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> Googles Macht

„Wir müssen die Würde des Textes bewahren“

Bis 70 Jahre nach seinem Tod hat ein Autor Anspruch auf das Urheberrecht. Aus der Sicht von Google muss sich absurderweise der Verfasser selbst um die Wahrung des Rechts kümmern. Der Generalsekretär des P. E. N., Herbert Wiesner, erklärt im Gespräch mit Bettina Koller, warum Google diese Macht nicht haben darf.

The European

*The European: Für den 7. Oktober war in New York das Fairness Hearing zum "Google Book Settlement" geplant. Können Sie kurz den heutigen Stand der Debatte umreißen?* Wiesner: Über die letzten Verhandlungen in Brüssel Anfang September weiß ich relativ wenig. Dass der Termin in New York verschoben ist, ist ein gutes Zeichen. Immerhin gibt es mittlerweile jede Menge Einwände gegen das Vorgehen von Google, und die kommen nicht alle aus der gleichen Denkrichtung. Die amerikanischen Einwände gehen natürlich nicht den Umweg über das deutsche Urheberrecht. Obwohl das Copyright eigentlich nur eine wörtliche Übersetzung des Urheberrechts ist, handelt es sich um zwei sehr unterschiedliche Dinge. Die amerikanischen Einwände werden von den großen Trusts gelenkt. Das entspricht dem angloamerikanischen Copyrightdenken, das im Wesentlichen die Verleger schützt. Diese Trusts haben sich bereits an Justizministerien amerikanischer Bundesländer gewandt. Einige haben vor allem wegen der laschen Ermittlung von Google heftige Bedenken erhoben. Am liebsten würde Google ja überhaupt nicht Rechte ermitteln, sondern nur auf Anfrage einholen. *The European: Und der von Ihnen angesprochene Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht, worin liegt der nun genau?* Wiesner: Das Urheberrecht – so sagt die EU-Kommissarin Viviane Reding – ist kompliziert, altmodisch, zopfig und behindert den freien Fluss der Information. Das ist die eine Seite. Die andere Seite sagt, dass das Urheberrecht - in einem höheren Maße als das angloamerikanische Copyrightsystem - die Rechte der Autoren wahrt. Damit wird auch die Würde eines Textes erhalten. Das ist ein Problem, über das viel zu wenig diskutiert wird. Wichtig ist vor allem der geistige Hintergrund, oft ist der finanzielle Aspekt natürlich auch nicht von der Hand zu weisen. Die meisten freiberuflichen Autoren leben von Tantiemen. Bei den Wissenschaftlern ist es häufig anders, deshalb gehen hier auch die Meinungen auseinander. Der gut verdienende Universitätsprofessor würde gerne umsonst sein Buch ins Netz stellen, damit es möglichst viele lesen und sein Ruhm wächst. Geld ist in dem Fall eher nebensächlich. Das gilt für den Schriftsteller im Allgemeinen nicht: Für ihn wird mit dem Buchverkauf auch seine Sozialversicherung abgedeckt. *The European: Außer dem finanziellen Anspruch, wieso glauben Sie, müssen die Autoren sonst noch geschützt werden?* Wiesner: Ein Beispiel: Ein Schriftstellerkollege – auch P. E. N.-Mitglied – in Heidelberg hat zufällig entdeckt, dass aus einem deutschsprachigen Lyrikband aus einer amerikanischen Bibliothek Gedichte von ihm gescannt und digitalisiert wurden. Natürlich ist er im Vorhinein nie gefragt worden. So wie Google denkt, müsste er jetzt zu dem Advisor nach Pittsburgh, um dort seine Rechte anzumelden. Natürlich macht das niemand und es wäre wegen 3,50 Euro auch absurd. Das Geld ist in diesem Fall zweitrangig. Primär geht es darum, dass der Text ein vom Autor vorgegebenes Eigenleben haben darf und das muss geschützt werden. Um die Urheberrechte und auch das Copyright zu umgehen, werden Textauszüge gescannt. Nur Zitate sind problemlos, aber einen ganzen Artikel aus Zitaten schreiben ist auch geistiger Diebstahl. Durch das Herausschneiden kleiner Textteile werden diese ihres Kontextes beraubt und bekommen eine Eigenbewegung. Die Wirkungsgeschichte des Textteiles ist nicht mehr die Wirkungsgeschichte, die der Autor dem Text zugedacht hat. Das Zerschneiden von Texten in kleine Stücke ist die extreme Form von Entautorisierung. *The European: Aber gerade das Web 2.0 ruft doch zum Zitieren auf. Wie stehen Sie dazu, wenn ein Blogger zum Beispiel ein Gedicht in seine Seite einbaut, um bestimmte Metaphern aufzuzeigen?* Wiesner: Da kommt es darauf an, ob das Gedicht für sich alleine steht oder in einem Zyklus. Wenn jemand eine literaturwissenschaftliche Arbeit als Blog macht, ist das legitim. Aber wenn jetzt jemand eine Anthologie heutiger Gedichte zusammenstellt und erkundigt sich vorab nicht, dann ist das schlichtweg Diebstahl. Wir müssen noch viel argumentieren, sonst ist die Schlacht um das Urheberrecht verloren. *The European: Beim Projekt Gutenberg finden sich viele Klassiker der Weltliteratur und auch in diversen Gedichtforen taucht bekannte Lyrik seitenweise auf. Stellt das kein Problem dar?* Wiesner: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod. Das heißt, die Klassiker kann jeder jederzeit hochladen. Wenn Sie jetzt Ihre Goethe-Ausgabe scannen, dürfen Sie den Kommentar oder die Anmerkungen nicht verwenden, nur der Originaltext darf schutzlos ins Netz gestellt werden. Es gibt natürlich komplizierte Fälle, manche Autoren haben ihr Urheberrecht vererbt oder besondere Verfügungen erlassen. Google weiß schon, warum sie nicht fragen. *The European: Inmitten der Debatte um die Rechte schwingt auch immer die Digitalisierung mit. Wie stehen Sie denn – so kurz vor der Frankfurter Buchmesse – zum E-Book?* Wiesner: Man kann da jetzt irgendwelche Widerstände aufbauen und kann über das verloren gehende Gefühl klagen, ein echtes Buch in den Händen zu halten, um es umblättern oder gar Anstreichungen machen zu können. Da kommt man aber in eine Ecke, wo das Leben zu gemütlich wird. Ich bin nicht dagegen, aber alle Rechtsfragen müssen auch für das E-Book geklärt werden. Selbstverständlich muss der Verleger den Autor fragen und nicht umgekehrt.

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