Illegales Silber
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Der Ankauf von Steuer-CDs ist nach schweizerischem und deutschem Recht strafbar. Die Opposition befindet sich mit ihrem Verhalten auf dem Holzpfad.

In der Vergangenheit haben es die Schweizer Banken den deutschen Steuerhinterziehern nicht wirklich schwer gemacht. Doch die Steuerphilosophie, wonach in der Schweiz nur derjenige Steuern zahlen soll, der die dortige Infrastruktur beansprucht, lässt sich schon länger nicht mehr aufrechterhalten. Vor allem im Zuge ihrer „Weißgeldstrategie“ beginnt die Schweiz mehr und mehr, ihren Finanzmarktstandort internationalen Usancen bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung anzupassen. Auf dieser Basis und nach beharrlichem Agieren hinter verschlossenen Türen konnte schließlich ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ratifiziert werden. Zugegeben, das Abkommen war nicht perfekt. Man mag mit guten Gründen Lücken und „Schlupflöcher“ anprangern und auch ernst zu nehmende Bedenken in Bezug auf die dort vorgesehene Amnestie für Steuersünder ohne Vermögensoffenlegung äußern. Diese Bedenken sind besonders in den Fällen gerechtfertigt, in denen die Pauschalierung und Amnestiewirkung zu einer Besserstellung derer führt, die in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben. Gleichzeitig muss man aber auch anerkennen, dass das Abkommen ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen zwei souveränen Staaten mit unterschiedlichen Interessen darstellte. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Schweiz, die ihren Bankkunden auch in Zukunft Diskretion gewähren will. Auf der anderen Seite ist es Ziel der Bundesrepublik, ihre Steueransprüche in der Schweiz durchzusetzen und Steuerhinterziehungen zu begegnen. Solche Interessenskonflikte können nur durch einen Kompromiss gelöst werden, bei dem jede Seite mehr oder weniger schmerzliche Konzessionen machen muss.