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> Keine „Vergesellschaftung“ von Organspenden

Auch Ärztetag für Werbeverbot bei Abtreibungen

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Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), kommentiert die Entscheidungen des 121. Ärztetages zum § 219 StGB, der die Werbung für Abtreibungen verbietet sowie zur Organspende.

The European

Erfreulicherweise hat sich am 10. Mai 2018 nach intensiver Diskussion auch der 121. Ärztetag deutlich gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des Werbeverbotes für Abtreibungen nach Paragraph 219a StGB ausgesprochen. Derzeit sind bundesweit immerhin laut Statistischem Bundesamt rund 1.200 Abtreibungsärzte offiziell gemeldet; 2017 haben sie insgesamt mindestens 101.600 Abtreibungen durchgeführt. Angesichts dieser hohen Ausgangslage verfing ganz offensichtlich auf dem Ärztetag die breit angelegten Medienkampagne nicht, mit der seit Monaten versucht wird, einen angeblichen Notstand an Informationen und Angeboten zur Durchführung von Abtreibungen zu behaupten. Daß die Ärzteschaft sich erfreulich klar gegen die Zulassung von Werbung für Abtreibungen (§ 219a StGB) positioniert hat, zeigt, wie sehr den allermeisten Ärzten bewußt ist, daß es hier keinen Mangel, sondern ein beklemmend hohes Ausmaß an Abtreibungsmöglichkeiten gibt, die leider weiterhin intensiv genutzt werden. Daß der weit überwiegende Teil aller staatlicher erfaßten Abtreibungen, wir reden hier von rund 90 Prozent, anschließend von den Sozialministerien der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert den Krankenkassen ersetzt und damit als „Staatsleistung“ deklariert werden kann, wirkt weiter als zusätzliches indirektes „Anreizsystem“, Abtreibungen weiterhin als gesellschaftlich breit akzeptierte und unterstütze Handlungsoption zu banalisieren.

Eine Kampagne verzerrt die Wirklichkeit
In den letzten Monaten wurde häufig von interessierter Seite die Behauptung vorgebracht, es gäbe trotz über bundesweit 1.600 Beratungsstellen, die kostenlos Beratungen anbieten und Beratungsscheine ausgeben, dennoch zu wenig Informationsangebote. Ärzte wie Frauen, so diese Behauptungen, würden unter Informationsdefiziten leiden oder bei ihrem Verhalten „kriminalisiert“. Diese Behauptungen erscheinen angesichts der ausgeprägten Unterstützung des Staates bei der Abtreibung der Ungeborenen nicht nur dem Deutschen Ärztetag zurückweisenswert. Eher ist wohl weiterhin genau das Gegenteil zu beklagen. Für „unkompliziert“ durchzuführende Abtreibungen in der Arztpraxis wirbt nicht nur Frau Hänel, die derzeit bekannteste Abtreibungsärztin, sondern als „unkompliziert" bagatellisieren leider auch viele Informationsbroschüren und Online-Beratungen diesen schwerwiegenden, ein Leben beendenden Eingriff: jederzeit ist hier eine Vielzahl von Details für eine schnelle Abtreibung verfügbar. Daß die Mutter vor der Tötung ihres eigenen, ungeborenen Kindes noch einen (unter Umständen sehr kurzen) Besuch bei einer kostenfreien Beratungsstelle zu absolvieren hat, wird allein schon daher weiter Akzeptanz finden, weil dadurch die Abtreibungskosten den Ärzten und Frauen meistens ersetzt werden. Der Ärztetag fordert mit seinem Votum die Politik auf, sich jetzt nicht zusätzlich vor den Karren energischer Befürworter der Abtreibung spannen zu lassen und sogar das bisherige Werbeverbot auszuhebeln. Ärzte sollten dem Leben dienen und nicht der Tötung.
CDL: Keine „Vergesellschaftung“ von Organspenden
Mehr als beklagenswert ist dagegen eine andere, drastische Entscheidungsumkehr des Bundesärztetages zum Lebensende, die ebenfalls ganz gezielt Richtung Parlament getroffen wurde. Sie betrifft die aktuelle Organspendepraxis in Deutschland und die geringe Bereitschaft, die eigenen Organe bei Hirntod (trotz Herzschlag) zur Fremdnutzung verfügbar zu machen. Das mehrheitliche Votum für die Umkehr der Entscheidungsebene ist ein fatales neues Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn sich die neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchsetzen lassen sollte. Weil bisher ein Mangel an Organspenden nach (umstrittener) Hirntoddiagnose seitens der Ärzte und Gesundheitswirtschaft beklagt wird, sollen nun erschreckenderweise grundsätzlich alle Bürger, alle Patienten, automatisch Organspender sein, wenn von ihnen nicht ein ausdrücklich niedergelegter Widerspruch vorliegt. Das wäre ein mehr als radikaler deutscher Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung" des Organhandels und der Forcierung der Transplantationsmedizin. Zusätzlich zu zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumenten läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur selten spenden wollen. Angesichts der besonderen Vergangenheit unseres Landes löst diese neue Richtungsentscheidungen neben besonderen Beklemmungen bewußt eine hochbrisante politische Debatte aus, an der nicht nur wir uns als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung der Menschenwürde sehr kritisch und ablehnend beteiligen werden.
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