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> Lobbyismus und die Parlamentarier

Das Recht auf Gehör

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Politiker sollten Lobbyisten gut zuhören. Nur so könnten sie lernen, sagt die ehemalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer. Sie beklagt, dass Lobbyismus zu einem Schimpfwort verkommen sei. Dabei haben Unternehmen ein Recht darauf, ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.

The European

Der Begriff des Lobbyismus hat längst die unauffällige Ebene der Beschreibung eines Vorgangs verlassen. Er rangiert nun ganz oben auf der Liste der schmutzigen Wörter, die für die Beschreibung der hässlichen Seite von Politik benutzt werden. Ein Generalverdacht unterstellt, dass entweder Politiker willenlos den trickreich formulierten Lobbyisteninteressen erliegen, oder – schlimmer noch – sich dafür entlohnen lassen, den Interessen Geltung zu verschaffen. Allerdings: Geht man auf den Kern des Begriffs Lobbyismus zurück, dann beschreibt er einfach nichts anderes als den Versuch von Akteuren jeder Art, ihre Interessen gegenüber der Politik zu vertreten. Das ist in einem offenen politischen System legitim und sogar notwendig, schließlich soll die Politik ja die Interessen der Menschen in diesem Land repräsentieren. Und doch gibt es gute Gründe für ein Unbehagen – und Möglichkeiten, die Ursachen für das Unbehagen zu beseitigen. Dass Lobbyismus immer mehr zu einem Schimpfwort geworden ist, ist entstanden aus der Entwicklung, dass der Lobbyismus den wohl eingehegten Bereich der öffentlich bekannten Verbände wie etwa BDI oder DGB verlassen hat und sich immer mehr zu einer Interessenvertretung von einzelnen Unternehmen und auch Vereinigungen entwickelt hat, die sich professioneller Hilfe bedienen.

Lobbyismus ist heute weniger sichtbar
Zweifellos hat ein Unternehmen das Recht, seine Anliegen sichtbar und hörbar zu machen. Dabei ist es naturgemäß mit mehr Mitteln zur Verfolgung seiner Interessen ausgestattet als etwa ein Verband, der die gesellschaftlichen Anliegen zum Beispiel von Menschen mit einer seltenen Krankheit vertritt. Wird von Forderungen von Gruppen mit einem sozialpolitischen oder bürgerrechtlichen Fokus gesprochen, werden sie in der Regel auch dann nicht als Lobbyisten bezeichnet, wenn sie ihrem Anliegen mit beträchtlichem Aufwand Gehör verschaffen. Dass Lobbyismus heute unauffälliger, eleganter und damit auch weniger sichtbar agiert, gibt ihm beträchtlichen Einfluss. Es sind gerade Unternehmen und Industrieverbände, die professionelle Unterstützung für ihre Interessenvertretung in Anspruch nehmen können. Die Kritik daran muss aber mehr bieten als den wohlfeilen Verweis auf verdeckte Aktion.
Politiker müssen sich besser informieren
Um dem Vorwurf der undurchsichtigen Einflussnahme zu begegnen, ist es notwendig, die Beziehungen immer und überall offenzulegen. Erste Versuche dazu gibt es, dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden. Demnach soll ein verbindliches Lobbyisten-Register beim Parlament eingeführt werden zusammen mit einer Verpflichtung zur Veröffentlichung der konkreten Beziehungen zwischen Lobbyisten und ihren Auftraggebern, die zudem auch den Regeln zur Wahrhaftigkeit und Transparenz in ihrem konkreten Vorgehen verpflichtet sind. Ein entsprechender Vorschlag der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) und der Organisation Transparency International liegt vor. Sich auf dieser Grundlage verbindlich zu verständigen, kann helfen, dem Misstrauen zu begegnen. Mögen auch viele Lobbyisten in der Berliner Republik unterwegs sein – am Ende entscheiden die Politik, die Abgeordneten, das Parlament. Es ist ihre Aufgabe und ihre Pflicht, sich zu informieren über die Notwendigkeit und die Angemessenheit einer gesetzlichen Regelung und deren Folgen. Dazu können und müssen sie Lobbyisten anhören. Sie können dabei sicher viel lernen – aber am Ende müssen sie erklären, inwiefern ihre Entscheidung dem Interesse der gesamten Bevölkerung gerecht wird.
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