Auch Ärztetag für Werbeverbot bei Abtreibungen
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Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), kommentiert die Entscheidungen des 121. Ärztetages zum § 219 StGB, der die Werbung für Abtreibungen verbietet sowie zur Organspende.

Erfreulicherweise hat sich am 10. Mai 2018 nach intensiver Diskussion auch der 121. Ärztetag deutlich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des Werbeverbotes für Abtreibungen nach Paragraph 219a StGB ausgesprochen. Derzeit sind bundesweit immerhin laut Statistischem Bundesamt rund 1.200 Abtreibungsärzte offiziell gemeldet; 2017 haben sie insgesamt mindestens 101.600 Abtreibungen durchgeführt. Angesichts dieser hohen Ausgangslage verfing ganz offensichtlich auf dem Ärztetag die breit angelegten Medienkampagne nicht, mit der seit Monaten versucht wird, einen angeblichen Notstand an Informationen und Angeboten zur Durchführung von Abtreibungen zu behaupten. Daß die Ärzteschaft sich erfreulich klar gegen die Zulassung von Werbung für Abtreibungen (§ 219a StGB) positioniert hat, zeigt, wie sehr den allermeisten Ärzten bewußt ist, daß es hier keinen Mangel, sondern ein beklemmend hohes Ausmaß an Abtreibungsmöglichkeiten gibt, die leider weiterhin intensiv genutzt werden. Daß der weit überwiegende Teil aller staatlicher erfaßten Abtreibungen, wir reden hier von rund 90 Prozent, anschließend von den Sozialministerien der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert den Krankenkassen ersetzt und damit als „Staatsleistung“ deklariert werden kann, wirkt weiter als zusätzliches indirektes „Anreizsystem“, Abtreibungen weiterhin als gesellschaftlich breit akzeptierte und unterstütze Handlungsoption zu banalisieren.