Beitrag teilen

Link in die Zwischenablage kopieren

Link kopieren
Suchfunktion schließen
> Kommunen erheben immer mehr Bagatellsteuern

Eine Goldhamster-Steuer?

Artikel vom

In ihrer Finanznot erheben Kommunen Steuern auf alles Erdenkliche. Das führt zu absurden Resultaten. Eine Reise durch Steuer-Deutschland.

The European

Trotz sprudelnder Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer, ihren Anteilen an der Lohn-, Einkommen- und der Umsatzsteuer sowie der den Kommunen zufließenden Grundsteuer kommen die Kämmerer auf immer mehr ausgefallene Steuerideen: Bettensteuern, Sexsteuern, Pferdesteuern. Diese „Bagatellsteuern“ bringen wenig Einnahmen aber viel Ärger. Sie gehören abgeschafft. Als die hessische Gemeinde Bad Soden-Allendorf zu Jahresbeginn 2013 eine Pferdesteuer von 200 Euro pro Pferd und Jahr einführte, spottete der Landesvorsitzende des hessischen Steuerzahlerbundes Joachim Papendieck, bald werde es wohl auch eine Katzensteuer, Papageiensteuer und Goldhamstersteuer geben. Die Kommunen haben für die so genannten kleinen Gemeindsteuern, für zusätzlich zu den großen Steuern zu zahlende örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuern, ein Steuerfindungsrecht. Die Not hoher Schulden und leerer Kassen bringt manche Stadt und Gemeinde auf immer neue Besteuerungseinfälle.

In die Taschen greifen
Das nordrhein-westfälische Innenministerium musste eine Bräunungsteuer stoppen, die der Stadt Essen für Solarien eingefallen war. Der Stadt Remscheid untersagte das NRW-Innenministerium eine Handymastensteuer einzuführen. Während es eine Hundesteuer in fast jeder Gemeinde gibt, ist die Bettensteuer für Hotelübernachtungen von manchen Kommunen nach Prozessen schon wieder abgeschafft worden, von Berlin aber wird sie ab 1. Januar 2014 als „City-Tax“ erhoben. Auf den Einfall der Bettensteuer, als Kultur- und Tourismus-Förderabgabe getarnt, war der Kölner Kämmerer gekommen. Die Einnahmeausfälle durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz, der 2010 mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Hotelübernachtungen eingeführt wurde, hatten ihn gewurmt. Zwar hat sich das Wachstum längst beschleunigt, aber die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen hat sich ebenso verfestigt wie der Versuch, Touristen in die Tasche zu greifen.
Sechs Euro pro Nacht
Weil die Gewerbesteuer ebenso wie die kommunalen Anteile an den großen Steuern konjunkturabhängig sind, sinnen viele Kämmerer darauf, Sexsteuern zu erheben. Manche geben zwar vor, die Prostitution durch Sexsteuern eindämmen zu wollen, aber ein solcher „Lenkungszweck“ ist häufig nur vorgeschoben. Statt Steuern wären „Sperrbezirke“ wirkungsvoller – ein Verbot ist seit der Legalisierung der Prostitution aussichtslos. Die Besteuerung des „ältesten Gewerbes“ lockt die Kämmerer auch deshalb, weil es weitgehend konjunkturunabhängig ist. Sexsteuern gehören wie die Spielautomatensteuer zu den Vergnügungssteuern. Die Stadt Köln erhebt pro „Sexualdienstleister“ eine Pauschale von sechs Euro täglich und besteuert Swingerclubs und Stripteasebars nach der Fläche. Dagegen erhobene Klagen wurden abgewiesen. Die Stadt Bonn stellte einen Steuerticket-Automaten auf, an dem Prostituierte ein Genehmigungsticket von sechs Euro pro Nacht für die Ausübung ihres Gewerbes auf dem Straßenstrich ziehen müssen. Sexsteuern erheben auch mehrere Städte in Ost-Westfalen-Lippe und im Rheinland.
Bagatellsteuern abschaffen
Die Heide-Stadt Soltau wollte Love-Mobil-Vermieter besteuern, scheiterte damit aber vor Gericht, weil eigentlich die Prostituierten diese Steuer zahlen müssten. Das Thema der rollenden Mini-Bordelle beschäftigte bereits den niedersächsischen Landtag. NRW-Gemeinden, denen die Mini-Bordelle entlang der Bundesstraßen auch ein Dorn im Auge sind, haben schon nach einem Weg für eine gerichtsfeste Besteuerung von Love-Mobil-Prostituierten gesucht. Bagatellsteuern rechnen sich meistens für die Kommunen nicht. Sie sollten abgeschafft werden – so wie die Bettensteuer. Auch wenn der DEHOGA darauf verweist, dass es reduzierte Mehrwertsteuersätze für Hotelübernachtungen in vielen anderen europäischen Ländern gibt, sollten Hotelübernachtungen wieder voll besteuert werden und andere Mehrwertsteuerreduzierungen überprüft werden. Das dient dem Ziel der Steuervereinfachung und einer begrenzten Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, die die heimlichen Steuererhöhungen zurückgibt. Der Steuerdschungel sollte gelichtet werden, nicht immer weiter wuchern.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!
Neuen Kommentar schreiben