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> Nach Todesurteil gegen indische Vergewaltiger

Denkfehler Todesstrafe

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Trotz vieler guter Argumente gegen die Todesstrafe erfreut sie sich bei Umfragen einer gewissen Beliebtheit. Warum eigentlich?

The European

Am 13.9.2013 wurden in Indien vier Täter einer Gruppenvergewaltigung, die weltweit Abscheu hervorrief, zum Tode verurteilt. In Indien ist diese Strafe möglich, in Deutschland nicht. Wenn man die Kommentare zu diesem Urteil betrachtet, scheinen viele Deutsche das sehr zu bedauern. Und beileibe nicht nur die üblichen Todesstrafenfans der NPD, die sich die Einführung der Todesstrafe ausdrücklich auf ihre Fahne geschrieben hat. Auch ganz „normale“ Bürger geraten vor Begeisterung über diese archaische Strafe in Schnappatmung. Glücklicherweise ist die Wiedereinführung dieser Strafe in Deutschland nicht möglich. Jedenfalls nicht, solange es extremistischen Verfassungsfeinden nicht gelingt, "das Grundgesetz und damit den demokratischen Rechtsstaat in einem Staatsstreich wegzufegen()":http://wallasch.twoday.net/stories/demokratie-des-todes/.

Das Verbot der Todesstrafe leitet sich aus der Würde des Menschen ab
„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ So einfach und für jeden verständlich können Gesetze sein. So steht das da in Art. 102 GG, ohne Wenn und Aber. Und daran kann auch nichts geändert werden. Dafür gibt es die sogenannte Ewigkeitsgarantie. Ja, sie haben richtig gelesen. Das Grundgesetz hat eine Ewigkeitsgarantie. Okay, nicht das ganze Grundgesetz, aber die Art. 1 Abs. 1 bis 3 GG und Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG. Die gelten bis zum Ende aller Zeiten Deutschlands. Während grundsätzlich der Bundestag mit einer Zweidrittel-Mehrheit das Grundgesetz ändern kann, haben die in die Zukunft schauenden Verfassungsväter und Mütter das für bestimmte ihnen ganz wichtige elementare Regeln ein für allemal verhindert. bq. Art. 79 Abs. 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Der ein oder andere Oberschlaue wird jetzt anmerken, dass da aber nichts von Art. 102 GG drinsteht. Ja richtig, aber nur auf den ersten Blick. Weil das Verbot der Todesstrafe sich aus dem Prinzip der Menschenwürde ergibt, ist es nichts mit Ändern, denn die Menschenwürde wird durch Art. 1 GG geschützt. Das wissen natürlich auch die braunen Jungs, aber – und das ist ja das Erschreckende – sie wissen auch, dass ihre Forderung nach Einführung der Todesstrafe durchaus auf fruchtbaren oder besser furchtbaren Boden fällt. Sie wissen, dass sie die von ihnen ohnehin verhasste Verfassung dafür abschaffen müssten, dass es also nur geht, wenn sie das System kippen. Und das ist ja das eigentliche Ziel. Sei’s drum. Denen geht’s ja nicht um Gerechtigkeit, sondern um Propaganda.
Rache hat in der Strafjustiz nichts verloren
Aber lassen wir die einfach mal weg und wenden uns den eigentlich friedfertigen Menschen zu, die sich trotzdem für die Todesstrafe erwärmen oder sogar begeistern können. Woran mag das liegen? Immer wenn ich gegen die Todesstrafe argumentiere, bekomme ich wütende Kommentare um die Ohren gehauen, wie: „Wenn das ihr Kind gewesen wäre, würden sie nicht so reden.“ Und ja, es mag sein, dass ich aus Wut, Trauer, Hass und Rachegefühlen auf die Idee kommen könnte, zu morden. Ich glaube, das könnte bei jedem unmittelbar Betroffenen passieren. Vor solchen Gefühlen ist wohl niemand gefeit. Sie sind verständlich und normal. Aber, auch wenn man von Vater Staat und Mutti Merkel spricht, die beiden sind nicht die Eltern eines Opfers. Der Staat und die Justiz sind keine Personen, sie haben keine Gefühle, auch keine Rachegefühle. Rache hat in der Strafjustiz nichts verloren. Rache ist kein Strafzweck. Volkszorn kein Argument. Was wäre das denn für ein Staat, der seine eigenen Bürger umbringt? Hatten wir doch schon mal. Wenn man nämlich einmal damit anfängt – und sei es nur für die allerschlimmsten und angeblich allerklarsten Fälle – gewöhnt man sich an bewusstes Töten und hält es dann für etwas, was in Ordnung ist. Etwas, was man selbst ja notfalls auch mal machen kann. Etwas, was allgemein die Hemmschwelle für das Töten von Menschen senkt.
Die meisten Mörder sind Ersttäter
Das Argument der Abschreckung von potenziellen Straftätern durch die Todesstrafe zieht auch nicht. Dann müssten die schweren Straftaten in Ländern, in denen die Todesstrafe verhängt wird, ja deutlich niedriger liegen. Oder die Straftaten müssten deutlich mehr werden, wenn ein Land die Todesstrafe abgeschafft hat. Ist aber nicht so. Warum sollte es auch? Welcher Mörder glaubt schon, dass er erwischt und bestraft wird? Und warum sollte ein Vergewaltiger nach der Tat noch das Risiko vom Opfer verraten zu werden eingehen und es am Leben lassen, wenn ihm schon für eine Vergewaltigung die Todesstrafe drohen würde, wie manche fordern. Der müsste ja bescheuert sein. In diesem Fall würde die Todesstrafe das Risiko für das Opfer, ermordet zu werden, sogar noch erhöhen. Ja, aber ein toter Mörder kann keine Wiederholungstat begehen. Stimmt. Kann er aber auch nicht, wenn er im Knast sitzt. Lebenslang. Manch einer kommt dann noch mit dem Kostenargument. Und auch das zieht nicht wirklich. Außerdem ist die Zahl der Serien- oder Massenmörder außerhalb staatlicher Funktionen wie Diktatoren, Rebellenführern und durchgeknallten Generälen relativ gering. Die meisten Mörder sind Ersttäter. Auch wenn deren Unterhaltungswert natürlich nicht so hoch ist wie der des kranken Serienkillers, der die Thrillerwelt bewohnt. Richtig blöd ist die Todesstrafe natürlich, wenn man später bemerkt, dass man den Falschen erwischt hatte. Ganz üble Sache, nicht nur für den Henker, sondern auch für diejenigen, die so ein Fehlurteil gesprochen haben, und ganz besonders für den Staat als Hüter des Rechts und als Beschützer seiner Bürger. Es ist schon nahezu unmöglich, das erlittene Unrecht einer Freiheitsstrafe durch Geldleistungen wiedergutzumachen, weil es kaum etwas Schlimmeres geben kann, als zu Unrecht verurteilt zu werden. Die psychischen Folgen zerstören einen Menschen. Er kommt niemals so aus dem Gefängnis, wie er hineingegangen ist. Einem Getöteten können wir aber gar nichts mehr gutmachen. Blumen aufs Grab? Seine Angehörigen würden sich herzlich bedanken. Fragen Sie mal die Mutter des nach fünf Jahren Haft rehabilitierten, unschuldig verurteilten Lehrers Arnold, wie so etwas sich anfühlt. Wenn der Sohn nach so einer Zerstörung der Existenz gestorben ist. "Und dass ein erheblicher Anteil unserer Urteile falsch sind, ist kein Geheimnis()":http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/6822-fehlurteile-in-der-deutschen-justiz.
Ein perfider Trick
Es gibt noch eine ganze Reihe bekannter Argumente gegen die Todesstrafe, aber trotzdem bleibt deren unheimliche Beliebtheit. Eine Erklärung dafür mag darin liegen, dass diejenigen, die sie propagieren, sich mit den Argumenten gar nicht beschäftigen. Oder nicht beschäftigen wollen. Vielleicht glauben sie, mit dem Tod eines Täters sei ein Problem weniger auf der Welt und man könne nach der Hinrichtung entspannter weiter leben. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wer sich für die Todesstrafe ausspricht, bedient sich gerne der Argumentation: Wer andere tötet, habe sein Recht auf Leben verwirkt. Ist doch lustig, wenn man das mal konsequent durchspielt, oder? Da wären die Fans der Todesstrafe ja schnell ausgerottet. Das Ganze wird dann noch untermauert mit dem Spruch, dass das doch Bestien und keine Menschen mehr seien, die solche Taten begehen. Und an diesem Punkt kommen wir dem eigentlichen Problem schon ganz nahe. Es geht offenbar gar nicht so sehr darum, eine gerechte Strafe für ein Verbrechen zu finden, sondern sich rigoros von den Tätern abzugrenzen. Das geht am leichtesten, wenn man ihnen das Menschsein abspricht und sie zu Monstern deklariert. Der Trick funktioniert ja auch bei PC-Spielen. Menschen abschlachten macht ja kaum einer, aber reihenweise Zombies oder Aliens zerballern, dass sie in Stücke fliegen, das bringt Punkte. Und damit rettet man die Menschheit. Nein, tut man nicht. Man will sich nur davor beschützen, darüber nachzudenken, dass das Böse, das in diesen Taten zum Ausdruck kommt, in jedem Menschen steckt, zur menschlichen Natur gehört. Wir sind nun mal die Nachfahren von denen, die überlebt haben. Nicht die derjenigen, die mit der Keule erschlagen wurden. In manchen steckt mehr, in anderen weniger Böses. Aber nur in Heiligen steckt nichts davon, sagt man. Die Todesstrafe dient dazu, sich damit nicht beschäftigen zu müssen. Sich nicht selbst fragen zu müssen, wie viel Böses man zu tun bereit wäre oder wie viel Böses in einem selbst steckt. Die Menschen in Gut und Böse aufzuteilen und die Bösen gleich zu Unmenschen zu erklären, mit denen man selbst nichts gemeinsam hat, ist da ein bequemer Ausweg. Das Recht, andere zu töten, gönnt man sich erst mal bei Verbrechern, dann kann man es aber auch beliebig ausdehnen auf Anhänger bestimmter Religionen, auf Menschen, die die einen Freiheitskämpfer und die anderen Terroristen nennen oder auf Menschen anderer Hautfarbe. Wenn der Mensch einmal mit dem Töten angefangen hat, ist er schwer zu bremsen, solange man ihm irgendeine Rechtfertigung bietet. Das sollte man sich immer mal wieder bewusst machen. Die Vergewaltiger in Indien zu töten, befriedigt vielleicht ein Gefühl der Massen, es gibt dem Mob, was er will. Kreuziget ihn, ist ja nichts Neues. Aber diese Tötung würde ja nichts an den Ursachen des Verbrechens, an der Situation der Frauen in Indien und anderswo, an der gesellschaftlich geduldeten Gewalt, der Ignoranz der Polizeibehörden oder an den sozialen Gründen für solches Verhalten ändern. "Es wäre mehr eine Art Pofallaisierung des Problems()":http://pofallabeendetdinge.de/. Täter tot, kein Problem mehr da. Stimmt vermutlich nur für die Täter selbst, die nach der sicherlich unangenehmen Hinrichtung auf ihre Art wieder frei wären. Lebenslang im Knast zu sitzen, halte ich für eine schwerere Strafe.
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