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> Letzte Rettung in Karlsruhe

Lass sich retten wer kann

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ESM und Fiskalpakt bedrohen die Souveränität des Parlaments. Nur das Bundesverfassungsgericht kann den Bundestag noch vor sich selbst schützen.

The European

Bremser, Zauderer, Verhinderer: So und anders lauteten anfangs einige unbedachte Kommentare als von mehreren Seiten Klagen beim Bundesverfassungsgericht zum Euro-Krisenfonds (ESM) und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin angekündigt wurden. Manch einer verstieg sich sogar so weit, die Klägerinnen und Kläger als „Anti-Europäer“ zu brandmarken. Die Bundesregierung, allen voran Finanzminister Schäuble, mahnte die Verfassungsrichter zur Eile – ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als höchstes deutsches Gericht ist Hüterin der Verfassung. Es ist das bedeutendste Organ der Judikative – der rechtssprechenden Gewalt in unserem Staat und damit auch Teil der vom Grundgesetz vorgesehenen Gewaltenteilung. Die Verfassung schreibt vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz). Sie wird von Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. Diese drei Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Wenn nun also das Bundesverfassungsgericht in Eilanträgen über die vom Parlament getroffenen Entscheidungen zu ESM und Fiskalpakt entscheiden muss, so ist das ein ganz legitimer, verfassungsgemäßer Vorgang im Rahmen der Gewaltenteilung. Zumal das Bundesverfassungsgericht sich nicht willkürlich selbst Sachverhalte aussuchen und einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung unterziehen darf. Vielmehr enthalten Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz abschließende Zuständigkeitskataloge, wer berechtigt ist Anträge in welcher Form beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Bevor das Bundesverfassungsgericht prüfen darf, bedarf es immer erst einer Klage, in der eine Verfassungsverletzung gerügt wird.

Fahrlässige Selbstentmachtung
So haben sich unter anderem die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ gefunden, um Anträge zur verfassungsmäßigen Überprüfung der verabschiedeten Gesetze zu ESM und Fiskalpakt beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Sind sie mit dem Grundgesetz vereinbar und wie weit reicht der Spielraum der Karlsruher Richter? Diese Fragen werden bis zum 12. September 2012 zu entscheiden sein. Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich die benötigte Zeit für eine tiefgreifende juristische Prüfung. Wenn man sich die Tragweite der im Bundestag beschlossenen Gesetze anschaut, dann ist diese Zeitspanne auch angemessen. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund des hohen Zeitdrucks bei der Abstimmung für die meisten Bundestagsabgeordneten, die diesen Gesetzen ihre Zustimmung gegeben haben, die Folgen nicht absehbar waren. Das übernehmen nun auf Grund unseres Eilantrags die Karlsruher Richter. Sie prüfen genau, ob die verabschiedeten Gesetze völkerrechtliche Verträge begründen, die nicht mehr aufzulösen sind. Wäre das der Fall, ließen sich die Verträge selbst dann nicht mehr außer Kraft setzen, wenn das Bundesverfassungsgericht später feststellte, dass sie verfassungswidrig seien. Deshalb ist die Überprüfung so eminent wichtig. Mit den Gesetzen zu ESM und Fiskalpakt gäbe der Bundestag für immer sein Haushaltsrecht an unzureichend legitimierte EU-Organe ab. Ob dies mit dem Artikel 79 des Grundgesetzes vereinbar ist, werden die Karlsruher Richter bis zum 12. September intensiv prüfen. Ich halte den Gedanken für abwegig, dass durch die einige Zeit in Anspruch nehmende Prüfung des Bundesverfassungsgerichts die europäische Integration aufgehalten würde. Es geht hier um viel mehr: Es geht um die unumkehrbare Selbstentmachtung des Deutschen Bundestages zu Gunsten nicht demokratisch gewählter Organe der Europäischen Union, die später nach eigenem Gutdünken über die Haushaltspolitik mit Europabezug in den Mitgliedsländern entscheiden sollen. Das sollte sich jeder, der dem Bundesverfassungsgericht oder den Klagenden eine Verzögerungshaltung vorwirft, deutlich vor Augen führen.
Die Politik muss das Heft wieder in die Hand nehmen
Im Gegensatz zu diesen EU-Organen ist das Bundesverfassungsgericht als ein tragendes Element der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland demokratisch gewählt. Auch für das Bundesverfassungsgericht gibt es, wie für alle übrigen oberen Bundesgerichte, einen Richterwahlausschuss. Seine demokratische Legitimation erlangt der Richterwahlausschuss durch seine Zusammensetzung – zur Hälfte demokratisch gewählte Volksvertreter aus dem Bundestag, wobei diese vom Bundestag selbst durch Verhältniswahl gewählt werden, und zur anderen Hälfte die 16 Landesjustizminister. Geeignete Bewerber für das Amt eines Verfassungsrichters dürfen von den Ländern und von den Mitgliedern der Bundestages zur Wahl vorgeschlagen werden. Gemessen an der Tragweite der zu treffenden Entscheidung ist das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts, sich für diese Eilanträge außergewöhnlich viel Beratungszeit zu nehmen, ein gutes Zeichen für die Demokratie. Denn gerade um die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland geht es in den eingereichten Klagen. Und es geht im Kern auch darum, dass die Politik das Heft des Handelns wieder in die Hand nimmt und sich nicht von Banken und Finanzmärkten treiben lässt.
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