Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
> Noch drei Jahre Schwarz-Gelb

Es geht noch schlimmer

Artikel vom

Nichts läuft in Berlin – das ist schlimm genug. Doch steht die Regierung wenigstens zu den Grundwerten unseres Gemeinwesens? Die Debatte um Hartz-IV-Bezüge lässt Schlimmes erahnen.

The European

Schwarz-Gelb wird nicht als gute Regierung in Erinnerung bleiben. Kaum etwas stimmt, angefangen vom obsoleten Koalitionsvertrag bis hin zu den Personalien. Die murksigen Inhalte überzeugen ebenso wenig wie die miserable Organisation der Alltagsarbeit. Verbessern reicht hier nicht. Echter Wandel wäre nötig, um in den kommenden drei Jahren noch etwas nachhaltig Positives zu bewegen. Die Frage ist jedoch, ob dies das Ziel der Koalitionspartner ist. Das ist schlimm, aber es geht schlimmer. Denn noch ist nicht entschieden, ob die Bundesregierung uneingeschränkt zu den grundlegenden Prinzipien unseres Gemeinwesens steht. Dies wird sich insbesondere bei der Neuregelung von Hartz IV zeigen.

Hartz IV soll Menschen in Arbeit zwingen
Hartz IV ruht auf drei Prinzipien: Einschüchterung, gezielter Verarmung und gesellschaftlicher Abwertung. Diese Faktoren sollen Menschen in Arbeit zwingen, für die größtenteils keine Arbeit vorhanden ist. Sie sollen den qualitativen Unterschied spürbar machen zur Welt der Armutslöhne. Diese hat die deutsche Politik in den letzten Jahren mit Eifer aufgebaut. Sie gilt als erreichbare Alternative zum Bezug von Arbeitslosengeld II. Sie ist eine Nebenhölle, geschaffen, um eine Alternative zum Hauptraum des Leidens anbieten zu können. Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010 offiziell. Grundlegende Bestandteile der Hartz-Gesetze sind verfassungswidrig. Beamte haben die Höhe des Existenzminimums, das durch Hartz IV abgedeckt werden soll, auf politische Weisung hin festgelegt. Das Ergebnis: Der Hartz-IV-Satz deckt den täglichen Bedarf eines gesunden, am gesellschaftlichen Leben teilnehmenden Bürgers keineswegs. Insbesondere die FDP fühlt sich von diesem Urteil recht unberührt. Ihr fällt seit dem Richterspruch nichts Besseres ein, als sich wohlfeil um den Erhalt des Lohnabstandsgebotes zu sorgen. Arbeit solle sich doch mehr lohnen als der Bezug von staatlichen Geldern. Doch das Lohnabstandsgebot ist nichts als ein zynisches Feigenblattargument, seit Hungerlöhne und stagnierende Gehälter das Lohnniveau im unteren Einkommensdrittel auf ein Minimum gedrückt haben. Darauf ist gerade die FDP besonders stolz, nutzt es den Arbeitgebern doch massiv bei der Erwirtschaftung ihrer obszönen Rekordgewinne.
Alles unwichtig, solange die Löhne im Keller bleiben
Aus dieser Logik heraus lautet das Argument der FDP nun, dass Hartz IV nicht steigen dürfe. Die Höhe dieser willkürlichen Almosenzahlung übersteige dann ja das Niveau vieler Billiglöhne. Menschenwürde, bürgerliche Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe – alles unwichtig, solange die Löhne im Keller bleiben. Angesichts dessen stellt sich der Regierung die Gretchenfrage: Wie hältst du es mit der Verfassung? Welchen Wert hat das Sozialstaatsprinzip als tragende Säule unserer gesellschaftlichen Verfasstheit? Wofür steht Schwarz-Gelb: eine Ausweitung der gesellschaftlichen Teilhabe und Stärkung der Demokratie? Oder doch lieber wachsende ökonomische Polarisierung bei anhaltender politischer Apathie? Gerade am Beispiel des Hartz-IV-Bezugs von Kindern wird sich das zeigen. Sie sind die Schwächsten unserer Gesellschaft, schutzbedürftig im ehrvollsten Sinn. Heute sind sie im Hartz-System schlicht den Bruchteil eines Erwachsenen wert. Mit wie viel Schande will sich die deutsche Politik noch belegen? Wie viel länger wird sie sich dem Verdacht aussetzen, die Grundlagen unserer Verfassung bestenfalls als lästige Hürden zu sehen, die es elegant zu umschiffen gilt? Der bisherige Verlauf der Diskussion lässt Schlimmes ahnen.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!
Neuen Kommentar schreiben