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Der Bundestag hat die Präimplantationsdiagnostik abgesegnet - leider! Es ist eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Konsequenzen: Behinderung wird als Makel abgestempelt, eine dauerhafte Beschränkung der Methode wird nicht haltbar sein.

Der Bundestag hat am 7.7.2011 eine Entscheidung über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gefällt. Zur Abstimmung standen drei Entwürfe. Weder der Antrag mit einem gesetzlichen Verbot der PID noch der Antrag, bei dem mit der PID nur die Lebensfähigkeit hätte geprüft werden können, erhielten eine Mehrheit. Die meisten Stimmen erhielt der Entwurf für das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG), mit dem die PID grundsätzlich verboten, wenngleich unter bestimmten Bedingungen zugelassen wird. Diese sind zum einen eine genetische Disposition eines oder beider potenzieller Eltern, die mit dem hohen Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit verbunden ist. Das Gesetz erläutert den Begriff „schwerwiegend“ nicht näher und verweist auf das Embryonenschutzgesetz. Damit wird auch die Untersuchung von spätmanifestierenden Erkrankungen, die durch das Gendiagnostikgesetz verboten ist, ermöglicht. Zum anderen ist die Präimplantationsdiagnostik zulässig, wenn damit eine schwerwiegende Schädigung des Embryos vorgenommen werden kann, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.