Gleiches Recht für alle!
Informationsfreiheit bedeutet nicht Kostenfreiheit. Schon heute gibt es ein Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen und andere Werkmittler. Warum also nicht auch für Verlage?

Presseinhalte müssen zunehmend digital angeboten werden, um gelesen zu werden. Denn vor allem jüngere Leser entscheiden sich nicht mehr dafür, die gedruckte Zeitung oder Zeitschrift zu kaufen, sondern informieren sich über das Internet in der Erwartung, dort die Informationen kostenfrei zu erhalten. In manchen Kreisen scheint die Vorstellung zu bestehen, Informationsfreiheit bedeute, sich "kostenlos im Internet bedienen":http://www.theeuropean.de/tabea-roessner/6259-leistungsschutzrecht-im-internet zu dürfen. Dass das auf Dauer nicht hinnehmbar ist, sollte eigentlich jedermann einleuchten. Die Argumentation der Gegner dieses Vorhabens ist deshalb nicht verständlich. Die Informationsbeschaffung und -aufbereitung ist kostspielig. Andererseits besitzen die Verlage, die diese Kosten aufbringen, heute kein Eigentumsrecht an den Früchten ihrer Arbeit. Das stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil auf den digitalen Märkten der Gegenwart und Zukunft dar.