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> Gerichtsbeschluss für ein Nachtflugverbot

Ruhiggestellt

Dass Fluglärm wieder auf der Agenda steht, ist ein Sieg der Bürgerbewegungen – doch die Luftfahrtindustrie lernt das Umdenken erst langsam.

The European

Am 11. Mai hat die "Aktionärsversammlung der Fraport AG":http://www.fraport.de/content/fraport-ag/de/investor_relations/termine_und_praesentationen/hauptversammlung.html in der Jahrhunderthalle Frankfurt-Höchst getagt. Wichtiges Thema, nicht nur der Kleinaktionäre, sondern auch der Vertreter der institutionellen Anleger, war die Belastung durch Fluglärm. Wie konnte dies gesehen? Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens "abschließend entschieden":http://www.focus.de/finanzen/news/wegweisendes-urteil-in-leipzig-richter-verbieten-nachtfluege-in-frankfurt_aid_732629.html. Der Ausbau wurde in fast allen wesentlichen Teilen bestätigt. Trotzdem konnte sich die Luftfahrtlobby nicht uneingeschränkt über dieses Urteil freuen.

Nacht nicht zum Tage machen
Das Gericht hatte nämlich in der Frage des Fluglärmschutzkonzeptes ganz anders entschieden, als dies die Landesregierung, die Fraport AG, die Lufthansa und die Logistikbranche erwartet hatten. Die vom Land Hessen vorgenommene Abwägung zum Schutzkonzept sei „rechtsfehlerhaft“ und müsse durch ein Planergänzungsverfahren im Sinne der von Fluglärm betroffenen Bürger neu geregelt werden. Zum ersten Mal in der Geschichte der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten hat das Oberste Gericht entschieden: Ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr ist am größten deutschen Flughafen zum Schutz von über 300.000 betroffenen Bürgern dauerhaft notwendig. In den „Tagesrandzeiten“ von 22.00 bis 23.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr muss der Fluglärm allmählich ab- bzw. anschwellen, damit die "„Nacht nicht zum Tag gemacht wird“":http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2012%2F04%2F05%2Fa0123&cHash=6f09a4af6d, so der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. Diese Entscheidung kam nicht nur durch einen Umdenkungsprozess bei den Juristen zustande, sondern wurde auch durch breite und regelmäßige Bürgerproteste erstritten. Diese Demonstrationen am Frankfurter Flughafen stehen stellvertretend für den in den vergangenen Jahren immer deutlicher hervorgetretenen Konflikt zwischen den wirtschaftlichen Ansprüchen der Luftverkehrsindustrie nach einem Ausbau der Infrastruktur und dem Bedürfnis der Flughafenanwohner nach Schutz vor Fluglärm und einer intakten Umwelt. Viele Fluglärmbetroffene verfolgen sehr genau, "was in Frankfurt passiert":http://www.theeuropean.de/dieter-posch/10732-demokratisierung-des-planungsrechts. Warum soll ein Nachtflugverbot, dass am größten Flughafen in Deutschland, am drittgrößten in Europa und am achtgrößten in der Welt möglich ist, nicht ebenso in Berlin, München, Amsterdam, Madrid, London-Heathrow oder Paris-Charles de Gaulle realisiert werden?
Anzeichen für ein Umdenken
In der Wirtschaft gibt es erste Anzeichen für ein Umdenken. Mehrere Industrie- und Handelskammern in Südhessen haben die Entscheidung des Gerichts für ein Nachtflugverbot als Bestätigung des Mediationsprozesses zum Flughafenausbau begrüßt. Eine Umfrage bei über 800 Betrieben im Frankfurter Raum hat ergeben, dass diese keine Frachtflüge in der Nacht brauchen. Die Logistikketten lassen sich auch anders organisieren. Firmeninhaber legen ausdrücklichen Wert auf ausgeruhte Mitarbeiter, eine gesunde Umwelt, weiche Standortfaktoren und Lebensqualität. Dafür sind immer mehr Unternehmer bereit, sich zu engagieren. Die Erkenntnis, dass die Grenzen des Wachstums und der Belastbarkeit erreicht und zum Teil schon überschritten wurden, setzt sich politisch und gesellschaftlich immer mehr durch. Die leidenschaftlichen Bürgerproteste haben maßgeblich daran mitgewirkt. Nachtflugverbot oder Nachtflugbeschränkungen können ein wesentlicher Teil der Problemlösung sein.
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