Zweckentfremdet
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Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass ein Embryo nur zu dem Zwecke, eine Schwangerschaft herbeizuführen, künstlich erzeugt werden darf. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur Präimplantationsdiagnostik ist dieser Text nun ad absurdum geführt.

Das Urteil des 5. Strafsenates des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik ist in mehrfacher Hinsicht kritikwürdig. Das Urteil erleichtert eine Fehlentwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin, weil es eine Selektion unter künstlich erzeugten Embryonen erlaubt. Die probeweise Erzeugung einer Überzahl von Embryonen, die anschließend einer Qualitätskontrolle unterworfen werden, widerspricht der Menschenwürde und dem Instrumentalisierungsverbot, das auch das vorgeburtliche menschliche Leben schützt.