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> Macht der Gewerkschaften

Mit Erpressung in den Arbeitskampf

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Solange die deutsche Gewerkschaftsregelung chaotisch bleibt, wird es auch nicht weniger Arbeitskämpfe geben. Die Zeit drängt, denn bislang können wenige alles lahmlegen.

The European

bq. Mann der Arbeit aufgewacht! Und erkenne deine Macht! Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will! Diese Strophe aus dem „Bundeslied für den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“ von 1863 scheint wieder ganz aktuell zu sein. Warnstreiks lassen noch vor Aufnahme von Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitgebern S-Bahnen und Busse stillstehen und die Vorfeldmitarbeiter versuchten tagelang, den größten deutschen Flughafen bei Frankfurt am Main lahmzulegen. Handelte es sich bei Ver.di „nur“ um einen Einschüchterungsversuch einer der größten deutschen Gewerkschaften, so kommt bei dem von der Fraport AG betriebenen Rhein-Main-Airport das mit veritabler Hebelwirkung angesetzte Muskelspiel einer sogenannten Sparten- oder Zwerggewerkschaft zum Tragen. Dahinter steckt ein arbeitsrechtlich umstrittenes Erpressungsmanöver einer Funktionselite, die mit gerade einmal 200 Mitarbeitern einen Flughafen mit 21.280 Mitarbeitern unpassierbar machen möchte.

Die Macht, alles zu blockieren
In Deutschland ist das Streikrecht über Jahrzehnte ausschließlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeits- und des Bundesverfassungsgerichts als Richterrecht entwickelt worden. Es gibt bislang keine bundesgesetzliche Regelung für den Arbeitskampf. Die grundgesetzliche Verfassung scheint in Artikel 9 Abs. 3 die Bildung auch von Spartengewerkschaften und sogar deren Agieren zu Lasten einer Mehrheit der Arbeitnehmer nahezu schrankenlos zu gewährleisten: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ Das Bundesarbeitsgericht selbst gab im Jahr 2010 den bis dahin gültigen, aber nie konsequent umgesetzten Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ auf. Bis dahin hatte gegolten, dass die Gewerkschaft, die die meisten Mitarbeiter in einem Betrieb organisiert, auch in ihrem Tarifvertrag die Entlohnungsbedingungen für den jeweiligen Betrieb insgesamt regelt. Inzwischen gründeten die Techniker bei der Lufthansa eine eigene Gewerkschaft, in Chemiekonzernen und Flughäfen organisierten sich die Betriebsfeuerwehren und in den Häfen werden die Fahrer der Container-Greifwagen von einer neuen Gewerkschaft umworben. Piloten, Flugbegleiter, Fluglotsen, Lokführer und Ärzte haben schon länger ihre Spezialgewerkschaften. Sie alle haben die Macht, in ihren Betrieben alles zu blockieren. Wenige Mitglieder einer schlagkräftigen Funktionselite können so große Unternehmen und von diesen abhängige Wirtschaftszweige und lebenswichtige Verkehrsadern bis hin zum öffentlichen Leben lahmlegen. Mit dieser Blockademacht versuchen Funktionseliten, zum Teil bis zu siebzigprozentige Lohn- und Gehaltssteigerungen durchzusetzen. Dabei geht es schon lange nicht mehr um die Ausbeutung von Arbeitern durch Unternehmer, sondern vielmehr um einen horizontalen Verteilungskampf der Arbeitnehmer untereinander. Nachdem nun auch den ersten Arbeitsgerichten schwant, dass zumindest als Solidaritätsstreiks bezeichnete Unterstützungsstreiks von Fluglotsen zugunsten der Spartengewerkschaft für Flugsicherung (GdF), in der sich die Vorfeldmitarbeiter organisiert haben, einen riesigen gesamtwirtschaftlichen Schaden anrichten und diese arbeitsrechtliche Erpressung vollkommen unverhältnismäßig ist, will jetzt auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit einer Gesetzesinitiative gegensteuern. Im Arbeitsministerium denkt man über ein „Gesetz zur Tarifeinheit“ nach, um die Wirtschaft aus der „Geiselhaft“, wie sich der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Michael Fuchs (CDU) ausdrückte, zu befreien. Die FDP erwägt eine Quotenregelung etwa im Sinne eines „Quotenmodells“, bei dem kleinere Gewerkschaften dann Tarifverträge abschließen könnten, wenn in diesen mindestens 25 oder 50 Prozent aller Mitarbeiter in einem Betrieb organisiert sind. Die SPD fordert, „Partikularstreiks“, die zu einer „Entsolidarisierung unter den Beschäftigten“ führten, entgegenzutreten. Eine erste gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts scheint bevorzustehen.
Niemand möchte sich die Finger verbrennen
Dabei wäre eine Rückkehr zum Grundsatz „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zwar die einfachste, aber auch wegen der Widerstände aus den Gewerkschaften insgesamt kaum umsetzbare Lösung. Renommierte Juristen haben zudem Bedenken wegen verfassungsrechtlicher Probleme einer gesetzlichen Einschränkung der in Artikel 9 Abs. 3 verbürgten Koalitionsfreiheit. Man könnte aber erwägen, den Arbeitgebern unter dem Gesichtspunkt einer fairen Kampfparität ein Kündigungsrecht zuzugestehen. Ob sich der Gesetzgeber aber am Ende des Tages tatsächlich zu einer Regelung aufrafft, steht in den Sternen. Denn wenn sich der Rauch eines aktuellen Arbeitskampfes erst einmal verzogen hat, wagt zumeist niemand mehr, sich hier die Finger weiter zu verbrennen. Deshalb sollten die Unternehmen vorausschauend agieren und damit beginnen, die Spezialkompetenzen von Mitarbeitern oder Zulieferern in Schlüsselfunktionen auf mehr Köpfe zu verteilen und die entsprechenden Aufgaben, wo eben möglich, auszulagern oder in alternativen Strukturen aufzubauen. Sonst stehen auch beim nächsten Umverteilungskampf einer Funktionselite zu Lasten der Gesamtbelegschaft wieder alle Räder still, wann immer eine kleine Gruppe an den Schalthebeln es denn so will.
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