Die Nahles-Rente
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Die Ergebnisse der beiden „Rentengipfel“ im November 2016 dokumentieren die Kapitulation der Großen Koalition vor der Altersarmut. Auch die von Andrea Nahles vorgeschlagene „gesetzliche Solidarrente“, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf die regional unterschiedlich hohe Grundsicherung darstellt, würde nur wenige Bezieherinnen und Bezieher aus der Armut herausführen. Die Summen sind zu gering.

Außer der Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre bei der Erwerbsminderungsrente, die erst im Jahr 2024 vollständig wirkt und nur für Neurentnerinnen und Neurentner gilt, ist auf den beiden „Rentengipfeln“ nichts Substanzielles beschlossen worden, um die Not der Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen. Trotz des Riester-Desasters, de facto einer Teilprivatisierung der Altersvorsorge, die nur langlebigen Besserverdienern nennenswerte Renditen, Versicherungskonzernen, Banken und Finanzdiestleistern jedoch hohe Profite und Provisionen beschert hat, steht die kapitalmarktabhängige Alterssicherung auch im Mittelpunkt der Reformbemühungen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles. Den legislativen Kern des von der Großen Koalition geplanten Maßnahmenpaketes bildet nämlich das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches auf denselben Prämissen beruht wie das Altersvermögens- und das Altersvermögensergänzungsgesetz, mit denen Walter Riester die nach ihm benannte Rente organisierte. Nur geht es diesmal weniger um die Ankurbelung der privaten als um die intensivere Förderung der betrieblichen Alterssicherung.