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> Reformbedarf bei ARD und ZDF

Öffentlich-rechtliche Großbaustelle

Die Begründung der beschlossenen Auflösung des griechischen Staatsrundfunks ERT bleibt vage. Die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland müssen einen derartigen Schritt zwar nicht befürchten, doch auch bei ARD und ZDF besteht reichlich Reformbedarf – nicht nur in puncto Programminhalte.

The European

Griechenland hat den Staatsrundfunk ERT abgeschaltet. Dabei ist es zunächst einmal hilfreich, kurz über die Gründe nachzudenken: ERT bietet derzeit drei staatliche, landesweit ausgestrahlte Fernsehprogramme, sieben landesweit ausgestrahlte Radioprogramme sowie 19 regionale Radiosender. Man verfügt über ca. 2.700 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Vergleich: Das ZDF bietet vier Fernsehkanäle und teilt sich einige weitere mit der ARD, hat fast 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen Etat von über 2 Mrd. Euro. Ist der ERT eine Insel der Glückseligen? Das Durchschnittsgehalt der ERT-Beschäftigten, ob Pförtner, Telefonisten, Sekretärinnen, Redakteure, Auslandskorrespondenten oder Regisseure, beträgt rund 1.000 Euro pro Monat. Die Haupteinnahme für ERT ist die per Stromrechnung einbehaltene Rundfunkgebühr. Sie ist unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte pro Haushalt und betrug ca. 10 Prozent der Stromrechnung. Inklusive Werbeeinnahmen kommen so ca. 300 Mio. Euro zusammen. Seit 2011 soll die ERT einen Vorsteuer-Gewinn in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Der mögliche Vorwurf der Misswirtschaft hält also einer Prüfung nicht stand.

Nicht vergleichbar
Warum also die Abschaltung? Die Regierung plant die Gründung einer neuen Anstalt – mit 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. So, wie man es jetzt macht, wird man all die internen Kritiker in der ERT los. Zudem wird es einige Zeit lang keine Berichterstattung geben. Das wirft die Frage auf, welche Maßnahmen der griechische Ministerpräsident in den nächsten Wochen und Monaten plant. Worüber wünscht er möglichst keine Berichterstattung? Mit der Situation in Deutschland sind die Geschehnisse in Griechenland nicht zu vergleichen – schon allein wegen der juristischen und rundfunkpolitischen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik. Die öffentlich-rechtliche Verfasstheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihrer definitorischen Staatsferne lässt eine politisch motivierte Schließung oder Abschaltung faktisch nicht zu. Insofern bleibt es ein reines Gedankenspiel, die Vorgänge in Griechenland auf Deutschland zu übertragen. Absolut notwendig ist allerdings eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Sendeauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei wird erheblicher Reformbedarf sichtbar, denn der Verfassungsauftrag verpflichtet ARD und ZDF zur flächendeckenden Versorgung mit Informations-, Bildungs- und Unterhaltungssendungen. Letztere sind sicher im Übermaß, Erstere nur bedingt ausreichend vorhanden. Ein bildendes Fernsehprogramm (kein pädagogisches Bildungsfernsehen) im Sinne von Wissens- und Horizonterweiterung sucht man unterdessen schon seit einiger Zeit vergeblich. Im Gegensatz dazu schielen auch die öffentlich-rechtlichen Sender auf die Quote. Ohne Not übrigens, denn sie müssten es nicht tun, da die Finanzierung ja aus Beitragsgeldern erfolgt. Es werden Moderatoren, Showmaster und Dauertalker zu zum Teil horrenden Gagen beschäftigt, während der klassische Dokumentarfilm im Nachtprogramm landet. Reprisen älterer Filme und Fernsehsendungen oder wenigstens von Filmen mit historischer Bedeutung sieht man sehr selten, dafür färbt die geschichtspolitische Abteilung des ZDF unter Guido Knopp noch jeden NS-Wochenschauschnipsel bunt ein und hält dies für geschichtliche Aufklärung. Der Erwerb teurer Sportübertragungsrechte passt da ins Bild.
Reformbedarf auf drei Ebenen
Angesichts dieser Programmsituation ist ein grundlegendes Umdenken erforderlich. Es kann nicht sein, dass mit Beitragsgeldern auch Sendungen finanziert werden, die sich nur noch graduell vom Privatfernsehen unterscheiden. Eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems hat auf drei Ebenen zu beginnen: Erstens muss die Zusammensetzung der Kontrollgremien dem Stand der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Zweitens ist eine spürbare Verbesserung der Transparenz in den Rundfunkanstalten erforderlich, damit die Bürgerinnen und Bürger lückenlos darüber unterrichtet sind, was mit den Rundfunkbeiträgen geschieht. Drittens schließlich sollte die Programmstruktur überdacht werden, sodass wieder erkennbar wird, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich einmal gegründet wurde: als Institution zur Beförderung der Demokratie. Denn dafür wird er gebraucht.
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