Ideen verboten
Absurd, aber wahr: Das Leistungsschutzrecht soll sich vor allem gegen jene wenden, die mit besseren Diensten gegen traditionelle Verlage antreten.

Man nehme ein x-beliebiges Newsportal, der soliden Argumentation halber am besten ein deutsches. Jeder Artikel dieses Portals ist mit einer einzigartigen URL versehen, damit er im World Wide Web zu finden ist. Wäre ja auch blöd, wenn da was durcheinander geräte. Sieht man sich die URL eines Artikels dieses x-beliebigen Newsportals genauer an, wird man darin eine Zahl von mindestens drei Stellen finden, meistens sind es mehr. Diese Zahl hat ihren guten Grund: Wer möchte, dass dieser Artikel auch beim Aggregator Google News gelistet wird – und damit mittlerweile auch bei Suchanfragen zum Thema prominenter platziert – muss sie in die URL einpflegen. Keine Zahl, keine Treffer in Google News, kein Traffic, der über diesen Aggregator auf das eigene Angebot vermittelt wird und sich dort zu Geld machen lässt.