Öffentlich-rechtliche Großbaustelle
Die Begründung der beschlossenen Auflösung des griechischen Staatsrundfunks ERT bleibt vage. Die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland müssen einen derartigen Schritt zwar nicht befürchten, doch auch bei ARD und ZDF besteht reichlich Reformbedarf – nicht nur in puncto Programminhalte.

Griechenland hat den Staatsrundfunk ERT abgeschaltet. Dabei ist es zunächst einmal hilfreich, kurz über die Gründe nachzudenken: ERT bietet derzeit drei staatliche, landesweit ausgestrahlte Fernsehprogramme, sieben landesweit ausgestrahlte Radioprogramme sowie 19 regionale Radiosender. Man verfügt über ca. 2.700 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Vergleich: Das ZDF bietet vier Fernsehkanäle und teilt sich einige weitere mit der ARD, hat fast 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen Etat von über 2 Mrd. Euro. Ist der ERT eine Insel der Glückseligen? Das Durchschnittsgehalt der ERT-Beschäftigten, ob Pförtner, Telefonisten, Sekretärinnen, Redakteure, Auslandskorrespondenten oder Regisseure, beträgt rund 1.000 Euro pro Monat. Die Haupteinnahme für ERT ist die per Stromrechnung einbehaltene Rundfunkgebühr. Sie ist unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte pro Haushalt und betrug ca. 10 Prozent der Stromrechnung. Inklusive Werbeeinnahmen kommen so ca. 300 Mio. Euro zusammen. Seit 2011 soll die ERT einen Vorsteuer-Gewinn in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Der mögliche Vorwurf der Misswirtschaft hält also einer Prüfung nicht stand.