Im Knast statt On Air
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Das deutsche Medienrecht ist veraltet. Wer neue Live-Formate im Internet betreiben will, steht mit einem Bein im Gefängnis.

"Das erste virtuelle Blogger Camp":http://schleeh.de/livestream-blogger-camp-nurnberg-2012 mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“: „Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.