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> Geheimdienst-Überwachung Bodo Ramelows (Linke)

Schnüffeln – Nein Danke!

Artikel vom

Meine jahrelange unrechtsmäßige Überwachung hat gezeigt: Geheimdienste sind demokratiegefährdend und können nicht kontrolliert werden. Das lässt nur einen Schluss zu.

The European

Es war eine schwere Belastung, die sich durch die Zahlen 30, 15, 10 charakterisieren lässt: 30 Jahren geheimdienstliche Bespitzelung und 15 Verfahren in einem zehn Jahre andauernden Rechtsstreit. Obwohl ich mir immer sicher gewesen bin, in den Prozessen zu siegen, kam das Ende für mich doch völlig überraschend. Die Information über meinen Sieg im Klageverfahren erreichte mich durch eine dpa-Eilmeldung am 9. Oktober mitten in einer Fraktionssitzung im Landtag. Die Entscheidung war eigentlich schon am 17. September in Karlsruhe gefallen, ohne dass ich etwas erfuhr. Den Rechtsstreit gegen den deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ habe ich, nach Durchschreiten des deutschen Instanzenweges, erst vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen.

In Geiselhaft genommen
Der Instanzenweg hatte Höhen und Tiefen. Unter dem Titel „Die Akte Ramelow“ ist sogar ein Buch darüber entstanden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied mehrfach für mich. Es stellte 2007 fest, dass der Verfassungsschutz mich als Abgeordneten nicht weiter beobachten darf, zwei Jahre später erklärte es rechtskräftig, dass meine Beobachtung bis 1999, vor Annahme des Landtagsmandats, rechtswidrig war. Ausgerechnet gegen das Verbot, mich als Abgeordneten zu beobachten, ging der Geheimdienst in die nächste Instanz. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschied 2009 für mich. Der Tiefpunkt kam 2010 beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig – obwohl ich während der Sitzung, ebenso wie andere Beteiligte, darunter viele Journalisten, ein gutes Gefühl hatte. Doch das Leipziger Gericht attestierte mir zwar, dass ich kein Verfassungsfeind sei, urteilte aber dennoch, dass meine Beobachtung als Abgeordneter aus offenen Quellen zulässig, verhältnismäßig und sogar angemessen sei. Ich müsse akzeptieren, sozusagen in Geiselhaft für alle Äußerungen aller Mitglieder der Partei DIE LINKE und aus deren Umfeld genommen zu werden. Das ist abstrus und dagegen habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Denn auch diese Beobachtung aus offenen Quellen stellt einen schweren Eingriff in meine politische Arbeit dar. Es geht ja um Einschüchterung, die Wählerinnen und Wähler sollen abgeschreckt werden, mit mir zu kommunizieren, mir Dinge anzuvertrauen, um die ich mich parlamentarisch kümmern soll. Außerdem bin ich mir sicher, dass auch geheimdienstliche Mittel eingesetzt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich völlig darüber hinweg gemogelt, dass ich als Abgeordneter Statusrechte habe, dass ich Regierung und Exekutive kontrollieren soll – und nicht umgekehrt.
Bedeutung weit über meinen Fall hinaus
Nun hat das höchste deutsche Gericht dieses Skandalurteil kassiert und in aller Klarheit entschieden, dass meine Beobachtung verfassungswidrig ist. Das Prinzip der streitbaren Demokratie, so steht in dem Beschluss, darf „nicht als unspezifische, pauschale Eingriffsermächtigung missverstanden werden“. In der Beobachtung eines Abgeordneten durch den Verfassungsschutz sieht das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Gefahr, dass die „streitbare Demokratie“ sich gegen sich selbst wendet. Das weist den Verfassungsschutz in die Schranken. Das Leipziger Gericht habe außerdem „Inhalt und Reichweite des freien Mandats“ verkannt, heißt es in beim Bundesverfassungsgericht – das ist eine schallende juristische Ohrfeige für die verantwortlichen Richter, die nun erneut in dieser Frage tätig werden müssen. Neben diesem Sieg ist eines sehr wichtig: Es handelt sich um ein Urteil, das weit über meinen Fall hinaus ganz große Bedeutung hat. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Kriterien benannt, hinter die andere Gerichte nicht zurück können. Für eine Beobachtung von Abgeordneten gelten strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Das muss Auswirkungen auf die anderen Klagen von Abgeordneten der Linkspartei – etwa Petra Pau, Gesine Lötzsch, Dietmar Bartsch und viele Weitere – haben.
Lug und Trug
Die Prozesse haben auch dazu geführt, dass die Demokratiefeindlichkeit der Geheimdienste in der Öffentlichkeit sehr deutlich geworden ist. Mein Wissen darüber ist nicht nur in den Prozessen gewachsen, sondern auch durch die Beschäftigung mit dem Versagen der Sicherheitsbehörden angesichts der Neonazi-Terrorgruppe NSU – ich habe dazu zwei Bücher herausgegeben („Made in Thüringen?“ sowie „Schreddern, Spitzeln, Staatsversagen“) – und durch die einschlägigen Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtags. Gerade durch meine Mitarbeit im dortigen Untersuchungsausschuss 5/2 kann ich beim Aktenstudium täglich besichtigen, wie ein untergeschobener Agent Provocateur eines Geheimdienstes im politischen Raum agiert. Die Arbeitsweise der Geheimdienste ist Lug und Trug, während der zehnjährigen Prozesse haben die Rechtsvertreter des Geheimdienstes die Begründungen für meine Bespitzelung immer wieder freihändig verändert. Das konspirative Agieren der Geheimdienste stellt im demokratischen Rechtsstaat nicht nur einen Fremdkörper, sondern ein Gefahrenelement dar. Geheimdienste sind demokratiegefährdend und können nicht kontrolliert werden. Sie müssen abgeschafft werden.
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