Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
> Riester reloaded

Die Nahles-Rente

Artikel vom

Die Ergebnisse der beiden „Rentengipfel“ im November 2016 dokumentieren die Kapitulation der Großen Koalition vor der Altersarmut. Auch die von Andrea Nahles vorgeschlagene „gesetzliche Solidarrente“, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf die regional unterschiedlich hohe Grundsicherung darstellt, würde nur wenige Bezieherinnen und Bezieher aus der Armut herausführen. Die Summen sind zu gering.

The European

Außer der Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre bei der Erwerbsminderungsrente, die erst im Jahr 2024 vollständig wirkt und nur für Neurentnerinnen und Neurentner gilt, ist auf den beiden „Rentengipfeln“ nichts Substanzielles beschlossen worden, um die Not der Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen. Trotz des Riester-Desasters, de facto einer Teilprivatisierung der Altersvorsorge, die nur langlebigen Besserverdienern nennenswerte Renditen, Versicherungskonzernen, Banken und Finanzdiestleistern jedoch hohe Profite und Provisionen beschert hat, steht die kapitalmarktabhängige Alterssicherung auch im Mittelpunkt der Reformbemühungen von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles. Den legislativen Kern des von der Großen Koalition geplanten Maßnahmenpaketes bildet nämlich das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches auf denselben Prämissen beruht wie das Altersvermögens- und das Altersvermögensergänzungsgesetz, mit denen Walter Riester die nach ihm benannte Rente organisierte. Nur geht es diesmal weniger um die Ankurbelung der privaten als um die intensivere Förderung der betrieblichen Alterssicherung.

Alter Wein in neuen Schläuchen
Wie beim privaten „Riestern“ sollen Arbeitnehmer künftig nicht bloß durch Steuernachlässe, sondern auch durch (steigende) staatliche Zulagen dazu motiviert werden, Verträge mit Versicherungs-unternehmen, Fondsgesellschaften oder Pensionskassen abzuschließen, diesmal über ihren Betrieb. Trotz des Riester-Desasters, das durch hohe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, ungünstige Sterbetafeln, ein sinkendes Zinsniveau und vergleichbare Finanzmarktrisiken dieser Form der Alterssicherung niedrige Renditen für die Arbeitnehmer gebracht hat, gießt die Große Koalition alten Wein in neue Schläuche und wiederholt einen Kardinalfehler der rot-grünen Bundesregierung. Sie eröffnet der Versicherungsbranche ein weiteres lukratives Geschäftsfeld, ohne dafür zu sorgen, dass die Kunden im Alter von Armutsrisiken befreit sind. Seinerzeit hatte Carsten Maschmeyer, Gründer des Finanzdienstleistungsunternehmens AWD, die Riester-Rente eine „sprudelnde Ölquelle“ genannt. Arbeitnehmer/innen sollen ab 2018 im Rahmen der sogenannte Entgeltumwandlung einen höheren Anteil ihres Bruttoeinkommens steuerbefreit der betrieblichen Altersvorsorge zuführen können. Statt vier Prozent (plus 1.800 Euro ab 2004) beträgt das Limit demnächst sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Gleichzeitig werden tarifgebundene Unternehmen aus der Arbeitgeberhaftung für die betriebliche Altersvorsorge und die Garantiepflicht einer Mindestleistung entlassen. Selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet ist, Geringverdienern einen „Sicherungsbeitrag“ in Höhe von mindestens 15 Prozent des bei der Entgeltumwandlung sozialabgabenfreien Lohn- beziehungsweise Gehaltsanteils an die Versorgungseinrichtung zu zahlen, wird er durch die reine Beitragszusage gegenüber der früher üblichen Leistungszusage entlastet. War die Riester-Rente nicht zuletzt wegen der Widerstände in den eigenen Reihen am Ende nicht obligatorisch, sondern freiwillig (Opt-in), können Tarifverträge die betriebliche Altersvorsorge künftig vorschreiben. Arbeitnehmer/innen, die sich daran nicht beteiligen wollen, müssen dies ausdrücklich erklären (Opt-out). Bislang mussten Betriebsrentner neben Steuern, die weiterhin nachgelagert erhoben werden, den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (auch den Arbeitgeberanteil) zahlen. Auch dies wird jetzt geändert, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen.
Altersvorsorge über Kapitalmarkt wird faktisch Pflicht
Neu geschaffen wurde ein Freibetrag in der Grundsicherung, der bis zur Hälfte des Regelbedarfs für Alleinstehende – für 2016 sind das 202 Euro – reicht. Durch diesen Freibetrag sollen mentale Hür-den für Geringverdiener aus dem Weg geräumt werden, die einen Großteil dieses Personenkreises bisher womöglich davon abhielten, einen Riester-Vertrag abzuschließen oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. So wird die kapitalmarktabhängige Altersvorsorge besonders für Geringverdiener/innen akzeptabler und nahezu verpflichtend gemacht – eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige vorher höchst selten Privatvorsorge betrieben, weil ihr karger Lohn oder ihr dürftiges Gehalt dafür nicht ausreicht. Da es sich um ein schlagendes Verkaufsargument handelt, wenn ein Finanzprodukt vor der Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen geschützt ist, stellen die Neuregelungen ein weiteres Förderprogramm für Versicherungskonzerne, Banken und Finanzdienstleister dar. Wer die betriebliche Altersvorsorge stärkt, schwächt indes automatisch die Gesetzliche Rentenversicherung. Denn im Rahmen der sog. Entgeltumwandlung, welche die rot-grüne Koalition kurz nach der Jahrtausendwende als eine „Anschubfinanzierung“ für die betriebliche Altersvorsorge eingeführt hat und welche die Große Koalition nunmehr ausweiten will, werden der Gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beitragsbefreiung des Anteils vom Bruttoeinkommen, der in die private Altersvorsorge fließt, Milliardensummen entzogen. Nicht bloß jene Arbeitnehmer/innen, die wegen der Beitragsbefreiung anfangs Sozialabgaben sparen, sondern auch jene Arbeitnehmer/innen, die sich gar nicht an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, werden dafür mit niedrigeren gesetzlichen Renten bestraft. Denn vermittelt über die Rentenanpassungsformel, welche GRV-Verluste auf der Beitragsseite in Leistungsminderungen ummünzt, sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!
Neuen Kommentar schreiben