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> Politische Konsequenzen aus Prism und Tempora

Wenn der Bock der Gärtner ist

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Zu zögerlich, zu spät: Die Bundesregierung hat bei der Aufklärung des Prism-Skandals versagt. Um das Vertrauen der Bürger zu wahren, muss sie handeln. Eine Anleitung zum Bessermachen.

The European

Der Skandal um Prism und Tempora hat gezeigt: Wir brauchen tief greifende Reformen, um die Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll vor Schnüffelei und Ausspähung zu schützen. Und wir brauchen echte Aufklärung, was die Bundesregierung gewusst hat. Handeln tut not und vier Handlungsfelder sind dabei prioritär.

Dem Bundesinnenministerium die Kompetenz für Datensicherheit entziehen
Wir müssen die Zuständigkeit für die Datensicherheit der Bevölkerung vom Innenministerium auf ein anderes Ministerium verlagern – etwa auf das Bundesjustizministerium, oder eine neu zu schaffende oder fortzuentwickelnde Stelle wie ein politisiertes Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie. Auch ein neues Ministerium für Datenschutz und Datensicherheit käme infrage. Die institutionelle Situation momentan ist paradox: Diejenigen, die das größte Interesse an Datensammlungen haben – die für Sicherheit und Ordnung zuständigen BMI-Beamten –, sind gleichzeitig für Datensicherheit zuständig. Eine schwere institutionelle Fehlsteuerung, vergleichbar mit der Situation von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Pleite von Arthur Anderson, als diese erst berieten und ihre eigenen Beratungsergebnisse anschließend prüften. Bundesminister Friedrich hat schon gezeigt, dass er „Sicherheitsinteressen“ vor Datenschutz den Vorzug gibt: Es sei nun mal Aufgabe von Geheimdiensten, Daten zu sammeln. Problembewusstsein: Fehlanzeige. Im „Neuland“ Internet dürfte Friedrich derart desorientiert sein, dass er selbst dann nichts verstünde, wenn er wirklich versuchte, die Wahrheit über Prism zu erfahren.
Geheimdienstbeauftragten einsetzen
Die bisherigen Überwachungsmöglichkeiten durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste muss neu geordnet, dem PKG ein Geheimdienstbeauftragter zur Seite gestellt werden, der die bestehenden Mechanismen ergänzt. Dieser Beauftragte soll wie die Wehrbeauftragte des Bundestages weitreichende Kontrollmöglichkeiten erhalten. Er ist mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag zu wählen und hat jährlich einen Bericht vorzulegen. Die politische Verantwortung für die Arbeit der Geheimdienste muss dabei bei der Bundesregierung bleiben. Der Beauftragte soll das Recht haben, die Räume von Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst und Bundesamt für Verfassungsschutz unangemeldet zu betreten. Er kann entscheiden, welche geheimdienstlichen Informationen veröffentlicht werden müssen und berichtet regelmäßig über die Arbeit der drei Dienste. Erste Aufgabe wäre es, den BND genauer unter die Lupe zu nehmen und dessen eigentliche Aufgabe – die Beschaffung sicherheits- und außenpolitisch relevanter Erkenntnisse aus dem Ausland bzw. über das Ausland – anzumahnen. Wenn der BND von den Ausspähaktivitäten wirklich nichts gewusst haben sollte, dann stellt sich die Frage nach seiner Existenzberechtigung.
Wirksame Aufklärung voranbringen: Untersuchungsausschüsse in Deutschland und im EP einrichten, juristische Mittel nutzen
Es muss endlich eine wirksame Aufklärung erfolgen. Politisch ist das beispiellose Versagen der Bundesregierung, das Lavieren und scheibchenweise Zugeben der Kooperation von deutschen Sicherheitsdiensten nur durch die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu lösen – auf deutscher, aber auch auf europäischer Ebene. Die Ablehnung der Einsetzung eines solchen Ausschusses im Europäischen Parlament ist ein Skandal und muss revidiert werden. Auch rechtliche Schritte sind zu ergreifen. Die Bundesanwaltschaft muss prüfen, ob sie ein – oder mehrere – Ermittlungsverfahren einleitet, wie von Sigmar Gabriel gefordert. Geheimdienstliche Agententätigkeit und die Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sind strafbar, auch das eine oder andere Staatsgeheimnis wird sich in den Daten befinden. Technische und politische Schwierigkeiten dürfen aber nicht dazu führen, dass ein solcher Rechtsbruch ohne Konsequenzen bleibt, auch wenn das die Strafprozessordnung hergibt. Gleiches gilt für Angst vor „Knatsch“ mit den Amerikanern und Briten sowie die Befürchtung, eine Verurteilung hätte keinen Effekt: Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens würde mehr ins Rollen bringen, als es 100 Reisen von Bundesinnenminister Friedrich tun würden. Auch ist zu fragen, ob die Bundesregierung ihrer Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachgekommen ist. Die hunderttausendfachen, von der Regierung offenbar billigend in Kauf genommenen Grundrechtsverletzungen – Peer Steinbrück spricht von Verfassungsbruch – rechtfertigen eine Überprüfung dieses Versagens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Internationale Standards verbessern: kein Freihandelsabkommen ohne Datenschutz
Zu den Forderungen an die Amerikaner und die Briten muss die Verbesserung internationaler (und europäischer) Standards gehören: der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen, das Verbot der gezielten und verdeckten Wirtschafts- und Industriespionage durch staatliche Geheimdienste sowie die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten hunderttausender Bürger. Sonst darf es keine Gespräche mit den USA über ein Freihandelsabkommen geben. Und selbstredend ist der Datenschutz auf europäischer Ebene weiter zu verbessern. Die Datenschutz-Grundverordnung darf kein zahnloser Tiger werden. Die in der Grundrechtecharta garantierten Rechte sind durchzusetzen – notfalls auch juristisch. Wenn Großbritannien sich weiter weigert, aufzuklären, ist das vielfach angesprochene Vertragsverletzungsverfahren endlich einzuleiten. Hier kann – und muss – die Bundesregierung auch gegenüber der Kommission tätig werden. Und eine gute Gelegenheit, die Vorratsdatenspeicherung in der EU infrage zu stellen, oder zumindest grundlegend zu reformieren, wäre der NSA-Skandal allemal.
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