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> Schulpflicht und Menschenrecht

Der Freiheit viele Gassen

Einer Familie wurde politisches Asyl in den USA gewährt, weil die Kinder in Deutschland nicht zu Hause unterrichtet werden dürfen. Die Debatte über das "Homeschooling" ist überfällig. Auch die staatlichen Schulen müssen sich einige Nachfragen gefallen lassen.

The European

Die deutsche Schulpflicht wird nicht bald der Geschichte angehören. Es ist mit keinem Massenexodus unzufriedener Eltern zu rechnen. Das Urteil aus Memphis, Tennessee, aber bringt Schwung in eine verdrängte Debatte: Ist der Staat qua Kompetenz prädestiniert, das Schulwesen unter seine und nur seine Fittiche zu nehmen? Darf freien Bürgern das Recht, ihre Kinder zu erziehen und zu bilden, vorenthalten werden? Nimmt man das Bild zum Maßstab, das in der Öffentlichkeit über Großfamilien kursiert, lautet die Antwort: ja. Schrecklich ist die Vorstellung, in bildungskatastrophalen Zeiten die Kevins und Chantals rund um die Uhr in den Händen von Hartz-IV-Akrobaten zu wissen. Auch wird nicht jedem heimelig beim Blick in bibelfeste "Homeschool"-Wohnzimmer, in denen kalligrafierte Merksätze voluminöse Schulbücher ersetzen. Beides aber sind Zerrbilder.

Die Strafverfolgung sei unverhältnismäßig
Der Bissinger Familie Romeike – Vater, Mutter, fünf Kinder – wurde politisches Asyl in den USA gewährt. Herr und Frau Romeike, heißt es in der Begründung, würden in ihren "fundamentalen Menschenrechten als Eltern" verletzt. Die deutschen Behörden würden nämlich bei fortgesetztem "Homeschooling" finanzielle Strafen gegen sie verhängen, die Kinder von ihnen trennen und sie gar ins Gefängnis stecken. Das Argument, "ernste religiöse Überzeugungen" stünden dem Besuch staatlicher Schulen im Weg, teilt das Gericht. Die Strafverfolgung, die Deutschland "im Gegensatz zu anderen westlichen Ländern" androht, sei unverhältnismäßig. Das Geläufige bedarf der Nachfrage: Verdient jede Konvention die Weihen des Fraglosen? Nichts anderes als eine Konvention, eine Verabredung, kein Dogma, ist die Art und Weise, wie die Schulpflicht hierzulande praktiziert wird. Vielen herausragenden Köpfen ist die Privaterziehung vorzüglich bekommen, von Bruckner bis Adenauer, von Mendelssohn-Bartholdy bis Albert Schweitzer. Legendär, wenn auch nicht frei von Dünkel, ist der Ausspruch des Schriftstellers Rudolf Borchardt, der 1926 formulierte: "Ich würde mir ja eher die Hand abhauen, ehe ich mein Kind in den nationalen und geistigen Abgrund der deutschen Einheitsschule stürzte und überhaupt mir in Erziehung und Bildung meines eigenen Geblütes, meines Hauses und Geschlechtes, von staatlichen Institutionen hineinreden ließe, deren bestimmende Geister unterhalb meines eigenen Niveaus stehen."
Wechselseitige Entlastung
Gewiss sind nur in Ausnahmefällen Eltern die besseren Lehrer – aber längst nicht immer sind Lehrer die besseren Erzieher. Das Urteil von Memphis könnte für eine Ausweitung der Argumentationszone sorgen. Es wäre gut, wenn künftig nicht nur um die Ausstattung der Schulgebäude, sondern auch um das ganze weltanschauliche System namens Schule gerungen würde. Es wäre gut, wenn künftig Ideologie nicht nur bei den Eltern und Wissenskompetenz nicht nur bei den staatlich bestallten Bildungsprofis vermutet würde. Von einer solchen wechselseitigen Entlastung könnten alle profitieren, die Eltern, die Kinder und die Lehrer.
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