Der Kampf um die Meinungsfreiheit hat begonnen
Die angekündigten Gesetze wären in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, sie sind überflüssig und dienen lediglich dem Zweck, der Politik die Herrschaft über den entgleitenden zivilgesellschaftlichen und politischen Diskurs zurück zu verleihen.

Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD), der die Forderungen seines Parteikollegen Oppermann und von CDU-Fraktionschef Kauder umsetzen und Plattformen wie Facebook „empfindliche Bußgelder bis zu € 500.000,00“ androhen soll, wenn „fake news“ nicht „binnen 24 Stunden gelöscht“ würden. Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist. Obwohl sich der Vergleich unserer demokratischen Institutionen mit dem Unrechtsstaat DDR verbietet, fühlt man sich angesichts dieser Gesetzgebungsvorhaben an den Straftatbestand „Staatsfeindliche Hetze“ erinnert: Ein in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB), das mit möglichst vage gehaltenen Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet. Die Formulierungen des Paragraphen waren so unbestimmt, dass fast jede kritische Äußerung strafrechtlich verfolgt werden konnte. Noch schlimmer ist, dass der Gesetzentwurf aus dem Hause Maas auch so lauten könnte: „Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl der Bundesrepublik oder eines Landes oder das Ansehen der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird…bestraft.“ Dieses Gesetz stammt aus der Nazizeit, vom 20. Dezember 1934, bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz. Es schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten. **„Hate Speech“ und „Fake News“, was soll das sein? Wahlkampfversprechen wie „Die Rente ist sicher?“ oder „Wir schaffen das?“** Die Verwendung des Begriffs „Wirtschaftflüchtling“, den eine mit Millionen von Steuergeldern subventionierte linksextreme Stiftung als „rechte Hetze“ brandmarkt? Oder die offizielle Pressemitteilung der Polizei, wonach es in Köln vor einem Jahr eine ruhige Silvesternacht gegeben habe? Wer verwendet diese Begriffe und warum? Die Formeln sind ungenau, schwammig und Instrument von Akteuren, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. Das permanente Operieren mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Hate Speech“ oder „Fake News“ ist deshalb so geschickt, weil es Verunsicherung in die öffentliche Debatte trägt und zur Verängstigung der Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte führt.