Der Promi ist der Dumme
Die Unschuldsvermutung des deutschen Strafrechts gerät ins Hintertreffen, sobald sich das Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten richtet. Dies wird derzeit am Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann deutlich.

Unter dem Deckmantel des Begriffs "Person des öffentlichen Lebens" wird dem öffentlichen Interesse an Informationen aus der Privatsphäre des Prominenten der Vorzug vor seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gegeben. Dies führt dann dazu, dass auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in gewisser Weise öffentlich geführt wird. Dies, obwohl es auch ausreichend wäre, sich darauf zu beschränken, die Tatsache des Ermittlungsverfahrens und den Gegenstand bekanntzugeben, ohne dass Details an die Öffentlichkeit gelangen. Hierbei darf man natürlich nicht einseitig die Justiz unter den Verdacht stellen, die Details an die Medien weitergegeben zu haben. Auch die anderen Verfahrensbeteiligten haben hierzu die Gelegenheit und sind in der Verantwortung.