bestandteile optimierter Gesamtstrategien erforderlich. Uns allen muss jedoch völlig klar sein, dass dazu sehr große Flächen benötigt werden. Wollte man z. B. die Hochwasserwelle der Elbe vom Juni 2013 in Dresden auf der Alarmstufe 4 halten, d. h. auf 7 m am Pegel Dresden, so hätte man dafür fast 600 Mio. m³ technisch steuerbaren Rückhalteraum gebraucht, also ein Gebiet so groß wie Hamburg, das komplett 80 cm überstaut ist. Nur mit Hilfe solcher Polder lässt sich der Hochwasserscheitel kappen, ansonsten sind die Überflutungsflächen schon gefüllt, bevor der Wellenscheitel kommt. Ungesteuert würde die dezentrale Retention lediglich zur Verlangsamung der Welle mit dem negativen Effekt längerer Einstaudauern der oft alten Deiche führen. Diese Flächen kann man nur außerhalb urbaner Siedlungen und auch nur an geografisch geeigneter Stelle schaffen. Im Fall Dresden wäre dies im Oberen Elbtal wegen der Topografie und Besiedlung gar nicht möglich. 80 Mio. Menschen in Deutschland leben in einem der am dichtesten besiedelten Staaten Europas. Viele Gebiete in der heutigen Kulturlandschaft sind infrastrukturell intensiv genutzt. Siedlungen, Industrie, Land-/Forstwirtschaft, Verkehrswege, Tourismus und Naturschutz seien hier exemplarisch genannt. Diverse Interessenskonflikte prallen aufeinander bei begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen und Ressourcen. Ein Teil der vorgenannten Schutzkonzepte liegt schon seit Längerem bereit und konnte aufgrund mangelnder Bereitschaft in der Bevölkerung noch nicht realisiert werden. Das Konsensieren von Interessensgruppen ist komplex. Der Weg von der Planung bis zur Umsetzung ist häufig zu lang. Planfeststellungsverfahren erfordern große Zeiträume, da sie in einem demokratischen Rechtsstaat wie dem unsrigen alle Interessen ausgleichen müssen. Man darf sich aber fragen, ob die Ausweisung eines Polders das gleiche öffentlich-rechtliche Verwaltungsverfahren durchlaufen muss wie die eines atomaren Endlagers. Natürlich kann es für den einzelnen Grundstücksbesitzer in 1-a-Lage ästhetisch lästig sein, eine Schutzmauer vor dem Garten platziert zu bekommen. Und, sicherlich ist es für den Land- oder Forstwirt problematisch, Flächen als Polder zum Zwecke der Überflutungsmöglichkeiten bereitzustellen. Die Sinnhaftigkeit der Schutzkonzepte wird dann zügig vehement infrage gestellt. Aber, Hochwasserschutz ist eine Aufgabe des Staates und aller Bürger unserer Solidargesellschaft.
Den 100-Prozent-Schutz gibt es nicht
Dort, wo Partikularinteressen evident zentrovertiert gegen das Allgemeinwohl stehen, ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Wir brauchen ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen. Nur eine gezielte Kombination vieler verschiedener Maßnahmen führt zur effizienten Minimierung von Risiken und daraus resultierenden Schäden. Dies umfasst einerseits den ausreichenden Schutz bestehender Siedlungen und Infrastrukturen, wobei Rückbau oder Abriss im Einzelfall nicht kategorisch abgelehnt werden dürfen, um das Schadenspotenzial lokal wirksam zu reduzieren. Das bedeutet perspektivisch aber auch, dass potenziell überflutungsgefährdete Gebiete nicht infrastrukturell erschlossen werden sollten. Die Akzeptanz und die Befürwortung einer gezielten Kombination aus organisatorischen, technischen und naturnahen Maßnahmen sowie deren investitionsintensive Realisierung stellen im Vergleich zu (sich wiederholenden) Hochwasserkatastrophen und deren humanen sowie finanziellen Folgen den volkswirtschaftlich, solidarisch und ökologisch sinnvolleren Weg in unserer Gesellschaft dar. Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zeichnet den Weg vor. Das Hochwasser war jedoch schneller als die realistischen Umsetzungszeitziele. Die Gesellschaft muss abwägen, welche Sicherheit gewünscht, vertretbar und als Generationenaufgabe finanzierbar ist. Dennoch gilt, es kann keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser geben. Aber Risiken können wirksam gesenkt werden – das muss allen Bürgern dauerhaft bewusst sein.
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